Die Richtprämien für die Krankenkassenverbilligung werden jährlich durch den Regierungsrat festgelegt. Die Richtprämien für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder entsprechen dem Durchschnittswert der jeweils zehn günstigsten Prämien im Kanton Aargau für HMO- oder Hausarztversicherungsmodelle. Zudem wird die prognostizierte Prämiensteigerung für die entsprechenden Versicherungsmodelle hinzugerechnet. Die
Richtprämien gemäss § 5 Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) und § 3 Abs. 1 Verordnung zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V KVGG) betragen für das Jahr 2020:
a) für Erwachsene: Fr. 4'700.–,
b) für junge Erwachsene: Fr. 3'560.–,
c) für Kinder: Fr. 1'070.–.
Die Richtprämien sind im Handbuch Soziales im
Kapitel 7.3.1 (§ 4 Verordnung zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V KVGG) vom 16. März 2016 bzw. Anhang 1 V KVGG) aufgeschaltet. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen beziehungsweise für ein rascheres Auffinden haben wir die neuen Richtprämien nun auch noch unter
mehr zum Thema aufgeschaltet. Die Richtprämien pro Monat finden Sie auf der
Website der SVA.