Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 19/2021
Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 19/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Impfkampagne Kanton Aargau
Bild von Hakan Nural, Covid-Impf Flasche
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritte informieren.
An dieser Stelle danken wir allen in diesem anspruchsvollen Projekt involvierten Personen herzlich für die gute Zusammenarbeit und den offenen und lösungsorientierten Austausch.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Impfkampagne
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Bisher wurden im Kanton Aargau total 247’729 Covid-19-Impfungen durchgeführt, davon 161’455 Erstimpfungen und 86’274 Zweitimpfungen. Der Kanton Aargau hat bisher insgesamt 295'850 Impfdosen erhalten.
Im Wochenbulletin finden Sie jeweils aktualisierte Zahlen zur Impfkampagne.

 
Suche nach medizinischem und administrativem Personal
Die kantonale Impfkampagne sucht aktuell wieder nach Personal im medizinischen und administrativen Bereich. Gesucht werden Personen mit medizinischem Hintergrund (zum Beispiel MPA, FaGe und so weiter), die berechtigt sind, Impfungen aufzuziehen und zu verabreichen. Die Personen kämen in Impfzentren wie auch bei den mobilen Teams zum Einsatz. Zeitlich dauern die Einsätze von Mitte Mai bis Mitte Juni / Juli 2021. Bei Bedarf ist auch eine Verlängerung der Einsatzdauer möglich. Die Impfkampagne ist dankbar für alle Hinweise. Interessierte Personen können sich per Mail bei impfteam-personal@ag.ch oder telefonisch unter 062 835 44 69 melden.

 
Impfungen in Arztpraxen seit Anfang Woche
Ab dem 3. Mai 2021 dürfen Arztpraxen im Kanton ihre bestehenden impfwilligen Patientinnen und Patienten impfen. Rund 160 Arztpraxen sind Anfang Woche gestartet, mit dem Ziel bis Ende Juni 2021 25'000 Patientinnen und Patienten zu immunisieren. Der Impfstoff wird über 19 regionale Stützpunktapotheken verteilt und wurde letzte Woche erstmals tiefgekühlt angeliefert und vor Ort bei -20°C gelagert. Der Kanton garantiert einen kostendeckenden Tarif von CHF 45.- pro Impfung (CHF 24.50 davon übernimmt der Bund). Pro immunisierte Person erhalten Arztpraxen entsprechend CHF 90.-.

 
Pilot für Impfungen in fünf Apotheken
Ende Mai 2021 startet der Pilotbetrieb für die Impfung in Apotheken mit fünf Impfapotheken. Ziel des Pilots ist es, gleich wie bei der Impfung in Arztpraxen, Erkenntnisse für den Vollbetrieb zu sammeln. Das Ziel der kantonalen Impfkampagne ist es, diesen zusätzlichen Impfkanal Ende Juni 2021 zu öffnen. Jede zweite Apotheke im Kanton hat Interesse an der Impfung vor Ort angemeldet. Zum Einsatz soll der Impfstoff von Moderna kommen.

 
Impfnachweis mit nur einer Impfung (bei Covid-19-Erkrankten)
Der Kanton Aargau folgt den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF. Personen mit einer durch PCR- oder Antigentest bestätigten Covid-19-Erkrankung erhalten die Covid-19-Impfung sechs Monate nach Infektion. Zudem zeigen Studien, dass für diese Personen auch eine einzige Impfdosis genügt, um eine ausreichende Immunität zu entwickeln. Deshalb erhalten von Covid-19 genesene Personen im Kanton Aargau, wenn nicht anders gewünscht, nur eine Impfdosis, unabhängig vom Impfstoff. Besonders gefährdete Personen erhalten die Covid-19-Impfung bereits drei Monate nach der Infektion, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten erhalten dabei zwei Dosen statt einer.

Wer seinen ersten Impftermin schon gehabt hat, auf die zweite Impfung verzichten möchte und den Impfnachweis ändern möchte, kann dies nur vor Ort im Impfzentrum machen. Dafür muss der zweite Impftermin wahrgenommen werden. Ein spontanes Vorbeigehen im Impfzentrum überfordert das Personal vor Ort. Denn für die Änderung des Impfnachweises müssen die impfwilligen Personen mit einem Testbescheid eines PCR- oder Antigen-Tests nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren. Eine Änderung per Telefon oder E-Mail ist ohne Beleg und Kontrolle vor Ort nicht möglich.

 
Übertrag Impfungen in Impfausweise
Ärztinnen und Apotheker mit Berufsausübungsbewilligung dürfen Impfungen aufgrund eines Impfnachweises in Impfausweise aller Art (elektronisch, national und international) übertragen. Eine Übertragung ist auch möglich, wenn die betroffene Person nicht in der eigenen Praxis oder Apotheke geimpft wurde. Alle Informationen zur Impfung (Ort und Datum) sowie Angaben zum Impfstoff (Handelsname, Hersteller und Lot-Nr.) müssen korrekt aus dem Impfnachweis in den Ausweis übertragen werden. Der Eintrag muss mit dem Stempel der Praxis oder Apotheke, dem Vor- und Nachnamen und der Unterschrift der Ärztin oder des Apothekers validiert werden. Für die Übertragung des Impfnachweises darf eine Aufwandsentschädigung verlangt werden.

 
Videoporträts “Wir impfen den Aargau”
Mit verschiedenen Videoporträts zeigen wir spannende Einblicke in die Arbeit bei der Impfkampagne.

Im neusten Video erklärt Spitalapotheker Dr. Christian Schmutz den Weg des Impfstoffs bis dieser in den Impfzentren, in den mobilen Teams und in Arztpraxen verimpft wird. Reinschauen lohnt sich!

Die Videoporträts finden Sie auf den Social Media-Kanälen des Kantons Aargau – Facebook, Instagram und Twitter – sowie
auf unserer Webseite. Wir freuen uns, wenn Sie die Videos liken und teilen!

 
Anpassungen Factsheets und Checkliste
Das BAG hat letzte Woche das Factsheet und die Checkliste für mRNA-Impfstoffe aktualisiert.

Anpassung Factsheet mRNA-Impfstoffe (D, F, I, E), aktualisiert 28.04.2021 (Download startet automatisch)

Anpassung Checkliste mRNA-Impfstoffe (D, F, I, E), aktualisiert 28.04.2021 (Download startet automatisch)
 
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