Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 21. April 2022
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 21. April 2022
Probleme bei der Anzeige? Zur Webansicht
Logo Kanton Aargau
Online-Plattform Asyl- und Flüchtlingswesen
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 21. April 2022
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Bei weiteren Fragen ist die Hotline für Sie da: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen für Geflüchtete

Bild: Unsplash
Merkblatt für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat in Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Verwaltungsstellen ein Informationsblatt für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer erarbeitet. Darin weist der KSD auf die wichtigsten Punkte hin, die nach Ankunft in einer Privatunterbringung oder in einer Unterkunft der Gemeinden von Bedeutung sind.
Das Merkblatt wurde den Gemeinden zugestellt und steht auf der Webseite des Kantons Aargau als PDF zur Verfügung.
 
Arbeit

 
Für ukrainische Geflüchtete gibt es neu eigene Jobplattformen. 
Jobplattformen für Geflüchtete

Neben den gängigen Jobplattformen gibt es neuerdings auch solche, die sich speziell an ukrainische Flüchtlinge richten. So beispielsweise die Jobplattform takwork.ch. Die Idee dahinter: Eine Jobplattform zu schaffen, auf der sich arbeitswillige Flüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S und Schweizer Arbeitgeber einfacher finden. Auf der Plattform werden alle Stelleninserate, die für Ukrainerinnen interessant sind, zusammengezogen. Die Stelleninserate sind auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch übersetzt.

Die Jobcloud hat ebenfalls extra eine ukrainische Einstiegsseite gemacht, die sich speziell an ukrainische Bürgerinnen und Bürger richtet, die über den Schutzstatus S verfügen und arbeiten möchten.


 
Schutz vor Menschenhandel 

Bild: SEM
Geflüchtete, besonders Frauen und Kinder, sind aufgrund ihrer Notlage einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel oder Missbrauch zu werden. Das Staatssekretariat für Migration SEM hat deshalb die Informationskampagne "Schützen Sie sich!" lanciert. Auf der Webseite des SEM finden Sie Tipps zum Schutz vor Menschenhandel, Anlaufstellen für Betroffene sowie Informationen und Flyer auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
 
Versicherungen

Die Haftpflichtversicherung ist keine obligatorische Versicherung in der Schweiz. Aus diesem Grund erfolgt keine Finanzierung über die Asylsozialhilfe. Die Gastgeber, die Personen mit Schutzstatus S privat unterbringen, haben jedoch die Möglichkeit, die Gäste, in der Regel gratis (zum Beispiel bei den Versicherungen Generali, Allianz, Helvetia) in die eigene Haftpflichtversicherung einzuschliessen. Eine Haftpflichtversicherung bezahlt keine Schäden, die von den durch die Police versicherten Personen sich selbst zugefügt wurden. Somit sind Schäden im Haushalt des Gastgebers nicht versichert.
 
Logo Kanton Aargau
Departement Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
www.ag.ch/dgs
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich mit der E-Mail-Adresse kommunikation.rr@ag.ch auf unserer Webseite eingetragen haben.
© Kanton Aargau