Der Bundesrat hat den Schutzstatus S um ein Jahr verlängert (
siehe Medienmitteilung des Bundesrats: Schutzstatus S wird nicht aufgehoben). Jeder Ausweis S einer Person mit aktivem Schutzstatus S muss verlängert werden.
Der Ablauf zur Verlängerung ist wie folgt:
- Am Anfang des vorausgehenden Monats wird die Verfallsanzeige durch das Bundesamt für Bauten und Logistik versendet.
- Die Verfallsanzeige muss von der Person mit Schutzstatus S vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Die Verfallsanzeige ist den Einwohnerdiensten der jeweiligen Wohngemeinde abzugeben, ein heimatliches Dokument oder eine Kopie davon muss nicht abgegeben werden. Es steht hier den Einwohnerdiensten frei, eine persönliche Abgabe zu verlangen.
- Die Einwohnerdienste der Wohngemeinde überprüfen die Verfallsanzeige und leiten diese an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) weiter.
- Das MIKA stellt die Bewilligung aus. Nach der Bewilligungserteilung wird der Produktionsfirma der Auftrag erteilt. Diese schickt den Ausweis den Einwohnerdiensten zu.
- Die Einwohnerdienste der Wohngemeinde fordern die ausländische Person auf, den Ausweis S abzuholen. Der alte Ausweis wird durch die Einwohnerdienste der Wohngemeinde eingezogen und vernichtet.