Newsmail Handbuch Soziales – 01/2021
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Kantonaler Sozialdienst
Newsmail Handbuch Soziales - 01/2021
 
Inhaltsverzeichnis

 
News

1. iiz-aargau und interinstitutionelle Zusammenarbeit
Im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) arbeiten das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), die Invalidenversicherung (IV) und der Kantonale Sozialdienst zusammen. Durch diese intensive, mehrjährige Kooperation zwischen den Mitarbeitenden der beteiligten Institutionen im iiz-Bereich konnten die langjährigen Beziehungen soweit gestärkt werden, dass nun die gemeinsame Unterstützung von Menschen mit Mehrfachproblematiken in vielen Fällen ohne Einbezug der Fachstelle iiz-aargau gewährleistet ist. Mit der Umsetzung der Kooperation Arbeitsmarkt sind zudem durchgängige Prozesse geschaffen und ineffiziente Schnittstellen zwischen den Institutionen beseitigt worden. IV, AWA und interessierte Gemeinden arbeiten heute in übergreifenden Prozessen für die Arbeitsmarktintegration zusammen. Aufgrund dessen sowie der stagnierenden Fallzahlen der iiz-aargau hat der Regierungsrat den Antrag der drei beteiligten Institutionen genehmigt, wonach die Fachstelle iiz-aargau aufzulösen ist. Die IIZ wird im Rahmen der Regelstrukturen weitergefördert. Zu diesem Zweck pflegen die betroffenen Departemente und Institutionen weiterhin einen intensiven Austausch auch über den Bereich der Arbeitsmarktintegration hinaus.
Die iiz-Hotline wurde per 17. Mai 2021 eingestellt. Die Fachstelle iiz-aargau wird per Ende Juni 2021 aufgelöst. Alle Nutzenden der Plattform iiz-aargau und Anspruchsgruppen von IIZ wurden umfassend informiert. Alle Aargauischen Gemeinden erhielten am 10. Mai 2021 ein entsprechendes Informationsschreiben. Die Mitarbeitenden der drei Trägerinstitutionen stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Die aktuellen Kontaktadressen, gültig seit dem 17. Mai 2021, finden Sie direkt in dieser Übersicht.

 
2. Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG)
Das Departement Gesundheit und Soziales hat eine Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in die Wege geleitet. Die geplanten Änderungen betreffen drei Themenbereiche: die Alimentenhilfe, die Observation im Sozialhilferecht sowie einen weiteren gesetzlichen Anpassungsbedarf. Diese Themenbereiche werden voraussichtlich von September bis November 2021 den Gemeinden, Parteien und weiteren Interessensgruppen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme unterbreitet.
Der erste Teil der Gesetzesvorlage bezieht sich auf die Alimentenhilfe und sieht die Umsetzung der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden (und ab dann verbindlichen) Inkassohilfeverordnung des Bundes auf kantonaler Ebene vor. Mit der Bundesverordnung wird auf eine Vereinheitlichung der Inkassohilfe in den Kantonen abgezielt. Gleichzeitig wird die mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Februar 2019 aufgeworfene Frage nach einer gesetzlichen Grundlage für die Bevorschussung des Betreuungsunterhalts geprüft. Der zweite Teil der Anhörungsvorlage behandelt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Observationen bei Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von Sozialhilfeleistungen. Eine solche wird vom Grossen Rat mittels zweier Vorstösse gefordert. Der dritte Teil geht auf den weiteren Revisionsbedarf im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ein.

 
3. Revision der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV)
In der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung besteht in vier verschiedenen Bereichen Überprüfungsbedarf. Allen vier Teilen ist gemeinsam, dass eine entsprechende Verordnungsänderung die für die Sozialhilfe zuständigen Gemeinden massgeblich betreffen würde. Daher werden die Gemeinden vorgängig zu den entsprechenden Verordnungsänderungen konsultiert. Die bereits zu einem früheren Zeitpunkt angekündigte Konsultation ist neu auf Winter 2021 geplant.
Die geplanten Änderungen betreffen die Übernahme der revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien 2021) für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe, die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung gemäss derselben Richtlinien, die Regelungen zur Rückerstattung von bezogener materieller Hilfe (inklusive Rückerstattungen aus Freizügigkeitsleistungen) sowie die Definition eines Falles in Bezug auf die durch die Gemeinden gemeinsam finanzierten kostenintensiven Sozialhilfefälle (sogenanntes "Teilpooling").

 
4. Aufbaukurse Soziales 2021
Die Aufbaukurse Soziales sind eine auf dem Grundkurs Soziales aufbauende Vertiefung von Themenbereichen gemäss Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV). Die Bearbeitung von komplexen Fallkonstellationen ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Kurse.
Folgende Themengebiete werden ab August 2021 angeboten:
  • Kurs 1: Materielle Hilfe nach SPG/SPV
    (10., 12. und 17. August 2021, 08.00 - 13.00 Uhr)
  • Kurs 2: Elternschaftsbeihilfe nach SPG/SPV
    (19. August 2021, 08.00 - 13.00 Uhr)
  • Kurs 3: Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen nach SPG/SPV
    (24. und 26. August 2021, 08.00 - 13.00 Uhr)
  • Kurs 4: Rückerstattung nach SPG/SPV
    (31. August 2021, 08.00 - 13.00 Uhr)
  • Kurs 5: Asyl- und Flüchtlingswesen
    (21., 28. Oktober und 4. November 2021, 14.00 - 17.00 Uhr)
Alle Aufbaukurse werden digital (via Microsoft Teams) durchgeführt. Es werden aufgrund der Online-Durchführung keine Kurskosten erhoben. Weiterführende Informationen zu den Aufbaukursen Soziales sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der kantonalen Website.
Anmeldeschluss für die Kurse 1-4:    Freitag, 25. Juni 2021
Anmeldeschluss für den Kurs 5:        Freitag, 1. Oktober 2021

 
5. Änderungen im Handbuch Soziales
Per Ende Juni 2021 werden folgende Änderungen im Handbuch Soziales vorgenommen:
 
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Departement Gesundheit und Soziales
Kantonaler Sozialdienst
 
Obere Vorstadt 3
5000 Aarau
 
062 835 29 90
handbuch-soziales.ksd@ag.ch
www.ag.ch/dgs
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