Newsletter der Abteilung Tiefbau – 2-20
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Tiefbau
Guten Tag
Aus aktuellem Anlass senden wir Ihnen einen kurzen Newsletter zum Thema Coronavirus.
Wir werden Sie bei allfälligen Änderungen der Rahmenbedingungen laufend informieren.

Abteilung Tiefbau
 
Inhaltsverzeichnis

 

Coronavirus – Auswirkungen auf die Abteilung Tiefbau (ATB)
Liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

Aufgrund des durch das Coronavirus ausgerufenen Notstandes in der Schweiz ist auch der Tiefbau in Mitleidenschaft gezogen.
Grundsätzlich wird der Betrieb der kantonalen Verwaltung und damit auch der ATB, unter Einhaltung der Hygienemassnahmen, aufrechterhalten. Dies gilt hauptsächlich für den Betrieb der Verkehrsinfrastruktur, aber auch für die Bearbeitung von Projekten und die laufenden Baustellen.

Wir haben bezüglich Projektbearbeitung intern die folgende Regelung an unsere Mitarbeitenden kommuniziert:
Projektsitzungen oder Verhandlungen mit Privatpersonen (Einwenderinnen und Einwender, Landerwerb usw.) sind auf das Nötigste zu beschränken und wenn möglich telefonisch oder per Skype durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, ist die Anzahl Personen auf ein Minimum zu beschränken und die Weisungen des Bundes zwingend einzuhalten.

Es ist uns bewusst, dass Ausführungsverzögerungen bereits eingetreten sind, und es werden sich fortlaufend weitere einstellen. Es ist davon auszugehen, dass vertraglich zugesicherte Termine nicht mehr eingehalten werden können. Unsere Vertragswerke sehen auch für diese Situation explizite Regelungen vor. So ist etwa bei Bauverträgen auf die SIA-Norm 118 zu verweisen, insbesondere auf Art. 95, wonach unter den gegebenen Voraussetzungen von einer angemessenen Fristerstreckung auszugehen ist. In jedem Falle wird die vertragliche Situation zusammen mit der Bauleitung zu analysieren sein. Bitte beachten Sie Ihre vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Anzeigepflicht, Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Vertragsleistung gefährden, ohne Verzug der Bauleitung anzuzeigen (u.a. SIA 118 Art. 96 i.V. m. Art. 25; Art. 365 Abs. 3 OR). Beachten Sie auch Ihre grundsätzliche Verpflichtung, rechtzeitig alle zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungen zu treffen, um Verzugsfolgen auszuschliessen oder zu mindern (u.a. SIA 118 Art. 95).

Wir werden uns bemühen, unter den gegebenen Umständen pragmatische Lösungen zu finden, um einen geregelten Betrieb sicherzustellen.
Bei allfälligen Änderungen der Rahmenbedingungen werden wir Sie laufend informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Projektleitenden, an mich, meinen Stellvertreter Matthias Adelsbach oder einen Unterabteilungsleiter der ATB.

Ich wünsche Ihnen die allerbeste Gesundheit.

Rolf H. Meier
Kantonsingenieur
Leiter Abteilung Tiefbau

 
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