Das Aargauer Waldgesetz wird zurzeit einer Teilrevision unterzogen. Auslöser sind in erster Linie die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen an der kantonalen Waldgesetzgebung. Gleichzeitig werden diverse weitere Anpassungen an veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorgenommen. Die öffentliche Anhörung zur Teilrevision des Aargauer Waldgesetzes dauerte vom 13. Mai bis zum 3. September 2022. Insgesamt haben sich 113 politische Parteien, Gemeinden, Verbände, Organisationen, Firmen sowie Privatpersonen an der Anhörung beteiligt. Die Vorlage zur Teilrevision des Waldgesetzes wurde im Grundsatz positiv aufgenommen. Die Schutzwaldpflege, die waldtypischen Gefahren, die Wiedereinführung der Zweckbindung der Ausgleichsabgaben für Rodungen, der in digitaler Form zu führende elektronische Waldstrassenplan, die Streichung des Instruments des Waldentwicklungsplans, der Dokumentenverkehr in elektronischer Form sowie die angepassten Verfahrensbestimmungen sind weitgehend unbestritten. Verschiedene Akteure äusserten hingegen Vorbehalte gegenüber dem geplanten Holzförderartikel, den Zonen für intensive Formen der Freizeitnutzung und der Präzisierung im Bereich der Mehrwertsteuer. Nach Einarbeitung der Anhörungsresultate wird der Regierungsrat die Botschaft anfangs November zu Handen des parlamentarischen Prozesses verabschieden. Das teilrevidierte Waldgesetz soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. |