Newsletter Abteilung Wald – Ausgabe 1 / 2015
Geschätzte Förster, geschätzte Leserinnen und Leser

Der erste Newsletter der Abteilung Wald im Jahr 2015 präsentiert sich in neuer Form. Er wird mit einem Newsletter-Tool der kantonalen Verwaltung erstellt und versandt. Da wir Ihnen den Newsletter bereits bisher zustellen durften, wurde Ihre Adresse direkt in die neue Verteilerliste übernommen. Weitere interessierte Personen können sich für den Newsletter auf unserer Homepage (w w w. ag. ch/wald ➙Grundlagen➙Informationen für den Forstdienst) anmelden – oder ihn bei Bedarf abbestellen. Nach wie vor sind auch die vergangenen Newsletter im Archiv der Homepage zu finden.
Wir hoffen, Sie auch mit der neuen Form unserer News anzusprechen und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Abteilung Wald
Inhalt
Sonderausstellung Wald 2016
Beiträge Jungwaldpflege, Periode 2016–2019
Unterstützung von Waldrandaufwertungen durch Landwirtschaft Aargau
Durchtrennte Efeustränge an Bäumen
Personelles

Sonderausstellung Wald 2016
Die Planung und Umsetzung der Sonderausstellung Wald 2016 im Naturama sind in vollem Gange. Nicht nur im Naturama sondern auch mit einem spannenden und abwechslungsreichen Rahmenprogramm sollen die zahlreichen Facetten unseres Waldes aufgezeigt werden.
Im Newsletter Nr. 2 im September 2014 konnten wir die geplante Sonderausstellung im Naturama zum Thema Wald von 2016 ankündigen. Die Abteilung Wald ist in der Projektleitung wie auch in der Konzeptgruppe zur Erarbeitung der Ausstellung sowie des Rahmenprogramms involviert. Seit dem vergangenen Herbst wurde mit intensiven Besprechungen und Abklärungen das Ausstellungskonzept erarbeitet, so dass heute – rund 10 Monate vor der Eröffnung im April 2016 – mit der Erarbeitung der Detailinhalte begonnen werden kann. Die Sonderausstellung beleuchtet die vielfältigen Facetten, Funktionen und Nutzungen des Waldes von verschiedenen Seiten. Um den tatsächlichen Wert unseres Waldes der Aargauer Bevölkerung nachhaltig vermitteln zu können, ist auch ein besonderes Gewicht auf das Rahmenprogramm zu legen. Dabei strebt die Abteilung Wald eine enge Zusammenarbeit mit dem Aargauischen Waldwirtschaftsverband (AWV) und dem Aargauischen Försterverband (AFV) an.

Das 20-jährige Jubiläum des Naturschutzprogramms Wald ist ein weiterer Grund, die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wald zu forcieren und unsere Mitmenschen für diesen faszinierenden, multifunktionalen Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum zu begeistern. Für mögliche Veranstaltungen zu diesem Jubiläum sollen die Synergien mit der Sonderausstellung genutzt werden.

Beiträge Jungwaldpflege, Periode 2016–2019
Das Beitragssystem der Jungwaldpflege wurde für die kommende Periode 2016–2019 überarbeitet. Die Grundlagen für die neuen Vereinbarungen können zunehmend mit Hilfe von GIS-Daten erarbeitet werden.
Mit Ausnahme von kleinen Anpassungen wird das bisherige Beitragssystem der Jungwaldpflege beibehalten. Neu wird die Jungwaldausscheidung nicht mehr über Luftbilder (Schätzung des BHD aus Kronengrösse), sondern über LiDAR (Light detection and ranging = Lasergestützte Erfassung der Kronenoberfläche) hergeleitet. Dazu werden die Entwicklungsstufen bzw. der Jungwald (bis und mit schwaches Stangenholz) nicht mehr über den BHD (Oberdurchmesser, ddom) sondern über die Oberhöhe (hdom) definiert (bisherige Jungwalddefinition: ddom < 20cm; neu: hdom < 15m). Basis dazu bildet die LiDAR-Befliegung von 2014. Die neue Technologie erlaubt eine automatisierte und objektive Ausscheidung der Jungwaldflächen. Auch der Verteilschlüssel (Gesamtwald-/Jungwaldbeitrag) muss an die neue Methode angepasst werden. Ebenfalls ist eine Anpassung an die tieferen effektiven Kosten vorgesehen (Beitragssatz maximal 70 % der Kosten gemäss Walddekret, § 5).

Der Unterhalt von Freihalteflächen wird wie bis anhin unterstützt. Freihalteflächen, welche ihre Wirkung nicht erfüllen bzw. jagdlich nicht genutzt werden, sollen aufgehoben werden. Die Anlage neuer Freihalteflächen per 2016 ist ebenfalls möglich. Neu sind Freihalteflächen nur dann beitragsberechtigt, wenn sie als solche in bk-online eingetragen sind (was neu möglich ist unter: ➙Bestandesform➙Freihaltefläche).

Bei den "seltenen und wertvollen Baumarten" wird die Kategorie "Kirsche, Walnuss" gestrichen. Neu wird es die Kategorie "Weisstanne" geben. Gefördert werden nur Tannen aus Naturverjüngung auf geeigneten Standorten; die Details der neuen Tannenprojekte werden zurzeit ausgearbeitet. Die restlichen Projektkategorien (Eiche flächig und truppweise, Elsbeere, Speierling und Wildobst, Schwarzerle sowie Eibe) bleiben unverändert bestehen.

Die Grundlagen für die neuen Vereinbarungen 2016–2019 werden von der Sektion Waldbewirtschaftung in Zusammenarbeit mit dem GIS-Team erarbeitet (Waldfläche nach Waldeigentümer, Jungwaldausscheidung, Vereinbarungsentwürfe). Die für die nächsten 4 Jahre vereinbarten Bruttoflächen "seltene und wertvolle Baumarten" sowie die Freihalteflächen sollen durch die Forstbetriebe in Absprache mit den Kreisforstämtern festgelegt werden. Alle dazu nötigen Angaben werden von den Kreisforstämtern bis Ende September 2015 gesammelt. Wie bisher können die Forstbetriebe die Form der Vereinbarungen wählen (separat pro Waldeigentümer, für mehrere Waldeigentümer zusammen oder pro Forstbetrieb). Eine Vereinbarung pro Forstbetrieb wird empfohlen. Sie hat den Vorteil, dass bei der Umsetzung der Projekte "seltene und wertvolle Baumarten" mehr Spielraum besteht. Es wird eine höhere Verbindlichkeit (Einhaltung der Vereinbarungen) angestrebt. Die neuen Vereinbarungen sollen bis Ende Jahr unterschrieben sein.

Jungwaldpflege im Privatwald: Das System der Gesuche / Sammelgesuche durch die Revierförster wird beibehalten. Voraussetzung für Beiträge ist neu, dass jeder Eingriff vor der Ausführung mit dem zuständigen Revierförster besprochen werden muss.

Unterstützung von Waldrandaufwertungen durch Landwirtschaft Aargau
Die Massnahmenlisten von Landschaftsqualitäts-projekten umfassen auch Waldrand-aufwertungen. Für die in Rücksprache mit den Förstern ausgeführten Eingriffe können Landwirte Unterstützungsbeiträge beantragen.
Landwirte können neu Unterstützungsbeiträge für Waldrandaufwertungen beantragen. Voraussetzung ist, dass der Waldrandbereich und die angrenzende Landwirtschaftliche Nutzfläche dem Gesuchsteller gehören respektive von ihm bewirtschaftet werden. Qualitativ gelten die gleichen Regeln wie bei Waldrandaufwertungen durch das Naturschutzprogramm Wald (Eingriffstiefe mindestens 15 m, Förderung von Totholz etc). Ausnahmen sind: keine Vorgabe der Exposition und minimale Länge grösser als 20 m (im Rahmen des Naturschutzprogramm Wald grösser als 100 m). Finanziert werden die Beiträge zu 90 % durch den Bund.

Diese Waldrandeingriffe werden auch die Förster tangieren. Einerseits zählt das Anzeichnen zu ihren Aufgaben als Revierförster, andererseits werden sie die ausgeführten Eingriffe auch kontrollieren und jedem Landwirt attestieren, dass der Eingriff wie geplant ausgeführt wurde. Das vom Förster unterschriebene Attest ist Voraussetzung, dass die Landwirte die Unterstützungsbeiträge erhalten. Für das Ausfüllen des Attests kann der Forstbetrieb den Landwirten eine Pauschale von Fr. 200 in Rechnung stellen.


Durchtrennte Efeustränge an Bäumen
Efeu windet sich an Bäumen empor und kann ganze Stämme bedecken. Kein Grund, um die einzigartige Kletterpflanze zu dezimieren – sie fügt keine Schäden zu und ist ökologisch äusserst wertvoll.
Immer wieder werden sich an Bäumen emporwindende Efeustränge willentlich durch unbekannte Personen durchtrennt. Das Vorgehen mit Sägewerkzeugen erfolgt gezielt – vermutlich aufgrund der weitläufigen Irrmeinung, dass die kletternde Efeupflanze ihren Trägerbaum durch Parasitismus, Einengung oder andere negative Einflüsse schädigt.

Der Efeu zeichnet sich tatsächlich durch aussergewöhnliche Kletterfähigkeiten mithilfe seiner Haftwurzeln aus und wächst im Streben um Licht bis über 20 m an den Bäumen empor. Weder die lianenartigen Jungtriebe noch die älteren, starken und verholzten Efeuäste schädigen jedoch einen gesunden Baum. Die ökologisch äusserst wertvolle Pflanze bietet Vögeln, Insekten und zahlreichen Kleintieren Lebensraum, Schutz und Nahrung während des ganzen Jahres. Mehr dazu ist im Umwelt Aargau Nr. 68, welches Mitte Juni versandt wurde, nachzulesen.

Die letzten Vorfälle in der Region Windisch veranlassten die Abteilung Wald, das Thema durch einen entsprechenden Artikel in den lokalen Medien (Schweiz am Sontag, 24.5.2015; AZ Freiamt 11.6.2015) zu publizieren und damit die Bevölkerung zu informieren und sensibilisieren. Bei weiteren, sich häufenden Beobachtungen durch die Forstbetriebe besteht die Möglichkeit das Problem auch in anderen Regionen in den lokalen Zeitungen zu thematisieren. Bei Bedarf an weiteren Lokalpublikationen bitten wir die Forstbetriebe, sich an Eva Bächli zu wenden (Sektion Walderhaltung, 062 835 28 24, eva.baechli@ag.ch).

Personelles
Eintritte
Fabian Dietiker übernimmt als Nachfolger von Röbi Häfner ab dem 1. Juli die Leitung der Sektion Waldbewirtschaftung. Sein Arbeitspensum beträgt 90 %. Der dipl. Forstingenieur arbeitete bereits während mehr als 10 Jahren bis im Februar 2011 in der Sektion Walderhaltung und wird damit in einer bekannten Umgebung seine neue Funktion wahrnehmen können.

Als Nachfolge von Peter Rinderknecht ist Raffael Bienz seit dem 18. Mai in der Sektion Waldbewirtschaftung tätig. Sein Arbeitspensum beträgt 100 %. Als ehemaliger Praktikant des Kreisforstamts 4 (Sommer 2014 bis Winter 2015) ist auch ihm die Abteilung Wald bereits vertraut.

Simone Bachmann übernimmt ab 1. August 2015 die Leitung des 2. Forstkreises und damit die Funktion von Sepp Schmidlin. Ihr Arbeitspensum beträgt 100 %. Simone arbeitet seit Oktober 2013 als Stv. Kreisförsterin im Forstkreis 3.

Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit unserer ehemaligen und heutigen Mitarbeitenden in ihren neuen Funktionen und wünschen ihnen für die neuen Herausforderungen viel Erfolg.

Aktuelle Praktikant/innen in der Abteilung Wald
Wir freuen uns über die Unterstützung folgender Praktikant/innen:
Sandro Moser, Sektion Walderhaltung
Kathrin Baumann, Sektion Jagd und Fischerei

Austritte
Röbi Häfner genoss am 9. April 2015 infolge seiner Pensionierung nach einer Tätigkeit von 35 Jahren seinen letzten Arbeitstag als Leiter der Sektion Waldbewirtschaftung.

Sepp Schmidlin wird per 31. Juli pensioniert. Als Leiter des Kreisforstamts 2, ehemals Nummer 3, Baden-Zurzach, war Sepp Schmidlin während 25 Jahren für die Abteilung Wald tätig.

Wir danken Röbi Häfner und Sepp Schmidlin herzlich für ihr grosses Engagement und die wertvolle Zusammenarbeit in der Abteilung Wald und wünschen ihnen für den beruflichen Ruhestand alles Gute.

Dienstjubiläen
5 Jahre Beat Steffen (01.06.2010)
15 Jahre Gerhard Wenzinger (01.01.2000)
25 Jahre Peter Haas (01.01.1990)
25 Jahre Stefan Staubli (01.01.1990)
25 Jahre Urs Meyer (01.02.1990)
35 Jahre Stefan Landolt (01.01.1980)


Den Jubilaren gratulieren wir herzlich und danken ihnen für die im Wald geleisteten Dienste.