Covid-19 Programm Newsletter – Nr. 2/2021
Covid-19 Programm Newsletter – Nr. 2/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters des Aargauer Covid-19 Programms "Impfen, repetitives Testen, Contact Tracing und Schutzkonzepte". Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Coronasituation und die nächsten Schritte informieren.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19 Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Bisher wurden im Kanton Aargau total 537'360 Covid-19-Impfungen durchgeführt, davon 335'442 Erstimpfungen und 241'789 Zweitimpfungen. Der Kanton Aargau hat bisher insgesamt 643'325 Impfdosen erhalten. Im Wochenbulletin finden Sie jeweils aktualisierte Zahlen zur Impfkampagne.

Bei den Altersgruppen zeigt sich insgesamt folgende Verteilung
(Stand 1. Juli 2021):
  • 80+: 81% mindestens einmal geimpft
  • 70-79: 84% mindestens einmal geimpft
  • 60-69: 74% mindestens einmal geimpft
  • 50-59: 61% mindestens einmal geimpft
  • 40-49: 53% mindestens einmal geimpft
  • 30-39: 42% mindestens einmal geimpft
  • 20-29: 38% mindestens einmal geimpft
  • 16-19: 31.5% mindestens einmal geimpft
  • 12-15: 4% mindestens einmal geimpft

 
Aktuelles Impfangebot im Kanton Aargau
1. Walk-in-Betriebe in den Impfzentren
Seit dem 28. Juni 2021 können Sie sich ohne Voranmeldung zu den
angegebenen Öffnungszeiten in einem Impfzentrum impfen lassen. Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren können sich nur am Kantonsspital Baden in Baden und am Kantonsspital Aarau impfen lassen.

2. Anmeldung mit freier Terminwahl
Seit dem 21. Juni 2021 können Sie sich auch für bestimmte Zeitfenster direkt bei einem Impfzentrum für eine Covid-19-Impfung anmelden. Lösen Sie dazu ein Ticket bei einem der Impfzentren.

Jetzt ein Ticket lösen >>
3. Bewegliche Impfstationen
Ab dem 01. Juli 2021 bietet der Kanton Aargau bewegliche Impfstationen an verschiedenen Standorten von Detailhändlern an. Geimpft wird von 10:00 – 19:00 Uhr.
  • Migros MM Wettingen: 01.–03.07.2021 und 05.–07.08.2021
  • Coop Supermarkt Kaiseraugst: 01.–03.07.2021 und 05.–07.08.2021
  • Migros MM Wohlen: 08.–10.07.2021 und 12.–14.08.2021
  • Coop Supermarkt Lupfig: 08.–10.07.2021 und 12.–14.08.2021
  • Migros MMM Spreitenbach, Shoppi Tivoli: 15.–17.07.2021 und 19.–21.08.2021
  • Coop Supermarkt Bremgarten: 15.–17.07.2021 und 19.–21.08.2021
  • Migros M Frick: 22.–24.07.2021 und 26.–28.08.2021
  • Coop Supermarkt Kleindöttingen: 22.–24.07.2021 und 26.–28.08.2021
4. Impfen in 54 Apotheken
Seit dem 28. Juni 2021 können Sie sich in 54 Impfapotheken im Kanton Aargau gegen Covid-19 impfen lassen. Hier erfahren Sie, welche Apotheke Covid-19-Impfungen durchführen: www.impfapotheke.ch
5. Impfen in rund 87 Arztpraxen
Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin über das Impfangebot in der Praxis.

 
100'000 Covid-Zertifikate ausgestellt!
Am 30. Juni 2021 wurde das 100'000-ste Covid-Zertifikat über das
kantonale Webportal bezogen. Seit dem 15. Juni 2021 können vollständig mit zwei Dosen geimpfte Personen ein "Geimpft"-Zertifikat beantragen. Personen, die sich im Kantonsspital Aarau und Kantonsspital Baden haben testen lassen (negativer PCR-Test oder negativer Antigen-Schnelltest), können ihr "Getestet"-Zertifikat ebenfalls über das kantonale Webportal beziehen.

Das "Genesen"-Zertifikat können Sie seit dem 14. Juni 2021 über ein
Webformular des Bundes bestellen.

Alle Informationen zum Covid-Zertifikat im Kanton Aargau finden Sie unter www.ag.ch/covid-zertifikat.

Weitere Informationen zur Gültigkeit und zum Einsatz des Covid-Zertifikats finden Sie auf der Webseite des Bundes.

 
Informationen zu Schutzkonzepten

Schutzmassnahmen & Veranstaltungen: Zahl der Anfragen steigt
Im Juni 2021 hat sich die Anzahl Anfragen betreffend Schutzmassnahmen an Veranstaltungen beinahe verdoppelt im Vergleich zum Vormonat. Hintergrund ist der fünfte Öffnungsschritt mit bedeutenden Lockerungen der Massnahmen durch den Bund. Ganz unterschiedliche Veranstaltungen, draussen sowie drinnen sind wieder zulässig. Die Auflagen betreffend Schutzmassnahmen sind aber fast genauso unterschiedlich. Organisatoren möchten Gewissheit haben, was im Schutzkonzept festgehalten werden muss und gelangen deshalb an den Kanton. Alle Informationen zu den Vorgaben für Veranstaltungen finden Sie auf der kantonalen Webseite sowie auf der Webseite des Bundes.
 
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