Kostenvoranschlag und Kostenüberwachung durch Gesamtleiter, Fachplaner und Bauleiter Die Einhaltung des bewilligten Projektkredits ist eines der wichtigsten Projektziele. Dabei ist die ATB bei der Ermittlung der Kosten für den Kostenvoranschlag und bei der laufenden Kostenüberwachung bis zum Projektabschluss auf die Fachplaner, den Bauleiter und insbesondere den Gesamtleiter angewiesen.
Kostenvoranschlag und Kostenüberwachung durch Gesamtleiter, Fachplaner und Bauleiter Die Einhaltung des bewilligten Projektkredits ist eines der wichtigsten Projektziele. Dabei ist die ATB bei der Ermittlung der Kosten für den Kostenvoranschlag und bei der laufenden Kostenüberwachung bis zum Projektabschluss auf die Fachplaner, den Bauleiter und insbesondere den Gesamtleiter angewiesen.
In der SIA 103 sind die von Gesamtleiter, Fachplaner und Bauleiter zu erbringenden Grundleistungen sinngemäss wie folgt beschrieben: Überwachung und Steuerung der Ziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine sowie Zusammenstellung und Begründung der Kostenabweichungen gegenüber der Vorphase. Für diese Aufgaben hat die ATB in ihrem Integralen Management System (IMS) verschiedene Hilfsdokumente, in denen Vorgaben und Anforderungen an die Kostenermittlung und Kostenüberwachung beschrieben sind. Im Zentrum steht dabei das Dokument P221.102 "Kostenvoranschlag".
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