Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag, 11. März 2022, beschlossen, allen wegen des Kriegs in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Nach Zuweisung in den Kanton Aargau sind Kanton und Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Der Kanton und die Gemeinden arbeiten im Verbund daran, die notwendigen Kapazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Sie unterstützen die Geflüchteten mit Schutzstatus S bei Bedürftigkeit im Rahmen der Asylsozialhilfe analog vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern. Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die (noch) keinen Schutzstatus S haben, sind bei Bedürftigkeit mit Nothilfe zu unterstützen.
Weitere Informationen sowie alle an die Gemeinden versandten Informationsschreiben finden Sie auf der laufend aktualisierten Webseite
www.ag.ch/ukraine. Für Fragen zu Geflüchteten aus der Ukraine, die den Kanton Aargau betreffen, finden Sie auf der Webseite ein FAQ. Für weitergehende Fragen steht auch unsere Hotline zur Verfügung (Montag bis Freitag, 8:00 – 20:00 Uhr per E-Mail an
ukraine@ag.ch und telefonisch über die Nummer 062 835 11 33; Samstag und Sonntag per E-Mail an
ukraine@ag.ch).