Gemäss BAG/EKIF-Impfempfehlungen kann bei Personen mit einer zurückliegenden und bestätigten SARS-CoV-2 Infektion auf die zweite Impfdosis verzichtet werden, wenn der Abstand zwischen Infektion und Impfdosis mindestens 4 Wochen beträgt. Bei diesen Personen ist nur eine Impfdosis notwendig, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. Diese Personen erhalten in der Schweiz ein "Geimpft"-Zertifikat. Ein in der Schweiz gültiges Zertifikat ist nicht automatisch im Ausland zu denselben Bedingungen gültig und bedeutet keine Garantie für die Einreise in andere Länder. Die Bestimmungen können von Land zu Land unterschiedlich sein, gerade auch, was die Anforderungen an die Impfungen beziehungsweise deren Vollständigkeit angeht. Informationen zu den Bestimmungen finden Sie beim
Eidgenössischen Departement für äussere Angelegenheiten
(EDA). In diesem Zusammenhang gibt es Personen, die trotz des in der Schweiz empfohlenen 1-Dosen-Impfschematas nach bestätigter SARS-CoV-2 Infektion eine zweite Impfdosis wünschen. Da die Verabreichung einer zweiten Impfdosis bei diesen Personen nicht nachteilig ist, kann auf Wunsch eine zweite Dosis verabreicht werden und sollte nicht, wie an einigen Impfstellen bisher, verweigert werden.