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Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – Ausgabe 15/2023
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KANTON AARGAU
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Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 17. Mai 2023
Sehr geehrte Damen und Herren
 
In diesem Newsletter erhalten Sie wieder Informationen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Sollte Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, können Sie diese auch an die Hotline stellen: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
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Aktualisierte Merkblätter zum Besuch Sekundarstufe II und Hochschule
Jugendliche Geflüchtete, die im Alter von 16 bis 20 Jahren in den Kanton Aargau kommen, können Bildungsangebote auf Sekundarstufe II besuchen, sofern sie über den Schutzstatus S und eine ausreichende Vorbildung verfügen. Schutzsuchende aus der Ukraine können sich für ein reguläres Bachelorstudium an einer schweizerischen Hochschule bewerben. Im Einzelfall gelten dabei immer die Zulassungsbestimmungen der jeweiligen Hochschule. Die Informationen und Merkblätter in ukrainischer Sprache zu diesen Möglichkeiten wurden aktualisiert. Zudem werden neu Informationen bereitgestellt rund um die Aufnahmeprüfung zu Bachelorstudiengängen an ukrainischen Hochschulen (NMT).
Weitere Informationen
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Geburten und Schutzstatus S
Derzeit dauert es sehr lange, bis nach einer Geburt in der Schweiz der internationale Geburtsschein vom Zivilstandsamt (Geburtsort) der Familie zugestellt wird und damit ein offizielles Dokument zur Registrierung des Neugeborenen vorliegt. Wir bitten Sie daher, sobald die notwendigen Daten vorliegen, eine Meldung via Mail (fda.ksd@ag.ch) an den Kantonalen Sozialdienst (KSD) zu machen:
Name des Kindes
Vorname des Kindes
Geburtsdatum des Kindes
Geburtsort des Kindes
Name der Mutter oder die N-Nummer des Dossiers
 
Mail: fda.ksd@ag.ch
 
So kann der KSD sicherstellen, dass die Erfassung im Personenregister sowie die Eröffnung der Krankenkassenpolice so schnell wie möglich erfolgen. Der internationale Geburtsschein kann nachgereicht werden, sobald er vorliegt.
 
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Durchgehende Fallführung Integrationsagenda Schweiz IAS-Plattform
Um Personen mit Status S erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, arbeiten die zuständigen Stellen Hand in Hand. Dank dem Case Management Integration (CMI) und der IAS-Plattform können die Prozesse optimiert und die Gelder gezielt eingesetzt werden.
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bietet Kurse zur Qualifikation für den Arbeitsmarkt an, wenn die stellensuchende Person motiviert ist und mit der Beraterin oder dem Berater eine gemeinsame Strategie verfolgt. Eine allfällige Sprachförderung erfolgt ab dem Niveau GER A2. Die Grundlagen der Sprachförderung (bis Stufe GER A2) werden wie üblich über das Amt für Migration und Integration (MIKA) und das CMI initiiert.
Die Beratung in den RAV und die Kurse für die Stellensuchenden werden seit Mitte Mai 2023 auf der IAS-Plattform erfasst. Damit stehen den fallführenden Gemeinden umfassende Informationen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung.
 
Kontaktstelle Integration Arbeitsmarkt (KIA)
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Personen mit Schutzstatus S angestellt haben oder anstellen möchten, gelangen mit Fragen und Anliegen an die Kontaktstelle Integration Arbeitsmarkt.
Aktuell häufen sich die Fragen rund ums Leben in wirtschaftlicher Selbständigkeit, bspw. zur Quellensteuerpflicht. Dazu wird auf die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung verwiesen.
Der Sozialdienst der Gemeinde oder deren Partnerorganisation können bei Fragen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit von Personen mit Schutzstatus S weiterhelfen. Unternehmen erhalten auch Informationen und Unterstützung, falls sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schutzstatus S beschäftigen, die noch einen Deutschkurs brauchen. Dank der Kontaktstelle erhalten alle Arbeitgeber rasch Unterstützung und werden an die geeigneten Fachstellen verwiesen.
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Arbeitsintegration von hörbeeinträchtigten Personen
Die berufliche Integration von hörbeeinträchtigten Personen erfordert eine gute Vorbereitung. Das MIKA und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) haben in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Beratungsstellen und über die Kantonsgrenzen hinaus einen durchgängigen Weg von der Anmeldung bis zum geeigneten Arbeitgeber geschaffen.
 
Interessierte finden weitere Informationen unter www.dima-glz.ch oder erhalten per Mail (info@dima-glz.ch) zusätzliche Auskünfte.
Asylgesuch nach Ablehnung von Schutzstatus S
Personen, die ein Gesuch um vorübergehenden Schutz (bzw. Gewährung des Schutzstatus S) gestellt und einen negativen Entscheid vom Staatssekretariat für Migration SEM erhalten haben, haben jederzeit die Möglichkeit, in einem Bundesasylzentrum BAZ ein Asylgesuch einzureichen. Dies gilt, sofern sie dies nicht bereits früher getan haben.
Ein bereits gestelltes Asylgesuch führt dazu, dass das Asylverfahren nach dem ablehnenden Entscheid betreffend Schutzstatus S eingeleitet wird. Wird nach dem ablehnenden Entscheid betreffend Schutzstatus S ein Asylgesuch gestellt, wird zu diesem Zeitpunkt ein Asylverfahren eingeleitet.
Mit der Durchführung des Asylverfahrens entfällt die bisherige Zuständigkeit des Kantons und die Person wird fortan (bis zu einer allfälligen erneuten Kantonszuweisung) im BAZ untergebracht.
 
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Department Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
062 835 11 33www.ag.ch/dgs
 
www.ag.ch
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