Newsletter Abteilung Raumentwicklung – Nr. 9 – November 2020
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Raumentwicklung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Wir freuen uns, Ihnen unseren Newsletter zu präsentieren. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen.
Abteilung Raumentwicklung
 
Inhaltsverzeichnis

 
Innenentwicklung: Planungswegweiser

Eine schematische Darstellung der Arbeitszonenbewirtschaftung in vier Schritten.
Das Vorgehen in vier Schritten bei der Arbeitszonenbewirtschaftung ist eine der neuen Strategien zur Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung im Kanton Aargau.
Neues Kapitel 7 zur Siedlungsgebietsbewirtschaftung
Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz hat die Schweizer Bevölkerung einer bodensparenden Siedlungspolitik zugestimmt. Durch die Vorgabe der haushälterischen Bodennutzung hat die Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung an Bedeutung gewonnen. Einzonungen können nur in Erwägung gezogen werden, wenn vorher nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen örtlich konkreten Flächenbedarf durch Innenentwicklung zu decken. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen. Die Siedlungsgebiets- und Bauzonenbewirtschaftung ist eine Verbundaufgabe der Gemeinden, regionalen Planungsverbände und des Kantons.
Die Abteilung Raumentwicklung hat deshalb den Planungswegweiser mit einem Kapitel zur Siedlungsgebietsbewirtschaftung erweitert. Ergänzt wird das neue Kapitel 7 mit einem Werkzeugkasten. Planungswegweiser und Werkzeugkasten bieten den Gemeinden und regionalen Planungsverbänden wichtige Informationen und Grundlagen für die haushälterische Nutzung des Siedlungsgebiets und der Bauzonen. Alle Unterlagen sind auf der Webseite der Abteilung Raumentwicklung verfügbar.

Siedlungsgebietsreserven: Übersicht zu Regionalen und Kantonalen Töpfen aufgeschaltet
Besteht in einer Gemeinde Bedarf an zusätzlichen Nutzflächen, ist zunächst zu prüfen, ob der Flächenbedarf innerhalb bestehender Bauzonen im kommunalen Nutzungsplan abgedeckt werden kann (siehe Grafik oben: Schritte 1 und 2). Ist nachweislich keine tragbare Lösung innerhalb dieser Zonen möglich und liegt zudem ein überwiegendes Interesse vor, können zwei neue Instrumente aus dem kantonalen Richtplan in Erwägung gezogen werden: Regionale (Schritt 3) und kantonale (Schritt 4) Siedlungsgebietsreserven, die in der Richtplan-Gesamtkarte nicht verortet sind und unter bestimmten Bedingungen von den Gemeinden genutzt werden können. Diese Reserven werden als Regionale und Kantonale Töpfe bezeichnet.
Die Übersichten zum Bestand und zur Veränderung des Siedlungsgebiets in den Regionalen und Kantonalen Töpfen werden zweimal jährlich aktualisiert und publiziert. Die aktuellen Übersichten sind im Werkzeugkasten 7c des Planungswegweisers verfügbar.

 
Grundlagen

Bild Faktenblätter
Die neuen Faktenblätter ergänzen mit gemeindespezifischen Inhalten den Raumbeobachtungsbericht und die kantonale Bauzonenstatistik.
Raumbeobachtung 2019: Jährlicher Bericht, Bauzonenstatistik und Faktenblätter publiziert
Die Raumbeobachtung zeigt den aktuellen Zustand und die Veränderung der räumlichen Ordnung im Kanton Aargau. Systematische Erhebungen liefern verlässliche und aktuelle Daten zum Umgang mit der Ressource Boden sowie zur Entwicklung der Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahlen.
Die Abteilung Raumentwicklung betreibt eine laufende Raumbeobachtung. Deren Resultate werden jährlich als Bauzonenstatistik (Stand der Erschliessung) und im Bericht Raumbeobachtung publiziert. Ab diesem Jahr wird der Bericht zudem durch die neuen Gemeinde-Faktenblätter ergänzt. Die Faktenblätter zeigen die räumliche Entwicklung auf Stufe Gemeinde. In einzeln aufbereiteten Diagrammen lassen sich Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahlen, die Bauzonennutzung oder die Bauzonen­reserven innerhalb einer Gemeinde direkt mit der Entwicklung im regionalen Planungsverband, im Raumtyp gemäss Raumkonzept und im gesamten Kanton vergleichen.
Der Bericht Raumbeobachtung, die Bauzonenstatistik und die Gemeinde-Faktenblätter sind online verfügbar.

 
Ortsplanung ausserhalb der Bauzone

Bild Arbeitshilfe Speziallandwirtschaftszonen 
Neue Arbeitshilfe zu Speziallandwirtschaftszonen

Speziallandwirtschaftszonen ermöglichen landwirtschaftliche Nutzungen, die in der normalen Landwirtschaftszone nicht umsetzbar wären. Solche Zonen sind nötig, doch nicht überall sinnvoll und zulässig. Bei ihrer Festlegung gilt es, nicht nur die Bedürfnisse des Landwirtschaftbetriebs, sondern insbesondere auch öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Das Raumplanungsgesetz und die geltende kantonale Richtplanung geben im Aargau Kriterien für Spezial­landwirtschafts­zonen vor. Die Arbeitshilfe erläutert diese Kriterien und richtet sich an Gemeinden, Planende und Landwirte. Sie verschafft einen Überblick über die Rechtslage und sie zeigt auf, welche zwingenden Vorgaben zur Festlegung von Spezial­landwirtschafts­zonen gelten und wo im Rahmen der Interessenabwägung Spielraum besteht. Die Arbeitshilfe soll sachgerechte, mit dem geltenden Recht im Einklang stehende Lösungen fördern und Betrieben veranschaulichen, wie sie ihre Investitionen von Beginn an am richtigen Standort einsetzen.

Die Arbeitshilfe wurde von den Fachabteilungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt sowie des Departements Finanzen und Ressourcen gemeinsam erarbeitet. Sie ist online verfügbar.

 
Siedlungsentwicklung und Ortsbild

Bild der Publikation "Farbkultur im Aargau"
Die Farbgestaltung dieses Hochhauses in Spreitenbach ist typisch für die damalige Epoche und macht den Bau als Zeitzeuge erkennbar (© Haus der Farbe).
Farbkultur im Aargau
Farben bestimmen das Bild unserer gebauten Umgebung wesentlich mit und sind ein wichtiger Teil der Architektur. Die Palette der charakteristischen Farben im Kanton Aargau ist breit. Sie reicht von den traditionellen Anstrichen mit lokalen Natursteinfarben in den Weilern, Dörfern und Altstädten bis hin zu den knalligen Fassadenfarben von Industriebauten in den Gewerbegebieten.
Die vom Haus der Farbe herausgegebene Publikation zur Farbkultur im Aargau erläutert die Bedeutung von Farbe und Material für die Aargauer Ortsbilder und schafft eine Grundlage für qualitätsvolle Farbgestaltung im öffentlichen Raum. Exemplarische Farbkarten für Altstädte und ländliche Bauten sowie ganzseitige Farbportraits ergänzen die Texte und bilden eine praxistaugliche Grundlage für Farbentscheide. Die Publikation erleichtert die Diskussion über die Aargauer Farbkultur und deren Weiterentwicklung.

 
Siedlungsentwicklung und Freiraum

Bild Siedlungsrand in Bözberg.
Vielfältig gestaltete Siedlungsränder
Der Siedlungsrand ist eine wichtige Nahtstelle zwischen dem bebauten Gebiet und der offenen Landschaft. Er prägt die Wahrnehmung der Gemeinde von aussen. Ein attraktiver Siedlungsrand wirkt identitätsstiftend und leistet einen wesentlichen Beitrag als siedlungsnaher Erholungs- und Naturraum. Deshalb gilt es, den Siedlungsrändern vermehrt Beachtung zu schenken und sie bewusst zu gestalten.
Der Jurapark Aargau und Brugg Regio haben eine Arbeitshilfe zum Thema "Vielfältig gestaltete Siedlungsränder" erstellt. Sie erläutert die Bedeutung der Siedlungsränder. Anhand zahlreicher Bilder wird auf wichtige Gestaltungskriterien hingewiesen. Schliesslich zeigt das praxisnahe Hilfsmittel rechtliche Grundlagen und die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von Planungs- und Bauprozessen.
Die Arbeitshilfe steht als PDF-Datei im Werkzeugkasten 3 des Planungswegweisers zum Download zur Verfügung.

 
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