Covid-19 Programm Newsletter – Nr. 4/2021
Covid-19 Programm Newsletter – Nr. 4/2021
Probleme bei der Anzeige? Zur Webansicht
Logo Kanton Aargau
Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters des Aargauer Covid-19 Programms "Impfen, repetitives Testen, Contact Tracing und Schutzkonzepte". Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Coronasituation und die nächsten Schritte informieren.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19 Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Neu steht Ihnen eine Gesamtübersicht über den aktuellen Stand und die Zahlen des Covid-19 Programms zur Verfügung.

 
Zeitintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung
Im Zusammenhang mit den Sommerferien und Verschiebungen von Impfterminen tauchen vermehrt Fragen zum korrekten Zeitintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung auf. Die EKIF hat deshalb ihre Impfempfehlung nochmal präzisiert. Grundsätzlich gilt gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Folgendes: Das empfohlene Impfschema umfasst für beide mRNA-Impfstoffe und alle Alters- und Zielgruppen 2 Impfdosen vom gleichen Impfstoff im Abstand von 4 Wochen (28 Tage). Die Einhaltung des Minimalabstandes von 3, respektive von 4 Wochen ist für den Aufbau des grösstmöglichen und beständigen Impfschutzes unerlässlich. In Ausnahmefällen kann gemäss EKIF der empfohlene Minimalabstand (Comirnaty 21 Tage; Moderna 28 Tage) maximal drei Tage unterschritten werden. Im Hinblick auf allfällige Sommerabwesenheiten kann der empfohlene Maximalabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung in Ausnahmefällen auch verlängert werden. Dabei gilt zu beachten, dass rein auf das Ausmass der Schutzwirkung nach vollständiger Impfung bezogen, eine später verabreichte Zweit-Impfung keinen Unterschied ausmacht.

 
Covid-Zertifikate jetzt auch für Personen mit nur einer Dosis verfügbar
Personen, die von einer Covid-19-Infektion genesen sind und zusätzlich eine Impfdosis erhalten haben können über das kantonale Webportal ein "Geimpft"-Zertifikat beziehen. Zwischen dem positiven Test und der Impfung müssen mindestens 28 Tage vergangen sein. Um die Genesung nachzuweisen, müssen Sie diese mit einem positiven PCR-Test, einem positiven Antigen-Schnelltest, einem positiven Antikörper-Test oder einer Isolationsverfügung belegen.

 
Covid-Zertifikate bei Personen mit nur einer Impfdosis – Gültigkeit im Ausland
Gemäss BAG/EKIF-Impfempfehlungen kann bei Personen mit einer zurückliegenden und bestätigten SARS-CoV-2 Infektion auf die zweite Impfdosis verzichtet werden, wenn der Abstand zwischen Infektion und Impfdosis mindestens 4 Wochen beträgt. Bei diesen Personen ist nur eine Impfdosis notwendig, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. Diese Personen erhalten in der Schweiz ein "Geimpft"-Zertifikat. Ein in der Schweiz gültiges Zertifikat ist nicht automatisch im Ausland zu denselben Bedingungen gültig und bedeutet keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Die Bestimmungen können von Land zu Land unterschiedlich sein, gerade auch, was die Anforderungen an die Impfungen beziehungsweise deren Vollständigkeit angeht. Informationen zu den Bestimmungen finden Sie beim Eidgenössischen Departement für äussere Angelegenheiten
(EDA)
. In diesem Zusammenhang gibt es Personen, die trotz des in der Schweiz empfohlenen 1-Dosen-Impfschematas nach bestätigter SARS-CoV-2 Infektion eine zweite Impfdosis wünschen. Da die Verabreichung einer zweiten Impfdosis bei diesen Personen nicht nachteilig ist, kann auf Wunsch eine zweite Dosis verabreicht werden und sollte nicht, wie an einigen Impfstellen bisher, verweigert werden.

 
Neues Informationsmaterial
Das Bundesamt für Gesundheit hat auf seiner Kampagnenseite neues Informationsmaterial zur Covid-19-Impfung für Jugendliche veröffentlicht.
  • Merkblatt für Jugendliche - Das Merkblatt steht in fünf Sprachen
    (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, English) zur Verfügung.
  • FAQ Impfung für Jugendliche – Neue FAQ mit Informationen zur Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, English)

 
Besonders in den sozialen Medien kursieren immer wieder skurrile Gerüchte und Unwahrheiten rund um die Covid-19-Impfung. Insbesondere jüngere Menschen sind dadurch verunsichert. Das hat auch Nina aus dem Impfzentrum am Kantonsspital Baden mitbekommen und bei der Leiterin des Impfzentrums, Stefanie Haas nachgefragt. In sieben Videos erklärt Stefanie die häufigsten Gerüchte und Fragen rund um die Impfung. Die Videos sind für Instagram-Stories optimiert (Hochformat) und können hier heruntergeladen werden:
Sie sind herzlich eingeladen diese Videos auch auf ihren Kanälen und in den sozialen Medien zu posten und so die Aufklärungsarbeit rund um die Covid-19-Impfung zu unterstützen.

 
Aktuelles Impfangebot im Kanton Aargau
1. Walk-in-Betriebe in den Impfzentren
Seit dem 28. Juni 2021 können Sie sich ohne Voranmeldung zu den
angegebenen Öffnungszeiten in einem Impfzentrum impfen lassen. Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren können sich nur am Kantonsspital Baden in Baden und am Kantonsspital Aarau impfen lassen.
2. Anmeldung mit freier Terminwahl
Seit dem 21. Juni 2021 können Sie sich auch für bestimmte Zeitfenster direkt bei einem Impfzentrum für eine Covid-19-Impfung anmelden. Lösen Sie dazu ein Ticket bei einem der Impfzentren.

>>> Jetzt ein Ticket lösen
3. Bewegliche Impfstationen
Seit dem 01. Juli 2021 bietet der Kanton Aargau bewegliche Impfstationen an verschiedenen Standorten von Detailhändlern an. Geimpft wird von 10:00 – 19:00 Uhr.
  • Migros MMM Spreitenbach, Shoppi Tivoli: 15. – 17.07.2021 und
    19. – 21.08.2021
  • Coop Supermarkt Bremgarten: 15. – 17.07.2021 und 19. – 21.08.2021
  • Migros M Frick: 22. – 24.07.2021 und 26. – 28.08.2021
  • Coop Supermarkt Kleindöttingen: 22. – 24.07.2021 und
    26. – 28.08.2021
  • Migros MM Wettingen: 05. – 07.08.2021
  • Coop Supermarkt Kaiseraugst: 05. – 07.08.2021
  • Migros MM Wohlen: 12. – 14.08.2021
  • Coop Supermarkt Lupfig: 12.-14.08.2021
4. Impfen in 50 Apotheken
Seit dem 28. Juni 2021 können Sie sich in 50 Impfapotheken im Kanton Aargau gegen Covid-19 impfen lassen. Hier erfahren Sie, welche Apotheke Covid-19-Impfungen durchführen: www.impfapotheke.ch
5. Impfen in rund 87 Arztpraxen: Informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin über das Impfangebot in der Praxis.

 
Am 26. Juli 2021 startet das zentrale Poolen im Kanton Aargau. Betriebe und Pflegeheime lassen die Speichelproben ab diesem Zeitpunkt über einen externen Dienstleister mischen (poolen). Diese Massnahme entlastet die teilnehmenden Organisationen deutlich, da das Poolen der Proben im Betrieb entfällt. Der zeitliche, räumliche und organisatorische Aufwand sowie die indirekten Kosten im Betrieb verringern sich somit merklich. Weiterhin müssen die Verantwortlichen die Proben in die Sammeltasche packen und zur Sammelstelle bringen.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass neu auch Kleinstbetriebe mit nur einer testwilligen Person am kantonalen repetitiven Testen teilnehmen können. Bislang waren dafür vier testwillige Personen erforderlich. Der Kanton Aargau will das repetitive Testen so einfach wie möglich gestalten. Das zentrale Pooling ist ein wichtiger Schritt dazu.

Weitere Informationen dazu finden Sie ab dem 26. Juli auf der kantonalen Webseite.
 
Logo Kanton Aargau
Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Covid-19-Programm Kanton Aargau
 
Bachstrasse 15
5001 Aarau
 
coronavirus@ag.ch
www.ag.ch/coronavirus
© Kanton Aargau