Newsletter der Abteilung Tiefbau – 1-17
Guten Tag

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau präsentieren zu können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.

Abteilung Tiefbau
Inhalt
Building Information Modeling (BIM)
Qualitätsmanagement ATB
Reminder: Regelung über die Verwendung ungebundener Gemische

BIM
Building Information Modeling (BIM) aus Sicht der ATB
Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist zu einem weitverbreiteten Thema geworden. Auch die Abteilung Tiefbau (ATB) macht sich hierzu Gedanken. Als Eigentümerin von fast 1200 km Kantonsstrasse ist es für uns wichtig, stets umfassende Kenntnisse über unsere Infrastruktur für die Erhaltungsplanung zur Verfügung zu haben.
Wer in den letzten Monaten die verschiedenen Fachzeitschriften zum Bauwesen durchgeblättert hat, ist um das Thema BIM nicht herumgekommen. In einer Zeit, in der Neuentwicklungen in der digitalen Welt scheinbar täglich Veränderungen auslösen, stellen sich dem interessierten, mit Blick auf BIM jedoch weitgehend unwissenden Leser, ein paar Fragen? Wie wird BIM die Planungs- und Bauprozesse verändern? Ist BIM auch für einen öffentlichen Bauherren relevant? Ist BIM ein von Software-Firmen geförderter Hype? Und vor allem stellt sich eine Frage: Was ist überhaupt unter BIM zu verstehen?


Qualitätsmanagement
Die Bedeutung eines Qualitätsmanagements für die ATB
Die ATB hat im Mai 2017 erfolgreich das jährliche Zwischenaudit bestanden und befasst sich nun mit der Rezertifizierung nach der neuen ISO 9001:2015, die im Frühjahr 2018 ansteht.
Damit wird sich die ATB zukünftig intensiver mit Themen auseinandersetzen, die nicht nur durch die neue ISO 9001:2015 in den Fokus rücken, sondern auch durch die wachsende Bedeutung des Internen Kontrollsystems (IKS) im Kanton Aargau.


Bild von Bodenaushub
Reminder: Regelung über die Verwendung ungebundener Gemische
Wie bereits mehrfach angekündigt, wird ab dieser Bausaison die Qualitätssicherung der ungebundenen Gemische konsequent geregelt und überwacht. Die Regelungen gelten für alle Baustellen. Die Projekt- und Bauleitungen werden gebeten die notwendigen Schritte rechtzeitig anzugehen.
Die Überwachung erfolgt seit dem 1. Januar 2017 bei allen Baustellen.