Der Regierungsrat hat sich am 24. Mai 2017 mit der Initiative auseinandergesetzt. Es liegt ein Beratungsergebnis vor (kein formeller Beschluss des Regierungsrates).
Der Regierungsrat hat inhaltlich keine grundsätzlichen Differenzen zu den Anliegen der Initianten. Die Leistungen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer für Erholung und Freizeitaktivitäten sollen angemessen entschädigt werden. Das geltende Waldgesetz sieht vor, dass besondere Leistungen im Bereich der Schutz- und Wohlfahrtsleistungen durch die Nutzniessenden oder Verursachenden abzugelten sind (§2 Abs. 3).
Der Regierungsrat ist mit der von den Initianten geforderten Art der Entschädigung dieser Leistungen nicht einverstanden. Da sich im Wald primär die lokale Bevölkerung erholt, sind die erwünschten Leistungen auf Stufe Gemeinde auszuhandeln und zu erbringen. Weil die Bedürfnisse in ländlichen und städtischen Gemeinden sehr unterschiedlich sind, kann sinnvollerweise nur vor Ort über die gewünschten Leistungen und deren Standard entschieden werden. Analog zum Unterhalt von Freizeit- und Sportanlagen oder Kindergärten, die typische Gemeindeaufgaben darstellen, sollen die Gemeinden auch über die Entschädigung von Erholungsleistungen autonom entscheiden können.
Die Übernahme der durch die Initiative geforderten neuen Aufgaben durch den Kanton kommt in Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons zur Unzeit.
Der Regierungsrat wäre bereit gewesen, einen Gegenvorschlag zu erarbeiten und einen Kompromiss zu suchen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Initiative zurückgezogen wird. Das Initiativkomitee ist auf diesen Vorschlag jedoch nicht eingetreten.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Regierungsrat eine kritische Haltung zur Volksinitiative einnimmt. Er wird auf der Grundlage des kantonsinternen Mitberichtsverfahrens im Rahmen der Botschaft zuhanden des Grossen Rates definitiv zur Initiative Stellung nehmen.
Ansprechperson: Alain Morier (062 835 28 21, alain.morier@ag.ch).