Newsletter Abteilung Wald – 01 / 2017


 

Inhalt
Volksinitiative "JA! für euse Wald"
Bodenschutz im Wald
Abrechnung Pflegeverträge
"Freizeitarena Wald im Jahr 2050?"
Rotwild Kanton Aargau
Änderung kantonale Jagdverordnung
Neuverpachtung Fischereireviere
Fledermaustollwut
Termine
Personelles

Volksinitiative "JA! Für euse Wald"
Der Regierungsrat hat sich am 24. Mai 2017 mit der Initiative auseinandergesetzt. Es liegt ein Beratungsergebnis vor (kein formeller Beschluss des Regierungsrates).
Der Regierungsrat hat inhaltlich keine grundsätzlichen Differenzen zu den Anliegen der Initianten. Die Leistungen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer für Erholung und Freizeitaktivitäten sollen angemessen entschädigt werden. Das geltende Waldgesetz sieht vor, dass besondere Leistungen im Bereich der Schutz- und Wohlfahrtsleistungen durch die Nutzniessenden oder Verursachenden abzugelten sind (§2 Abs. 3).

Der Regierungsrat ist mit der von den Initianten geforderten Art der Entschädigung dieser Leistungen nicht einverstanden. Da sich im Wald primär die lokale Bevölkerung erholt, sind die erwünschten Leistungen auf Stufe Gemeinde auszuhandeln und zu erbringen. Weil die Bedürfnisse in ländlichen und städtischen Gemeinden sehr unterschiedlich sind, kann sinnvollerweise nur vor Ort über die gewünschten Leistungen und deren Standard entschieden werden. Analog zum Unterhalt von Freizeit- und Sportanlagen oder Kindergärten, die typische Gemeindeaufgaben darstellen, sollen die Gemeinden auch über die Entschädigung von Erholungsleistungen autonom entscheiden können.

Die Übernahme der durch die Initiative geforderten neuen Aufgaben durch den Kanton kommt in Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons zur Unzeit.
Der Regierungsrat wäre bereit gewesen, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten und einen Kompromiss zu suchen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Initiative zurückgezogen wird. Das Initiativkomitee ist auf diesen Vorschlag jedoch nicht eingetreten.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Regierungsrat eine kritische Haltung zur Volksinitiative einnimmt. Er wird auf der Grundlage des kantonsinternen Mitberichtsverfahrens im Rahmen der Botschaft zuhanden des Grossen Rates definitiv zur Initiative Stellung nehmen.
Ansprechperson: Alain Morier (062 835 28 21, alain.morier@ag.ch).


Bogieband mit aufgezogenem Moorband zur Erhöhung der Aufstandsfläche
Standortbestimmung Bodenschutz im Wald
Im 2011 haben der Aargauische Waldwirtschaftsverband, der Aargauische Försterverband, die Forstunternehmer Schweiz Region Aargau sowie die Abteilung Wald die gemeinsam erarbeiteten fachlichen Empfehlungen für den Bodenschutz im Wald publiziert.

Im Sinne einer Standortbestimmung haben sich die erwähnten Akteure am 5. September 2017 zu einem Austausch getroffen. Aktuell ist im Aargau für eine Fläche von rund 14‘000 ha die Feinerschliessung digital erfasst, dies entspricht 37 % des öffentlichen Waldes. 39 Forstbetriebe arbeiten an der Erfassung der Feinerschliessung, 9 Forstbetriebe haben die Feinerschliessung bereits vollständig erfasst. Nach übereistimmenden Äusserungen aller Akteure haben die fachlichen Empfehlungen viel gebracht und sind nach wie vor aktuell. Der Forstdienst des Kantons Aargau sowie die Forstunternehmer sind auf das Thema sensibilisiert. Um die Daueraufgabe Bodenschutz im Wald präsent zu halten, werden Weiterbildungskurse für die Jahre 2018 / 2019 geprüft. Zudem werden die Empfehlungen einer Minirevision unterzogen, um ein paar formelle Anpassungen vorzunehmen  resp. diese auf den aktuellsten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bringen.
Ansprechperson: Andreas Freuler (062 835 28 48, andreas.freuler@ag.ch)

Abrechnung Pflegeverträge: rechtzeitige Abgabe
Die Pflegearbeiten in Föhren- und anderen lichten Wäldern sind zurzeit in vollem Gange. Die Auszahlung der Beiträge für Pflegeverträge soll fristgerecht bis Ende Jahr erfolgen. Dazu bittet die Abteilung Wald, die Abrechnungsformulare bis spätestens 12. November 2017 beim jeweiligen Kreisforstamt einzureichen.
Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um Rückmeldung an Ruedi Bättig (062 835 28 33) oder Steffi Burger (062 835 28 46).

Abschlussdiskussion nach dem Waldspaziergang
Veranstaltung "Freizeitarena Wald im Jahr 2050?"
Am 24. Juni fand der von der Abteilung Wald organisierte Anlass "Freizeitarena Wald im Jahr 2050?" in Windisch statt. In Rahmen eines lockeren Waldspaziergangs wurden Fragen zu Wünschen und Ansprüchen an den Wald diskutiert.

Durch die wachsende Bevölkerung und die Entwicklung einer zunehmenden Freizeitgesellschaft mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen nimmt der Nutzungsdruck auf den Wald zu. Gleichzeitig mangelt es an Wissen über den Lebensraum Wald, wie auch an Kenntnissen über die im Wald geltenden Verhaltensregeln. Die Diskussion unter den Teilnehmenden zeigte, dass es auch im Wald darum geht, für alle geltende Spielregeln zu definieren. Es wurde betont, dass es Informationen über den Wald und seine Nutzungsmöglichkeiten und Absprachen zwischen den Nutzergruppen braucht. Konsens scheint auch darüber zu bestehen, dass der Wald etwas Wertvolles ist, wofür man grundsätzlich bereit ist zu bezahlen.


Wildlebensräume im Kanton Aargau
Situation des Rotwildes im Kanton Aargau
Aktuell findet die Wiederbesiedlung des Schweizer Mittellandes, insbesondere auch des Aargaus, durch das Rotwild statt. Einerseits bereichert der Rothirsch die Artenvielfalt, andererseits birgt die Rückkehr auch Risiken. Deshalb wurde am 1. Januar 2015 der mit Verbänden aus Forst, Jagd und Naturschutz erarbeitete Massnahmenplan Rotwild in Kraft gesetzt.
Mit dem Massnahmenplan sollen die natürliche Wiederansiedlung und Einwanderung zugelassen, die Anzahl Tiere den Lebensräumen angepasst, allfällige Wildschäden auf ein tragbares Mass reduziert und die Rothirschbestände dokumentiert werden.
Der Massnahmenplan sieht vor, dass in Wildlebensräumen mit erfolgter Rudelbildung das Management in einer "Rotwild-Jagdgemeinschaft", welche sich aus den betroffenen Jagdgesellschaften und Forstrevieren zusammensetzt, erfolgt.
Aktuell befinden sich die Wildlebensräume 1 und 8 in der Phase 2 (erfolgte Rudelbildung). Der Rothirschbestand im Kanton Aargau wird auf rund 30 Tiere geschätzt.

Abschussanträge 2017
Fristgerecht sind bei der Abteilung Wald folgende Abschussanträge eingereicht worden:
• Wildlebensraum 1: Antrag auf Abschuss von 2 Tieren (geschätzter Bestand ca. 10 Tiere)
• Wildlebensraum 8: Antrag auf Abschuss von 5 Tieren (geschätzter Bestand ca. 15 Tiere im Aargau und ca. 20 Tiere angrenzend im Kanton ZH)

Die Abteilung Wald hat die Anträge wie folgt beantwortet:
• Wildlebensraum 1: Der sachlich ausgewiesene Antrag wurde ausnahmsweise nicht bewilligt. Im Rahmen eines Projekts in den angrenzenden Kantonen SO und BE wurden Rothirsche besendert, um deren Ausbreitungsverhalten zu untersuchen. Ein Abschuss würde das natür-liche Verhalten stark beeinflussen. Der Entscheid wurde in Absprache mit dem Kanton SO getroffen.
• Wildlebensraum 8: Der Abschuss von 3 Tieren wurde bewilligt. Um die Rudelstruktur nicht zu stören, sollen Schmaltiere/-spiesser (einjährige weibliche resp. männliche Tiere) entnommen werden.

Ansprechperson: Erwin Osterwalder (062 835 28 56, erwin.osterwalder@ag.ch).

Änderung kantonale Jagdverordnung
Auf den 1. September 2017 hat die Jagdverordnung des Kantons Aargau geändert. Neu sind kleinräumige Drückjagden auf Wildschweine in landwirtschaftlichen Kulturen zur Verhütung von Wildschäden ganzjährig erlaubt. Das Rehwild darf neu auch im Monat Oktober mit Schrot beschossen werden. Die Maximaldistanz für Flintenlaufgeschosse beträgt neu 50 m und für Kugelpatronen 200 m. Der Treffsicherheitsnachweis ist ab 2018 jährlich zu erbringen und gilt jeweils bis Ende des folgenden Kalenderjahres. Weitere Änderungen betreffen begriffliche Klärungen, Anpassungen im administrativen Bereich, Selbsthilfemassnahmen und die Arbeit mit Jagd-, Katastrophen- und Sanitätshunden. Die Änderungen sind auf einem Infoblatt im Detail aufgeführt unter www.ag.ch/jagd_fischerei > Jagd > Informationen für Jäger.

Neuverpachtung Fischereireviere
Anfangs 2017 wurde 130 staatliche Fischereireviere an den Fliessgewässern im Kanton Aargau zur Verpachtung für die Pachtperiode 2018 – 2025 ausgeschrieben. Es sind 146 Bewerbungen eingegangen. Bei den Revieren mit Mehrfachbewerbung wurden Gespräche mit den Bewerbern durchgeführt. In zehn Fällen konnten die Bewerber zusammen eine Einigung finden. In drei Fällen musste das Departement über die Reviervergabe entscheiden. Zur Zeit werden die Pachtverträge vorbereitet. Sie gelten ab 1. Januar 2018.

Fledermaustollwut
Im Kanton Neuenburg ist Ende Juli ein Fall von Fledermaustollwut aufgetreten. Tollwutkranke Fledermäuse zeigen abnormes Verhalten, wie Orientierungsschwierigkeiten und Absondern von Artgenossen. Gegen Ende der Krankheitsphase nehmen die Lähmungen zu. Durch die dadurch bedingte Flugunfähigkeit liegen die Tiere am Boden.
Beim Handling von Fledermäusen, die ein abnormes Verhalten zeigen, ist grösste Vorsicht walten zu lassen. Die Tiere dürfen nur mit starken Arbeitshandschuhen, die vor Bissen schützen, angefasst werden.

Termine
8. April 2018 DV Fischereiverband
22. April 2018 GV Jagdschutzverein
27./ 28. April 2018 Holzerwettkampf 2018 in Bad Zurzach
3. Mai 2018 GV Försterverband
13. Juni 2018 DV Waldwirtschaftsverband

Personelles
Eintritte
Philipp Hug wird ab 1. November 2017 das Kreisforstamt 4 als Stellvertretender Kreisförster ergänzen. Herr Hug ist 25-jährig und hat seinen Bachelor of Science BFH in Forstwirtschaft mit Vertiefung in Wald und Holzwirtschaft im September 2016 abgeschlossen. Vor seinem Fachhochschulstudium absolvierte er eine Forstwartlehre in der Forstverwaltung Thayngen (SH).

Praktikanten
Wir freuen uns über die Unterstützung weiterer Praktikanten:

Elias Zwimpfer, Sektion Walderhaltung
Daniel Guggisberg, Sektion Waldbewirtschaftung
Sergio Di Michelangeli, Sektion Jagd und Fischerei

Dienstjubiläen
35 Jahre / Markus Wildi (1. September 1982)
30 Jahre / Pius Wiss (1. Juli 2017)
20 Jahre / Urs Wunderlin (1. Juli 1997)

Den Jubilaren gratulieren wir herzlich und danken ihnen für die im Wald geleisteten Dienste.