Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 27. Februar 2023
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Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 27. Februar 2023
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erhalten Sie wieder Informationen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Sollte Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, können Sie diese auch an die Hotline stellen: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
 
Inhaltsverzeichnis

 

Verlängerung Aufenthaltsbewilligung
Der Bundesrat hat den Schutzstatus S um ein Jahr verlängert (siehe Medienmitteilung des Bundesrats: Schutzstatus S wird nicht aufgehoben). Jeder Ausweis S einer Person mit aktivem Schutzstatus S muss verlängert werden.
Der Ablauf zur Verlängerung ist wie folgt:

- Am Anfang des vorausgehenden Monats wird die Verfallsanzeige durch das Bundesamt für Bauten und Logistik versendet.
- Die Verfallsanzeige muss von der Person mit Schutzstatus S vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Die Verfallsanzeige ist den Einwohnerdiensten der jeweiligen Wohngemeinde abzugeben, ein heimatliches Dokument oder eine Kopie davon muss nicht abgegeben werden. Es steht hier den Einwohnerdiensten frei, eine persönliche Abgabe zu verlangen.
- Die Einwohnerdienste der Wohngemeinde überprüfen die Verfallsanzeige und leiten diese an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) weiter.
- Das MIKA stellt die Bewilligung aus. Nach der Bewilligungserteilung wird der Produktionsfirma der Auftrag erteilt. Diese schickt den Ausweis den Einwohnerdiensten zu.
- Die Einwohnerdienste der Wohngemeinde fordern die ausländische Person auf, den Ausweis S abzuholen. Der alte Ausweis wird durch die Einwohnerdienste der Wohngemeinde eingezogen und vernichtet.

 
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Die Schulen, die geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aufnehmen, werden vom Kanton bis Ende Schuljahr 2022/23 unterjährig mit zusätzlichen Unterrichtslektionen ausgestattet. Der Regierungsrat hat beschlossen, diese Regelung um ein weiteres Schuljahr bis Ende Schuljahr 2023/24 zu verlängern. Ab Schuljahr 2023/24 gilt wieder der übliche Kostenteiler zwischen Gemeinden (35 Prozent) und Kanton (65 Prozent) für den gesamten Personalaufwand.
Bis Ende Kalenderjahr 2023 verlängert der Regierungsrat zudem die bis Ende Schuljahr 2022/23 befristete Regelung zur finanziellen Unterstützung durch den Kanton von überproportional betroffenen Gemeinden bei der Bereitstellung von zusätzlicher Schulinfrastruktur.

 
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Motorfahrzeuge zählen gemäss § 11 der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) zu den eigenen Mitteln und sind – sofern sie nicht beruflich oder krankheitsbedingt zwingend erforderlich sind – bei der Bedarfsberechnung zur Festlegung der Sozialhilfe grundsätzlich anzurechnen. Aufgrund des rückkehrorientierten Schutzstatus und im Hinblick auf eine baldige Rückreise hatte der Regierungsrat mit Inkraftsetzung der SbV entschieden, bei aus der Ukraine geflüchteten Personen auf die Anrechnung ihrer Fahrzeuge zu verzichten. Im Sinne der Rechtsgleichheit mit anderen Sozialhilfebeziehenden und in Übereinstimmung mit den revidierten Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beziehungsweise der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind die Autos von schutzbedürftigen Personen zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz neu bei der Bedarfsprüfung anzurechnen. Die Änderung tritt am 10. März 2023 in Kraft.

 
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Unfall mit ukrainischem Kontrollschild
Verursacht ein mit ukrainischen Kontrollschildern versehenes Motorfahrzeug in der Schweiz einen Unfall, prüft zuerst das Nationale Versicherungsbüro (NVB / www.nbi-ngf.ch - NVB), ob die notwendigen Papiere vorliegen – also eine grüne internationale Versicherungskarte oder eine anderweitige Grenzversicherungspolice. Ist das der Fall, ist das NVB für die Deckung der Schäden zuständig. Die Abwicklung erfolgt durch Mitglieds- und Schadenregulierungsgesellschaften. Diese nehmen anschliessend Rückgriff auf den zuständigen ukrainischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer.

Fehlt die grüne Karte oder eine Grenzversicherungspolice, erfolgt die Schadensdeckung durch den Nationalen Garantiefonds der Schweiz (NGF /www.nbi-ngf.ch - NGF). Dieser muss für Schäden einstehen, die in der Schweiz durch nicht versicherte Motorfahrzeuge verursacht werden. Wichtig: Der NGF nimmt auf die nicht versicherten Halter für die von ihm an deren Stelle erbrachten Leistungen Rückgriff, soweit diese Halter durch den Regress nicht in eine finanzielle Notlage geraten.

 
Copyright: Pro Juventute 
Beratungsangebote von Pro Juventute

Pro Juventute bietet eine kostenlose, vertrauliche und professionelle Beratung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern auf Ukrainisch und Russisch an. Per Telefon, E-Mail oder Chat (WhatsApp und Telegram) können sich Geflüchtete aus der Ukraine auf Ukrainisch oder Russisch mit qualifizierten Beraterinnen und Beratern über ihre Erfahrungen, Gefühle, Sorgen und Ängste austauschen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier:

Informationen zum Beratungsangebot auf Deutsch
Informationen zum Beratungsangebot auf Ukrainisch

 
Copyright: Stadtmuseum Aarau
Im Stadtmuseum Aarau findet vom 21. März bis zum 2. April 2023 die Ausstellung "Wir und die Andern. Vom Vorurteil zum Rassismus" statt. Die Ausstellung hatte ihr Debüt im Pariser Musée de l'Homme und wird im Rahmen der Aktionswoche Aargau gegen Rassismus von der Regionalen Integrationsfachstelle Aarau, der Anlaufstelle Integration Aargau und der kantonalen Sektion Integration und Beratung gezeigt.
An der Ausstellung werden die Begriffe Vorurteil und Rassismus aus der Perspektive verschiedener Wissenschaften wie zum Beispiel Geschichte, Biologie und Soziologie betrachtet. Sie ist kostenlos zugänglich und bietet die Möglichkeit, sich mit Themen wie der Entstehung von Vorurteilen, Rassismus und Stereotypen auseinanderzusetzen. Die Öffnungszeiten des Stadtmuseums sind

- Dienstag, Mittwoch und Freitag: 11–18 Uhr
- Donnerstag: 11–20 Uhr
- Samstag und Sonntag: 11–17 Uhr

Am 21. März um 19 Uhr wird im Stadtmuseum Aarau die Ausstellung mit einer Vernissage durch Grussworte von Dieter Egli, Aargauer Regierungsrat und Angelica Cavegn Leitner, Aarauer Stadträtin eröffnet. An der Vernissage findet ein Podiumsgespräch unter der Moderation von Bernhard Senn (SRF) zwischen Alain Stampfli (Fachstelle für Rassismusbekämpfung), Celeste Ugochukwu (Eidgenössische Kommission gegen Rassismus), Daniela Oppliger (Mediatorin SDM und Mitbegründerin Verein pro Dialog) und Corina Winkler (Kantonspolizei Aargau, Dienstchefin Kommunikation) statt.
 
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Departement Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
www.ag.ch/dgs
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