Neue Arbeitshilfe zu Speziallandwirtschaftszonen
Speziallandwirtschaftszonen ermöglichen landwirtschaftliche Nutzungen, die in der normalen Landwirtschaftszone nicht umsetzbar wären. Solche Zonen sind nötig, doch nicht überall sinnvoll und zulässig. Bei ihrer Festlegung gilt es, nicht nur die Bedürfnisse des Landwirtschaftbetriebs, sondern insbesondere auch öffentliche Interessen zu berücksichtigen.
Das Raumplanungsgesetz und die geltende kantonale Richtplanung geben im Aargau Kriterien für Speziallandwirtschaftszonen vor. Die Arbeitshilfe erläutert diese Kriterien und richtet sich an Gemeinden, Planende und Landwirte. Sie verschafft einen Überblick über die Rechtslage und sie zeigt auf, welche zwingenden Vorgaben zur Festlegung von Speziallandwirtschaftszonen gelten und wo im Rahmen der Interessenabwägung Spielraum besteht. Die Arbeitshilfe soll sachgerechte, mit dem geltenden Recht im Einklang stehende Lösungen fördern und Betrieben veranschaulichen, wie sie ihre Investitionen von Beginn an am richtigen Standort einsetzen.
Die Arbeitshilfe wurde von den Fachabteilungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sowie des Departements Finanzen und Ressourcen gemeinsam erarbeitet. Sie ist online verfügbar.