Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 1/2022
Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 1/2022
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Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters mit aktuellen Informationen des Aargauer Covid-19-Programms.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19-Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Stand Covid-19-Programm

Sie finden hier eine Gesamtübersicht über den aktuellen Stand und die Zahlen des Covid-19-Programms.

 
Der Impfstoff von Pfizer/BioNTech steht zurzeit prioritär Personen zur Verfügung, die jünger als 30 Jahre sind. Das haben wir bereits am
23. Dezember 2022 in diesem Newsletter kommuniziert. Dies wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) so empfohlen. Um für die jüngeren Personen genügend Pfizer/BioNTech-Impfstoff zur Verfügung zu haben, erhalten Personen über 30 Jahre derzeit den Impfstoff des Herstellers Moderna. Das gilt auch für Auffrischimpfungen und auch bei Personen, die zuvor die Grundimmunisierung mit Pfizer/BioNTech erhalten haben. Dies ist in der Empfehlung der EKIF als sogenannte Kreuzimpfung ebenfalls vorgesehen, falls die Kapazitäten des jeweils anderen Impfstoffs nicht ausreichen. Um künftig eine Impfung mit Pfizer/BioNTech auf Wunsch auch über 30-jährigen Personen zu ermöglichen, ist der Kanton Aargau mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Gespräch, um ein grösseres Kontingent zu erhalten. Es ist für alle Personen, die eine Auffrischimpfung wünschen, in jedem Fall genügend Impfstoff verfügbar. Eine freie Impfstoffwahl gibt es trotzdem weiterhin nicht.

 
Impfquote in einzelnen Bezirken
Derzeit zeigen sich folgende regionale Unterschiede bei der Impfung in den einzelnen Bezirken (die angegebene Quote entspricht jenen Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben und steht im Verhältnis zur impfberechtigten Bevölkerung, das heisst Personen ab dem 5. Altersjahr).
Aarau: 78%
Baden: 74%
Bremgarten: 70%
Brugg: 77%
Kulm: 70%
Laufenburg: 76%
Lenzburg: 74%
Muri: 67%
Rheinfelden: 74%
Zofingen: 68%
Zurzach: 75%

 
Impfquote nach Alter
Über alle Altersgruppen hinweg haben durchschnittlich rund 68 Prozent mindestens eine Impfung erhalten. Dies entspricht folgendem Bild (die angegebene Quote entspricht jenen Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben und steht im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung):

80+ Jahre: 87%
70 – 79 Jahre: 90%
60 – 69 Jahre: 86%
50 – 59 Jahre: 81%
40 – 49 Jahre: 77%
30 – 39 Jahre: 71%
20 – 29 Jahre: 71%
16 – 19 Jahre: 76%
12 – 15 Jahre: 51%
05 – 11 Jahre: 1%

 
Auffrischimpfungsquote nach Alter
Bisher haben 184'753 Personen im Kanton Aargau eine Auffrischimpfung erhalten. Das entspricht rund 27 Prozent. Die Termine bei den Impfzentren und Apotheken werden laufend freigegeben. Auch verschiedene Arztpraxen führen Auffrischimpfungen durch. Folgendes Bild zeigt sich über die Altersgruppen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung.

80+ Jahre: 66%
70 – 79 Jahre: 70%
60 – 69 Jahre: 50%
50 – 59 Jahre: 32%
40 – 49 Jahre: 24%
30 – 39 Jahre: 17%
20 – 29 Jahre: 14%
16 – 19 Jahre: 11%
12 – 15 Jahre: 1%

 
Impfungen für Kinder ab fünf Jahren
Die Covid-19-Impfung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ist seit dem
3. Januar 2022 an den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden wie auch im Impfzentrum des KSB im Tivoli in Spreitenbach möglich. Es sind bereits über 3'000 Termine gebucht. Die Impfzentren veröffentlichen diese laufend neue Termine auf der Webseite www.ag.ch/covid-impfanmeldung.

 
Armee und Zivilschutz unterstützen Spitäler
Seit Ende Dezember 2021 respektive Anfang Januar 2022 unterstützen rund 40 Angehörige der Armee und des Zivilschutzes die Kantonsspitäler Aarau (KSA) und Baden (KSB). Die Soldaten werden in den Impfzentren von KSA und KSB beim Impfen der Bevölkerung eingesetzt. Die Angehörigen des Zivilschutzes übernehmen entsprechend ihrer Ausbildung Betreuungs- und Logistikaufgaben im Dreischichtbetrieb. Die Zivilschützer werden nicht für das Impfen oder die Pflege von Patienten eingesetzt, da dies nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört. Dafür setzen das KSA und das KSB ausschliesslich ausgebildetes Gesundheitspersonal ein. Dieses wird im Fall der Impfung durch dafür ausgebildete Spitalsoldaten unterstützt. Die Unterstützungsgesuche wurden von Bund respektive Kanton geprüft und bewilligt. Das Subsidiaritätsprinzip ist für beide Einsätze gegeben. Insbesondere die Spitalsoldaten ermöglichen einen Kapazitätsausbau beim Impfen, der mit Rekrutierungen auf dem freien Markt nicht mehr möglich gewesen wäre.

 
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schlägt für den Fall von knappen Kapazitäten eine Priorisierung beim repetitiven Testen vor. Im Kanton Aargau gilt in Anlehnung an die Empfehlung des BAG die folgende Priorisierung: Priorität 1 gilt den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen, Priorität 2 den Schulen und Priorität 3 den übrigen Betrieben. Der Aargauer Regierungsrat beschloss am 4. Januar 2022 den Fokus auf den Schutz der besonders gefährdeten Personen und auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung zu setzen. Für Schulen und Betriebe besteht vorübergehend kein kantonales Angebot mehr für das repetitive Testen. Neu müssen alle Mitarbeitenden von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Betreuungseinrichtungen mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt zwei Mal pro Woche am repetitiven Testen teilnehmen. Befreit sind sie dann, wenn sie ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder seit weniger als vier Monaten genesen sind.

 
Der Regierungsrat hat am 4. Januar 2022 beschlossen, die Kontaktquarantäne von bisher generell zehn, auf generell sieben Tage zu verkürzen. Zur Aufhebung der Quarantäne ist kein Test erforderlich. Dies betrifft alle Kontaktpersonen von infizierten Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Für Geimpfte und Genesene gilt weiterhin, dass sie nur in Ausnahmefällen – etwa wenn neue Virusvarianten auftauchen – in Quarantäne müssen. Die Quarantänebefreiung bei geimpften und genesenen Personen gilt 365 Tage ab der Grundimmunisierung beziehungsweise ab dem 11. Tag der bestätigten Infektion.

 
Kontrollen zur Einhaltung von Schutzmassnahmen
Der Kanton Aargau führte in der letzten Woche (27. Dezember 2021 bis
2. Januar 2022) insgesamt acht Kontrollen zur Einhaltung von Schutzmassnahmen in öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen durch. Es wurde ein Mangel festgestellt, welcher rasch und ohne grossen Aufwand korrigiert werden konnte.
 
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