Der Kanton Aargau unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Wiederbewaldung von Schadenflächen, die durch Borkenkäfer, Trockenheit, Eschenwelke oder Sturmereignisse entstanden sind. Die Wiederbestockung erfolgt in erster Linie durch Naturverjüngung. Bei Bedarf können weitere ausgewählte, klimaangepasste und standortgerechte Baumarten als Ergänzung eingebracht werden. So sollen arten- und strukturreiche Waldbestände entstehen, die den zukünftigen klimatischen Bedingungen gewachsen sind und Samenbäume für die weitere, natürliche Anpassung beherbergen. Bis Ende Oktober wurden Projekte aufgenommen, die dieses Jahr zur Auszahlung kommen. Eine erste Zwischenbilanz kann per Ende 2021 gezogen werden. Wie viele Projekte in den nächsten Jahren noch dazukommen, ist stark von der Entwicklung der Borkenkäfersituation und der Witterung abhängig. Dank dem Verpflichtungskredit können bis 2024 Beiträge an die Wiederbewaldung von Schadenflächen ausbezahlt werden.
Bei Fragen steht Ihnen Daniel Guggisberg (062 835 28 20) gerne zur Verfügung. |