Newsletter Abteilung Wald – 03 / 2016
Geschätzte Förster, geschätzte Leserinnen und Leser

Das Jahr 2016 wird vielen von uns als das inoffizielle "Jahr des Aargauer Waldes" in Erinnerung bleiben – jedoch nicht ausschliesslich.
 
2016 – ein Jubiläumsjahr für das Naturschutzprogramm Wald. Die 20-jährige Erfolgsgeschichte der Förderung der biologischen Vielfalt wurde mit verschiedenen Veranstaltungen und der Sonderausstellung "wild auf WALD" im Naturama gefeiert. Dieses Jahr waren wir aber auch "wild auf Daten": Die Feldaufnahmen der 2. Aargauer Waldinventur konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Auswertung und die Interpretation der Daten werden spannende fachliche Grundlagen für die künftige Waldbewirtschaftung liefern. Zudem haben am Tag des Waldes Förster, Waldeigentümerinnen, Grossrätinnen und Grossräte die Entschädigung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf die politische Agenda gesetzt. Rückblickend war das Jahr 2016 also ein bewegtes Jahr für den Aargauer Wald. Nur einer blieb ruhig und dafür bin ich ihm sehr dankbar: Der asiatische Laubholzbockkäfer hat sich nicht weiter verbreitet.
 
Bewegte Gemüter gab es auch bei Jägerinnen und Jägern sowie Fischerinnen und Fischer. Die geänderten Jagdreviergrenzen verursachten hitzige Reaktionen und Diskussionen. Die Bewertung der Fischereireviere und die Interpretation der genetischen Untersuchungen an Äschen und Forellen im Hinblick auf den künftigen Besatz liessen keine Fischerin und keinen Fischer kalt.
 
Allen, die tatkräftig mitgearbeitet und konstruktive Lösungsvorschläge eingebracht haben, danke ich ganz herzlich. Ein spezieller Dank geht an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Sie haben wieder Ausserordentliches geleistet! Mit Kopf, Hand und Herz haben sie sich im Sinne der Sache und zum Wohl des Waldes, der Jagd und der Fischerei eingesetzt. Dabei mussten sie auch einiges "einstecken", was Energie und Kraft gekostet hat.
 
Im nächsten Jahr werden wir die begonnen Arbeiten weiter vorantreiben. Mit der Volksinitiative "JA!für euse Wald", der Bewertung der Jagdreviere und der Ausschreibung der Fischereireviere stehen auch im 2017 einige spannende Diskussionen an. Ich freue mich auf lösungsorientierte Gespräche.
 
Für die kommenden Festtage wünsche ich Ihnen ruhige und erholsame Stunden sowie einen guten "Rutsch" ins neue Jahr.
 
Alain Morier

Inhalt
Waldkataster
Zweite Aargauer Waldinventur
Projekt Betriebsplan 2020
Merkblatt Greifvogelvergiftungen
Vogelgrippe
Rehwildabschussplanung
Politischer Waldapéro
Personelles

Waldkataster
Feste Waldgrenzen – nach über 100 Jahren endlich Sicherheit
Basis für die Abgrenzung von Wald bilden die seit über hundert Jahren bestehende Bundesgesetzgebung über den Wald (WaG) sowie die kantonalen Ausführungsbestimmungen. Diese halten fest, dass jede Bestockung, welche grösser als 600 m², breiter als 12 m und älter als 15 Jahre ist, rechtlich als Wald gilt. Diese "dynamische" Waldabgrenzung soll nun für das ganze Kantonsgebiet durch eine statische Waldgrenze ersetzt werden. Nach erfolgter Änderung des WaG (2013) sind zusätzlich eine Änderung des Kantonalen Waldgesetzes und eine Richtplananpassung notwendig. Innerhalb und angrenzend an das Baugebiet wurden die statischen Waldgrenzen bereits 1998 erfolgreich eingeführt.

Mit der Einführung des statischen Waldbegriffs (Waldgrenzenplan) wird in erster Linie die Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit dem Wald deutlich erhöht. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden künftig davon entlastet, einwachsende Flächen dauernd zu pflegen, um eine Vergrösserung der Waldfläche zu verhindern. Natürliche Dynamik kann ohne ungewollte Rechtsfolgen zugelassen werden – ohne dass Grundstücke massiv an Wert verlieren oder ungewollt dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Die Daten des Waldgrenzenplans werden in die amtlichen Vermessungsdaten einfliessen, um als eindeutige Planungsgrundlage zur Verfügung zu stehen.

Die Anpassung des Aargauischen Waldgesetztes wird voraussichtlich im kommenden Januar in die öffentliche Anhörung gehen.
Konaktperson Abteilung Wald: Marcel Murri (marcel.murri@ag.ch, 062 835 28 31)

Zweite Aargauer Waldinventur: Die Feldaufnahmen sind abgeschlossen
Mitte November wurden die Aufnahmen zur zweiten Aargauer Waldinventur nach sieben Monaten erfolgreich abgeschlossen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Aufnahmeteams und die WSL für die angenehme Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf.
Die Felddaten werden nun an die WSL weitergeleitet, welche die Daten bis Mitte Dezember für die Auswertungen bereinigt.
Bis im Juli 2017 sollen die Ergebnisse der Auswertungen vorliegen; deren Publikation wird Ende 2017 / Anfang 2018 erfolgen.
Bei Fragen zur Aargauer Waldinventur können Sie sich gerne an Iris Wehrli (062 835 57 17, iris.wehrli@ag.ch) wenden.

Vorrat, Zuwachs, Hiebsatz und Nutzung eines Forstbetriebs
Projekt Betriebsplan 2020
Im Projekt Betriebsplan 2020 hat die Abteilung Wald zusammen mit einer Vertretung von Waldeigentümerinnen und Forstbetriebsleitern den Prozess der Betriebsplanung und das damit verbundene Controlling kritisch geprüft. Als wichtigstes Produkt des Projekts wurde eine neue Planungsrichtlinie erarbeitet. Diese legt den neuen Ablauf der Betriebsplanung sowie den Inhalt und die Struktur künftiger Betriebspläne fest und definiert, welche Inhalte für eine Genehmigung vorhanden sein müssen. Das neue Planungskonzept wurde anhand von zwei Pilot-Betriebsplänen in der Praxis getestet.

Als weiteres Produkt resultiert ein Grundlagenbericht. Dieser zeigt die Stärken und Schwächen des aktuellen Planungskonzepts auf und definiert Handlungsschwerpunkte. Um die Erkenntnisse aus dem Grundlagenbericht umzusetzen und die neue Planungsrichtlinie zu implementieren, wurde die Weiterentwicklung der BKOnline gestartet (Projekt BKOnline 2.0). Die neue Planungsrichtlinie wird Mitte 2017 in eine Vernehmlassung gegeben. Sie tritt mit der Einführung der neuen BKOnline voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft.
Kontaktperson: Raffael Bienz (062 835 28 47 / raffael.bienz@ag.ch)

Wanderfalke mit einer erbeuteten Krähe
Merkblatt Greifvogelvergiftungen
Nachdem im Frühling 2011 vor laufender Webcam ein Wanderfalkenweibchen beim Rupfen einer vergifteten Taube starb, wurde Birdlife auf das Problem der absichtlichen Greifvogelvergiftungen in der Schweiz aufmerksam. Das vorsätzliche Vergiften von Greifvögeln verstösst gegen die Tierschutz-, Jagd- und Umweltschutzgesetzgebung. Das eingesetzte Gift kann auch für Menschen gefährlich werden.

Es ist folglich unabdingbar, dass Vergiftungsfälle erkannt und gemeldet werden. Birdlife Schweiz hat dazu ein Merkblatt erstellt. Es listet einerseits Erkennungsmerkmale von vergifteten Tauben sowie toten Greifvögeln mit Vergiftungsmerkmalen, andererseits aber auch das Vorgehen bei einem entsprechenden Fund auf.
Das Merkblatt kann bei Birdlife als pdf oder im Shop als Ausdruck bezogen werden: http://www.birdlife.ch/de/content/vergiftungen-von-wanderfalken.
Kontaktperson der Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei: Erwin Osterwalder (062 835 28 56, erwin.osterwalder@ag.ch).

Vogelgrippe
In den vergangenen Wochen wurden rund 200 tote Wildvögel am Ufer des Bodensees sowie weitere am Genfer- und Neuenburgersee gefunden. Sie sind an der bekannten Virusseuche "Vogelgrippe" verendet.
Der am Bodensee isolierte Virus H5N8 (eine reine Tierseuche) ist eine aggressive Variante und gilt als hochansteckend bei Vögeln. Neben dem Nutzgeflügel sind unsere einheimischen Wasservögel am gefährdetsten, besonders Enten, Gänse und Schwäne.

Wir bitten Sie, das Veterinäramt zu unterstützen und folgende Weisung zu beachten: Beim Auffinden von zwei und mehr toten Wasservögeln an einer Fundstelle ist umgehend das Veterinäramt zu benachrichtigen. Die Kadaver sind unter Aufsicht des Veterinärdienstes zu bergen und sicherzustellen. Tote Spatzen, Singvögel, Krähen, Stadttauben etc. sind nur zu melden und zur Untersuchung einzuschicken, wenn fünf oder mehr Tiere derselben Art innert 24 Stunden an einem überschaubaren Ort tot aufgefunden werden. Einzelne tote Vögel sind über die Kadaverstellen zu entsorgen.

Weitere Informationen: Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV www.blv.admin.ch; Kontakt zu Bürozeiten: 062 835 29 70, ausserhalb Bürozeiten: 079 333 33 67 (Erika Wunderlin) oder 079 272 37 75 (Barbara Thür, Stellvertreterin).

Rehwildabschussplanung
Im nächsten Frühjahr findet bereits die letzte Rehwildabschussplanung in der laufenden Pachtperiode 2011–2018 der Aargauer Jagdreviere statt. Das Vorgehen bleibt gleich. Die Formulare werden an die Jagdgesellschaften verschickt. Die Anleitung zur Rehwildabschussplanung ist abrufbar auf unserer Homepage (www.ag.ch/jagd_fischerei > Jagd > Bewirtschaftung und Aufsicht > Massnahmepläne, unter "Mehr zum Thema").

Podiumsgespräch im Anschluss an die Gruppengespräche
Politischer Waldapéro
Zum Anlass der Sonderausstellung "wild auf WALD" im Naturama und der 20-jährigen Jubiläums des Naturschutzprogramm Wald im Jahr 2016 veranstaltete die Abteilung Wald in Zusammenarbeit mit dem Aargauischen Waldwirtschaftsverband und dem Aargauischen Försterverband einen "Politischen Waldapéro" zum Thema "Aargauer Wald 2050". Anstoss zu Diskussionen bildeten verschiedene, zukünftige Szenarien zur Weiterentwicklung der bisherigen Waldpolitik. Die Beteiligten waren sich trotz Meinungsdifferenzen einig, dass für zukünftige Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten für den Wald als Lebensraum, Rohstofflieferant, Freizeit- und Erholungsraum ein breit geführter Austausch zwischen den betroffenen Akteuren notwendig sein wird.

Trotz hohen Temperaturen nahmen viele Teilnehmende die Gelegenheit wahr, die Gespräche bei einem gemeinsamen Mittagessen am Holzerwettkampf fortzuführen. Wir freuen uns über den erfolgreichen Anlass und danken allen Teilnehmenden für ihr Engagement.

Personelles
Eintritte
Mitte März 2016 bewilligte der Regierungsrat zur Verbesserung der Fischgängigkeit eine Projektstelle 2016 bis 2020. Seit November ergänzt Tabea Kropf das Fischereiteam. Frau Kropf ist 27-jährig und hat ihr Masterstudium in Umweltnaturwissenschaften im September 2016 abgeschlossen.

Praktikant
Michael Opiasa, Sektion Waldbewirtschaftung (ab 1. Januar 2017)

Austritte
Doris Zehnder hat ihre Stelle als stellvertretende Kreisförsterin des KFA3 auf Ende Jahr gekündigt.

Dienstjubiläen
30 Jahre / Peter Suter (1. September 1986)
30 Jahre / Kurt Vogt (1. September 1986)
30 Jahre / Franz Suter (1. Oktober 1986)
30 Jahre / Heinz Bruder (1. Oktober 1986)
25 Jahre / Felix Keller (1. Oktober 1991)
25 Jahre / Daniel Gautschi (1. Dezember 1991)
15 Jahre / Martin Imhof (1. Oktober 2001)

Den Jubilaren gratulieren wir herzlich und danken ihnen für die im Wald geleisteten Dienste.