Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.10/August 2017
Liebe Leserin, lieber Leser

Die bereits zehnte Ausgabe des Newsletters Asyl- und Flüchtlingswesen Aargau steht ganz im Zeichen der beiden Pole Kontinuität und Veränderung.
Wie im letzten Newsletter berichtet, wird die Arbeit der Task Force Flüchtlingswesen mit der Paritätischen Kommission Kanton – Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) weitergeführt. Neuigkeiten aus der letzten Kommissionssitzung erfahren Sie unter der Rubrik "Aktuell".
Ebenfalls fortgesetzt wird das Kantonale Integrationsprogramm (KIP), das Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer mit längerfristiger Aufenthaltsperspektive fördert. Mit der Fortführung sollen die bewährten Angebote und Massnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weitergeführt werden und der Kanton den Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Integration ein verlässlicher Partner bleiben.
Neu strukturiert wurde die Onlineplattform Asyl- und Flüchtlingswesen. Unter ag.ch/fluechtlingswesen finden Sie die Informationen rund um das Thema nun noch einfacher und thematisch geordnet.
 
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau
Inhalt
PAKAF-Sitzung
Weiterführung KIP 2
Hintergrund: Traumatisierte Flüchtlingskinder
programmbbb
Neulich bei der Kontaktstelle
Rückmeldungen

vernetzte Strichmännchen auf Wandtafel
Bild: Kanton Aargau
Aktuell
Zwischenschritt beim Projekt Grossunterkünfte
Für das Projekt "Kantonale Grossunterkünfte" wurde durch den Regierungsrat ein geändertes Vorgehen beschlossen.
Um Erfahrungen zu sammeln, soll statt den geplanten fünf zunächst nur eine Grossunterkunft realisiert werden und die Standortsuche durch den Kanton erfolgen. Die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) hat diesen Entscheid in der Sitzung vom 18. August 2017 begrüsst. Mehr dazu erfahren Sie im Interview mit Stephan Campi, Generalsekretär des Departements Gesundheit und Soziales.


Integration in den Arbeitsmarkt
Bild: Hermann & Eyer
Aktuell
Kantonales Integrationsprogramm geht in die zweite Runde
Der Grosse Rat hat die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP 2) über den Zeitraum von 2018 bis 2021 genehmigt.
Mit der Fortführung wird die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Aargau weiterhin gefördert. Das KIP beruht auf einer Vereinbarung der Kantone mit dem Bund, in der die strategischen Ziele der Integrationsförderung festgehalten sind. Für die Umsetzung der Massnahmen sind die Kantone gemeinsam mit den Gemeinden im Rahmen der Regelstrukturen zuständig.


Traumatisierte Kinder - frühe professionelle Hilfe ist wichtig
Bild: Fotolia
Hintergrund
"Traumas sind schwer zu erkennen"
Herausfordernder Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen im Schulalltag.
Die Anzahl Flüchtlingskinder und jugendlicher Flüchtlinge hat in den vergangenen drei Jahren schweizweit zugenommen. Viele dieser Kinder und Jugendlichen haben traumatisierende Erlebnisse durchgemacht, die sie stark beschäftigen. Dies wirkt sich auch auf den Schulalltag aus und stellt für Lehr- und Betreuungspersonen eine zusätzliche Herausforderung dar. Im Gespräch gibt Schulpsychologe Johannes Gerber Einblick in seine Arbeit und rät Lehrpersonen zum gegenseitigen Austausch von Beobachtungen.


Freiwillige und Flüchtlinge an der Arbeit
Bild: Kanton Aargau
Aus den Gemeinden
"Ich sammle lieber Müll ein, als mich zu langweilen"
Der Verein Netzwerk Asyl Aargau und das Aargauische Jugendrotkreuz organisieren im Rahmen des programmbbb verschiedene Aktivitäten für Asylsuchende und Flüchtlinge im Raum Aarau. Beispielsweise räumen sie gemeinsam mit Freiwilligen den Müll von den öffentlichen Plätzen.
Was als projektbbb im Frühling 2013 begonnen hat, bietet seit Anfang 2016 unter dem Namen programmbbb – Asyl mit Bildung, Begegnung, Beschäftigung jeden Samstagnachmittag rund ums Jahr niederschwellige Aktivitäten für Asylsuchende und auch Flüchtlinge in der Region Aarau an. Das programmbbb wird gemeinsam vom Verein Netzwerk Asyl Aargau (VNAA) und vom Aargauischen Jugendrotkreuz (JRK) getragen und durch finanzielle Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Aargau unterstützt.


Two Smileys
Bild: Kanton Aargau
Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Kann eine Gemeinde Beschäftigungsangebote initiieren und durchführen?
Gemeinden können unter Einhaltung gewisser Weisungen, Vorgaben und rechtlicher Grundlagen selber Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge beschäftigen.
Beim Kantonalen Sozialdienst ist vorgängig das Formular "Antrag auf Durchführung eines Beschäftigungsangebots" per E-Mail einzureichen. Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, dass das durch den Antragssteller durchgeführte Beschäftigungsangebot gemeinnützigen Charakter aufweist und den Arbeitsmarkt nicht konkurriert.

Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Portal Beschäftigung.


Anmerkungen und Rückmeldungen
Rückmeldungen zum Newsletter
Haben Sie Rückmeldungen oder Anregungen zu diesem oder für einen zukünftigen Newsletter?