Newsletter der Abteilung Tiefbau – 2-15
Guten Tag

Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Newsletter der Abteilung Tiefbau präsentieren zu können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.

Abteilung Tiefbau
Inhalt
Kostenvoranschlag und Kostenüberwachung
Zuschlagskriterium "Ausbildung von Lernenden"
Zuschlagskriterium "Umwelt"
Qualitätsanforderungen an die Landerwerbspläne und -Tabellen
Wechsel des Bezugsrahmens von LV03 nach LV95, Umsetzung
Rechnungsstellung: Zeitraum der Leistungserbringung
IMS-Mitteilung

KV-Struktur
Kostenvoranschlag und Kostenüberwachung durch Gesamtleiter, Fachplaner und Bauleiter
Die Einhaltung des bewilligten Projektkredits ist eines der wichtigsten Projektziele. Dabei ist die ATB bei der Ermittlung der Kosten für den Kostenvoranschlag und bei der laufenden Kostenüberwachung bis zum Projektabschluss auf die Fachplaner, den Bauleiter und insbesondere den Gesamtleiter angewiesen.
In der SIA 103 sind die von Gesamtleiter, Fachplaner und Bauleiter zu erbringenden Grundleistungen sinngemäss wie folgt beschrieben: Überwachung und Steuerung der Ziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine sowie Zusammenstellung und Begründung der Kostenabweichungen gegenüber der Vorphase. Für diese Aufgaben hat die ATB in ihrem Integralen Management System (IMS) verschiedene Hilfsdokumente, in denen Vorgaben und Anforderungen an die Kostenermittlung und Kostenüberwachung beschrieben sind. Im Zentrum steht dabei das Dokument P221.102 "Kostenvoranschlag".


Bild mit Lernfahr L
Anpassungen beim Zuschlagskriterium "Ausbildung von Lernenden"
Aufgrund der Reaktionen und Rückmeldungen von Anbietern zur Verschärfung der Anforderungen beim Zuschlagskriterium "Ausbildung von Lernenden" wird die Abteilung Tiefbau den Bewertungsmassstab auf 1. Januar 2016 anpassen und wieder auf den bis Ende 2014 geltenden Standard zurücknehmen.
Das Punktemaximum wird zukünftig sowohl bei Submissionen für Bauarbeiten als auch für Ingenieurleistungen wieder bei einem Lernenden-Anteil von 5% an der Gesamtbelegschaft (inkl. Lernenden) vergeben.


Bild von Asphalt
Anpassungen beim Zuschlagskriterium "Umwelt"
Das Zuschlagskriterium "Umwelt" wird nach über 8 Jahren dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ergänzt. Die in Gesprächen mit den interessierten Produzenten und Verbänden abgestimmten Änderungen sollen den vermehrten Einsatz von Recyclingbelägen belohnen und deren Einsatz gezielt fördern.
Aufgrund der kantonalen Recyclingstrategie werden bei der Abteilung Tiefbau Recyclingprodukte gezielt gefördert und deren Einsatz begünstigt. In diesem Zusammenhang hat die ATB bereits im November 2014 angekündigt, das Zuschlagskriterium "Umwelt" zu überarbeiten, um insbesondere den Einsatz von Recyclingasphalt stärker zu fördern.


Qualitätsanforderungen Landerwerb
Hohe Qualitätsanforderungen an die Landerwerbspläne und -Tabellen
Aufgrund von Gesetzesanpassungen und den generell strengen Anforderungen der Grundbuchämter stellt die ATB seit einiger Zeit vermehrt fest, dass die eingereichten Unterlagen den Anforderungen nicht genügen. Die Grundbuchämter verlangen vermehrt Ergänzungen oder weisen die Verträge sogar ab.
Die ATB erwartet daher, dass sowohl die Grundbuchdaten als auch die aufgeführten Adressen vollständig und richtig sind.


Bild mit Schweizer Karte
Wechsel des Bezugsrahmens von LV03 nach LV95, Umsetzung
Im April 2015 erfolgte im Newsletter 1-15 die Vorankündigung des Wechsels des Bezugs- rahmens von LV03 zu LV95 per 1. Januar 2016. Damit verbunden war ebenfalls das klar definierte Vorgehen bei ATB-Projekten
Die Umstellung des Bezugsrahmens löst zusätzlich Arbeiten für die Transformation aus. Die ATB hat bei zwei Ingenieurbüros dafür eine Nachtragsofferte eingeholt. Die beiden Angebote liefern Erfahrunsgwerte für die Zusatzaufträge.


Bild Leistungserbringung
Anforderungen an die Rechnungsstellung: Zeitraum der Leistungserbringung
Ende 2010 führte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die elektronische Kreditoren-Belegerfassung mit einer zentralen Rechnungsadresse ein.
Auf einigen bei der Abteilung Tiefbau eingehenden Rechnungen sind Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft vorhanden. Wir bitten Sie, bei Rechnungen den Zeitraum der Leistungserbringung klar anzugeben (Beginn und Ende des Zeitraums). Rechnungen ohne oder mit mangelhaften Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung werden ab 1. Januar 2016 retourniert.


Bild mit IMS-Mitteilung
Dokumentenanpassungen im Integralen Management System (IMS) – Wunsch nach Versand per E-Mail
Die IMS-Mitteilung wird ab 2016 für Interessierte auch per E-Mail angeboten.
Im April 2015 informierten wir Sie im Newsletter 1-15 über das Dokument "IMS-Mitteilung", in welchem alle wichtigen Änderungen unserer Dokumente dokumentiert sind. Auf Wunsch seitens der Leserinnen und Leser des Newsletters bieten wir Ihnen ab 2016 einen E-Mail-Versand dieser IMS-Mitteilung an, sobald diese neu verfügbar ist.