Entstehen einer Gemeinde in einem einzelnen Sozialhilfefall pro Rechnungsjahr Nettokosten, die den Betrag von Fr. 60'000.– überschreiten, wird der über diesem Betrag liegende Kostenanteil durch einen Fonds getragen, den alle Gemeinden gemeinsam im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl finanzieren (sogenanntes Teilpooling; siehe auch
Kapitel 21 Handbuch Soziales). Der Kantonale Sozialdienst (KSD) überprüft die von den Gemeinden eingereichten Angaben zu den betreffenden Fällen. Er verrechnet die pro Jahr anfallende Gesamtsumme allen Gemeinden im Verhältnis zur Einwohnerzahl weiter und zahlt Beiträge an die begünstigten Gemeinden aus. Der Abschluss des Teilpoolings 2019 verzögert sich coronabedingt. Es ist geplant, die Gemeinden Ende Oktober 2020 über ihre Guthaben beziehungsweise ihre Kostenbeteiligung zu informieren.