Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 4/2021
Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 4/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Impfkampagne Kanton Aargau
Bild von Hakan Nural, Covid-Impf Flasche
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritte informieren.
An dieser Stelle danken wir allen in dieses anspruchsvolle Projekt involvierten Leistungserbringern und Verbänden herzlich für die gute Zusammenarbeit und den offenen und lösungsorientieren Austausch.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Impfkampagne
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Priorisierung der Zielgruppe 2 Gesundheitspersonal
Bestimmte Berufsgattungen aus dem Gesundheitswesen werden geimpft, sobald die Impfung der besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 1) abgeschlossen ist. Dazu gehören wie bisher folgende Personengruppen:

Priorität 1: Personen ab 75 Jahren; Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter; Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim wohnen. Auch das Personal, das mit Bewohnern in den Alters- und Pflegeheimen in Kontakt steht, hat die Möglichkeit, sich gleichzeitig impfen zu lassen.

Priorität 2: Personen zwischen 65 bis 74 Jahren sowie Personen unter 65 Jahren und Personen mit chronischen Krankheiten, die noch nicht geimpft wurden.

Der Kanton Aargau orientiert sich damit an den Empfehlungen des BAG. Momentan liegt der Fokus bis auf Weiteres bei der Impfung von besonders gefährdeten Personen. In einem nächsten Schritt wird das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und das Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen geimpft. Das Departement für Gesundheit und Soziales hat dazu folgende Liste verfasst. Alle Berufsgattungen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, gehören nicht in Zielgruppe 2 gemäss Empfehlung des BAG. Bei der Registrierung auf der Anmelde-Plattform des Kantons erfassen diese Berufsgattungen sich selbst als Gesundheitsfachpersonen und weisen sich im Impfzentrum anlässlich der Erstimpfung als Angehörige der entsprechenden Berufsgattung aus. Für die Anmeldung spielt es keine Rolle, welcher der unten genannten Gattungen man angehört.

Spitäler/Kliniken: IPS/IMC-Personal und alle, die Covid-19-Fälle betreuen

Rettungs- und Transportsanitäter, AAA, Notfallaufnahme

Spitäler/Kliniken: Pflegepersonal, Ärzte / Heim-Ärzte (Hausärzte mit Heimbetreuung)

Spitex: Pflegepersonal

Arztpraxen: Ärzte, Medizinische Praxisassistenz und andere Pflegekräfte; Zahnarztpraxen: Zahnärzte, Praxisassistenz, DH

Heime für Menschen mit Behinderungen/ Pro Senectute: Pflege- und Betreuungspersonal von BGP

Physiotherapie ambulanter Bereich

Hebammen ambulanter Bereich

Ergotherapie/Logopädie ambulanter Bereich

Chiropraktoren ambulanter Bereich

Apotheken: Apothekerinnen/Apotheker und Personal

Alters- und Pflegeheime: nicht Gesundheitspersonal

Spitäler und Kliniken: nicht Gesundheitspersonal

 
Impfungen bei Hausärztinnen, Hausärzten, Apotheken und Spitex
Derzeit steht dem Kanton Aargau nicht genügend Impfstoff zur Verfügung, um bereits in der jetzigen Phase Arztpraxen und Apotheken damit zu versorgen. Der Moderna-Impfstoff, der sich dafür eignen würde, wird aktuell in den Pflegeheimen, die von den mobilen Einheiten versorgt werden, eingesetzt. In den Heimen sind in der zweiten Welle über 50 Prozent der Todesfälle zu verzeichnen.

Wir gehen zurzeit davon aus, dass wir erst im Verlauf des März die Impfstandorte auf Arztpraxen und Apotheken ausdehnen können. Wir bitten Sie also hier um Geduld. Wir sind im regelmässigen Austausch mit dem Aargauischen Ärzteverband und dem Aargauischen Apothekerverband und stellen sicher, dass wir Sie frühzeitig informieren können. Abklärungen laufen auch bezüglich der Impfmöglichkeit für nicht-mobile Personen im eigenen Zuhause, welche durch die Spitex betreut werden. Die mobilen Spitex-Patienten sollten sich aber wie bisher über www.ag.ch/covid-impfanmeldung bei den Impfzentren registrieren. Patientinnen und Patienten ohne Handy oder Internet können sich an ihre Stammapotheke wenden. Bei Patientinnen und Patienten, die Hilfe beim Transport zu den Impfzentren benötigen, verweisen wir auf die bewährten lokalen Unterstützungsangebote.

 
Aufgrund der limitierten Versorgung mit Impfstoff – vor allem Pfizer/BioNTech – muss dieser strikt rationiert werden. Die Impfzentren wurden deshalb angewiesen, Patienten unter 75 Jahre und ohne Attest bezüglich Hochrisikoerkrankungen bis auf weiteres abzuweisen.

Personen, die zur höchsten Risikogruppe gehören, erhalten absolute Priorität im Zugang zur Impfung und werden in den Impfzentren geimpft. Dazu registrieren sie sich ordentlich über www.ag.ch/covid-impfanmeldung und geben dort an, dass die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt sie als Hochrisikopatienten gemäss den vom BAG definierten Kriterien einstuft und deshalb eine Impfung dringend empfiehlt. Beim Impftermin müssen diese Personen ein ärztliches Attest vorweisen, das sie zu den chronischen Kranken gehören mit den höchsten Risiken. Wir haben auf unserer Webseite unsere Vorgaben angepasst. Wir empfehlen, dass Patientinnen und Patienten, unbedingt vorgängig abklären, ob sie zu den genau definierten Hochrisikogruppen gehören oder nicht, und sich erst dann registrieren. Der Aargauische Ärzteverband hat eine Lösung vorgeschlagen, die wir unterstützen: Für die Hochrisikopatienten wird weiterhin dieses Formular verwendet. Patienten mit einer chronischen Erkrankung, die aber stabil eingestellt ist und somit kein Kriterium für ein Hochrisiko darstellt, können Ärztinnen und Ärzte eine Bestätigung ausstellen, dass der Patientin oder dem Patienten empfohlen wurde, sich impfen zu lassen. Dies hat während der Rationierung nicht den Stellenwert eines Attests bezüglich des Risikos einer tödlich verlaufenden Covid-19-Erkrankung. Wir sind uns bewusst, dass dieses Regime für Betroffene unbefriedigend ist. Dennoch bitten wir die Bevölkerung sich zu gedulden und den gerechten Zugang zu den knappen Impfdosen für die gefährdetsten Mitmenschen als Bürgerpflicht zu verstehen.
 
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