Die Notschlafstelle Aargau in Baden stellt ein niederschwelliges Angebot spontaner Übernachtungsmöglichkeiten und sozialer Betreuung sicher. Das Angebot richtet sich an erwachsene Personen, die in ungeklärter Wohnsituation leben und kurzfristig Obdach brauchen. Am 11. Mai 2022 hat der Regierungsrat beschlossen, die Notschlafstelle Aargau mit einem Beitrag von jährlich Fr. 150'000.– zu unterstützen. Dadurch wird die mit einem Postulat geforderte Finanzierung der Notschlafstelle sichergestellt
(Medienmitteilung vom 20. Mai 2022). Die Zuständigkeit für Notunterkünfte für Obdachlose liegt weiterhin bei den Gemeinden. Die Notschlafstelle kann aber eine sinnvolle Lösung bieten und die Gemeinden entlasten, wenn Personen beispielsweise ausserhalb der Gemeindeschalteröffnungszeiten um ein Notobdach nachfragen. In denselben Räumlichkeiten wie die Notschlafstelle befindet sich auch die Notpension. Anders als die Notschlafstelle bietet die Notpension Schlafplätze für im Voraus angemeldete und finanzierte Übernachtungen. Gemeinden, die diese Leistung mittels Kostengutsprachen in Anspruch nehmen möchten, melden sich direkt beim
Verein HOPE, der die Notschlafstelle und die Notpension im Auftrag des Vereins Notschlafstelle mittels Leistungsvereinbarung führt.