Insgesamt gibt es nur wenige Konstellationen, in denen eine Impfung nicht möglich ist. Absolute oder relative Kontraindikationen für eine Covid-Impfung sollten durch eine spezialisierte Ärztin beziehungsweise durch einen spezialisierten Arzt beurteilt und bestätigt werden. Wir verweisen auf die Impfempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Die detaillierten Informationen dazu sind im
FAQ des BAGs unter Covid-19-Impfung und der Frage: "NEU Welche sind absolute Kontraindikationen für eine Impfung gegen Covid-19, für die die Ausstellung eines medizinischen Attests gerechtfertigt ist?".
Antigen- und PCR-Tests inklusive der Ausstellung von Covid-Zertifikaten werden gegen Vorlage eines medizinischen Attests in den Aargauer Testzentren auch nach dem 11. Oktober 2021 kostenlos angeboten beziehungsweise vom Bund finanziert.