Newsmail Handbuch Soziales – 02/2022
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Kantonaler Sozialdienst
Newsmail Handbuch Soziales - 02/2022
 
Inhaltsverzeichnis

 

1. SPV-Revision: Übernahme der revidierten SKOS-Richtlinien
Das Departement Gesundheit und Soziales hat bei den Gemeinden im Winter 2021/2022 eine freiwillige Anhörung zur Revision der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) durchgeführt. Auf Basis der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet (Medienmitteilung vom 24. Juni 2022). Diese Verordnungsänderung sieht die Übernahme der revidierten
SKOS-Richtlinien mit Stand vom 1. Januar 2022
vor. Die Verbindlicherklärung gilt für die gesamten Richtlinien, einschliesslich der Rückerstattung. Bestehende Ausnahmen von den SKOS-Richtlinien werden beibehalten und mit neuen Ausnahmen und Präzisierungen ergänzt. So sind beispielsweise künftig Rückerstattungsforderungen aus Mitteln der gebundenen Vorsorge unzulässig. Weiter hat der Regierungsrat die Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung Stand 1. Januar 2022 beschlossen (von bisher Fr. 986.– auf neu Fr. 1'006.– für einen Einpersonenhaushalt). Ebenfalls Gegenstand der verabschiedeten SPV-Revision ist eine Anpassung des kostenintensiven Unterstützungsfalls (Teilpooling): Zukünftig können für das Teilpooling die Kosten von dauerhaft fremdplatzierten Kindern dem Sozialhilfefall der Eltern zugerechnet werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Der Kantonale Sozialdienst hat die Gemeinden mit Schreiben vom
24. Juni 2022 über die einzelnen Bestimmungen informiert und wird das Handbuch Soziales im Herbst 2022 entsprechend aktualisieren. Weiter bietet er am 29. September 2022 einen fachlich ausgerichteten Online-Vertiefungskurs zu den Änderungen und deren Umsetzung an. Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: Kurse & Lehrgänge

 
2. SPV-Revision: Behebung von Fehlanreizen bei Sozialleistungen (HaB-AS)
Im Rahmen des Projekts "Harmonisierung der Bedarfsleistungen – Abbau der Schwelleneffekte" (HaB-AS) erstellte das Departement Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen eine Analyse zu den Bedarfsleistungen im Kanton. Ziel der Analyse war es, Fehlanreize und Unstimmigkeiten im System der Bedarfsleistungen zu identifizieren. Fehlanreize bestehen dann, wenn es sich für die betroffenen Personen finanziell nicht lohnt, mehr zu arbeiten. Der Regierungsrat setzt nun auf Grundlage der Analyse ein Massnahmenpaket um. Dabei berücksichtigt er nur Massnahmen in kantonaler Regelungskompetenz, die mit einem vergleichsweise geringen administrativen Aufwand umsetzbar sind und entsprechend ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Damit das Massnahmenpaket kostenneutral umgesetzt werden kann, enthält es Massnahmen, die allfällige Erhöhungen oder Senkungen der Ausgaben kompensieren (Medienmitteilung vom 3. Juni 2022).
  • Alimentenbevorschussung und Elternschaftsbeihilfe: Der Regierungsrat will die Fehlanreize in der Alimentenbevorschussung und der Elternschaftsbeihilfe mit einer Revision der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) beheben. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Künftig lohnt es sich für die betroffenen Personen, mehr zu arbeiten, da beispielsweise ein Einkommensfreibetrag, die Berufsauslagen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Bemessung der Leistungshöhe angerechnet werden.
  • Stipendien: Mit einer Anpassung der Stipendienverordnung per 1. August 2023 werden die Erwerbsanreize auch in diesem Bereich verbessert: Der Freibetrag beim Einkommen wird erhöht und im Gegenzug ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung als Einkommen angerechnet.
Der Kantonale Sozialdienst hat die Gemeinden mit Schreiben vom
3. Juni 2022 über die einzelnen Bestimmungen informiert. Er wird das Handbuch Soziales sowie die Berechnungsformulare im Herbst 2022 entsprechend aktualisieren. Weiter bietet der Kantonale Sozialdienst am 29. September 2022 einen fachlich ausgerichteten Online-Vertiefungskurs zu den Änderungen im Bereich der Alimentenbevorschussung und der Elternschaftsbeihilfe und deren Umsetzung an. Die Anmeldung ist unter dem folgenden Link möglich: Kurse & Lehrgänge

 
3. Grosser Rat schreibt Postulate zu Systemwechsel in der Sozialhilfe ab
In den Jahren 2017 und 2018 überwies der Grosse Rat zwei Postulate, die einen Systemwechsel in der Sozialhilfe forderten: Gemäss dem (17.157) Postulat "Sozialen Frieden in der Sozialhilfe bewahren" sollte die Höhe der Sozialhilfe künftig davon abhängen, wie lange eine Person bereits Sozialversicherungsbeiträge geleistet und Steuern bezahlt hat. Das (17.270) Postulat "Motivation statt Sanktion in der Sozialhilfe" forderte eine Abstufung je nach Engagement, Integrationswille und Motivation der sozialhilfebeziehenden Personen. Der Kantonale Sozialdienst hat die beiden Postulate im Rahmen des Projekts AGA (Analyse Anreizsystem und Bemessung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe) vertieft geprüft. Vertretende der Gemeinden, von Verbänden und der kantonalen Verwaltung haben sich im Rahmen von Begleitgremien aus unterschiedlichen Blickwinkeln in die Analyse eingebracht. Ausserdem wurden Interviews mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie eine Befragung der Gemeindesozialdienste durchgeführt. Die einbezogenen Akteure sprachen sich mehrheitlich gegen die zur Diskussion stehenden Änderungen aus. Basierend auf der Analyse des Kantonalen Sozialdiensts und den Rückmeldungen lehnte der Regierungsrat den in den beiden Postulaten geforderten Systemwechsel ab. Der Nutzen dieses Systemwechsels ist fraglich, es bestehen rechtliche Bedenken und der erwartete Aufwand für Kanton und Gemeinden ist hoch. An seiner Sitzung vom 3. Mai 2022 folgte der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrats und beschloss einstimmig, die beiden Postulate abzuschreiben. Weitere Informationen sowie den Analysebericht des Kantonalen Sozialdiensts mit den Ergebnissen der Befragung der Gemeindesozialdienste finden Sie unter dem folgenden Link: Detailgeschäft Ges.-Nr. 22.45

 
4. Kanton beteiligt sich an der Finanzierung der Notschlafstelle Aargau
Die Notschlafstelle Aargau in Baden stellt ein niederschwelliges Angebot spontaner Übernachtungsmöglichkeiten und sozialer Betreuung sicher. Das Angebot richtet sich an erwachsene Personen, die in ungeklärter Wohnsituation leben und kurzfristig Obdach brauchen. Am 11. Mai 2022 hat der Regierungsrat beschlossen, die Notschlafstelle Aargau mit einem Beitrag von jährlich Fr. 150'000.– zu unterstützen. Dadurch wird die mit einem Postulat geforderte Finanzierung der Notschlafstelle sichergestellt (Medienmitteilung vom 20. Mai 2022). Die Zuständigkeit für Notunterkünfte für Obdachlose liegt weiterhin bei den Gemeinden. Die Notschlafstelle kann aber eine sinnvolle Lösung bieten und die Gemeinden entlasten, wenn Personen beispielsweise ausserhalb der Gemeindeschalteröffnungszeiten um ein Notobdach nachfragen. In denselben Räumlichkeiten wie die Notschlafstelle befindet sich auch die Notpension. Anders als die Notschlafstelle bietet die Notpension Schlafplätze für im Voraus angemeldete und finanzierte Übernachtungen. Gemeinden, die diese Leistung mittels Kostengutsprachen in Anspruch nehmen möchten, melden sich direkt beim Verein HOPE, der die Notschlafstelle und die Notpension im Auftrag des Vereins Notschlafstelle mittels Leistungsvereinbarung führt.

 
5. Einführung E-Dossier im Fachbereich Sozialhilfe, Sektion Öffentliche Sozialhilfe
Per 20. Juni 2022 hat der Fachbereich Sozialhilfe in der Sektion Öffentliche Sozialhilfe des Kantonalen Sozialdiensts auf die digitale Dossierführung umgestellt. Die Sozialdienste wurden mit E-Mail vom
10. Juni 2022 über die Umstellung informiert. Zukünftig ist es nicht mehr notwendig, die Unterlagen – insbesondere die Quartalsabrechnungen – im Doppel einzureichen. Der entsprechende Hinweis auf den Formularen für die Quartalsabrechnungen ist entfernt worden. Die angepassten Formulare finden Sie im geschützten Bereich "Formulare für Gemeinden" im Handbuch Soziales.

 
6. Änderungen im Handbuch Soziales
In Kapitel 4.2.1 Personen mit Unterstützungswohnsitz in der Schweiz wurden Präzisierungen zur Geltendmachung von Kosten für medizinische Leistungen vorgenommen.

 
7. Personelles
  • Frau Rose Rini übernimmt ab Anfang Juli 2022 die Leitung der Sektion Öffentliche Sozialhilfe.
  • Frau Lumturije Mustafi hat am 1. Mai 2022 die Nachfolge von Frau Stefanie Huber in der Administration der Immobilienfachstelle im Fachbereich Integration angetreten.
  • Frau Christine Schai-Graf verstärkt seit dem 1. Mai 2022 die Administration des Fachbereichs Integration mit Fokus auf Personen mit Schutzstatus S.
  • Frau Maria Steiner und Frau Mubera Selmani unterstützen das Case Management Integration seit dem 1. Juni 2022 als Case Managerinnen für Personen mit Schutzstatus S.
  • Frau Silja Koch hat per 1. Juni 2022 als Case Managerin die Mutterschaftsvertretung für Frau Rebekka Premachandran übernommen.
  • Frau Katharina Lien hat am 1. Juni 2022 – befristet bis 31. Dezember 2022 – die Nachfolge von Frau Patrizia Stocker als Sachbearbeiterin im Fachbereich Sozialhilfe übernommen. Frau Lien ist unter anderem für die Prüfung der Quartalsabrechnungen der Bezirke Bremgarten, Lenzburg, Muri und Zofingen zuständig. Die Zuteilung der Bezirke ist auf der Kontaktseite des Kantonalen Sozialdienstes zu finden.
  • Herr Nicola Käser wird per 1. Juli 2022 eine bis 31. Dezember 2022 befristete Stelle als juristischer Mitarbeiter im Fachbereich Sozialhilfe antreten.
  • Frau Isabel Lüscher wird ab 1. Juli 2022 ein Rechtspraktikum beim Fachbereich Sozialhilfe absolvieren.
 
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