Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 8/2021
Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 8/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Impfkampagne Kanton Aargau
Bild von Hakan Nural, Covid-Impf Flasche
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritte informieren.
An dieser Stelle danken wir allen in diesem anspruchsvollen Projekt involvierten Personen herzlich für die gute Zusammenarbeit und den offenen und lösungsorientierten Austausch.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Impfkampagne
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Seit dem Impfstart am 5. Januar bis 17. Februar 2021 wurden im Kanton Aargau total 40'048 Covid-19-Impfungen durchgeführt, davon 31'693 Erstimpfungen und 8'355 Zweitimpfungen. Der Kanton Aargau hat bisher insgesamt 67'800 Impfdosen erhalten. Im Wochenbulletin finden Sie jeweils aktualisierte Zahlen zur Impfkampagne.

 
Hinweis auf Attest in der Registrierungssoftware
In der Registrierungssoftware "Soignez-moi" wird neu auf die Pflicht eines Attests für Menschen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko hingewiesen. Da die Attest-Pflicht nicht in allen Kantonen gilt, ist in der Software lediglich eine Liste mit den Kantonen hinterlegt, in welchen die Regel gilt. Wir hoffen aber trotzdem, dass dies neben dem SMS-Versand von vergangener Woche zu einer weiteren Klärung und vermehrter Beachtung führt.

 
Leberzirrhose mit Dekompensation neu als Hochrisikokrankheit definiert
Aufgrund des Impfstoffmangels in der Anfangsphase des Impfprogramms erfolgte eine Priorisierung innerhalb der Gruppe der Personen mit Vorerkrankungen. Nur Personen mit chronischen Vorerkrankungen mit höchstem Risiko erhalten derzeit auch im Kanton Aargau eine Impfung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) zählen dazu neu auch Personen mit Leberzirrhose mit Dekompensation in der Vorgeschichte. Der Kanton Aargau übernimmt diese Empfehlung und bittet Arztpraxen bei der Ausstellung der Atteste darauf zu achten. Eine Vorlage für ein Attest finden Sie hier.

 
Registrierung von besonders gefährdeten Personen
Alle Personen über 75 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko sind aufgefordert, sich unbedingt unter
www.ag.ch/covid-impfanmeldung zu registrieren – sofern sie von ihrem Recht auf eine priorisierte Impfung Gebrauch machen möchten. Danach folgen Personen zwischen 65 und 74 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen ohne höchstes Risiko. Auch sie sollten sich unbedingt registrieren, um möglichst rasch eine Impfung zu erhalten. Wer sich bisher nur bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt angemeldet hat, wird frühestens im Mai 2021 geimpft werden können – das gilt auch für die priorisierten Gruppen. Wir bitten Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten, die zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören, darauf aufmerksam zu machen, sich möglichst rasch zu registrieren, wenn sie bisher erst auf einer Liste der Praxis geführt werden. Patientinnen und Patienten, die sich unbedingt bei ihrem Arzt impfen lassen wollen, müssen sich voraussichtlich bis zum Mai 2021 gedulden.

 
Keine Impfung im Aargau für ausserkantonal Wohnhafte
Mit Ausnahme von Gesundheitspersonal der zugelassenen Zielgruppen erhalten impfwillige Personen, die in einem anderen Kanton wohnhaft sind, in den Aargauer Impfzentren keine Impfung. Diese Personen werden abgewiesen und gebeten, sich bitte an die Behörden in ihrem Wohnkanton zu wenden bzw. sich in ihrem Wohnkanton für eine Covid-19-Impfung anzumelden.

 
Impfung bei Arztpraxen und Apotheken
Unsere Information von letzter Woche, dass eine Impfung in Arztpraxen und Apotheken erst ab Mai 2021 möglich ist, hat für Fragen gesorgt. Wir möchten deshalb versuchen, anhand der Zahlen von letzter Woche die Problematik noch etwas klarer aufzuzeigen.

  • Zwischen dem 8. und 14. Februar 2021 wurden im Kanton Aargau total 6'716 Impfungen durchgeführt, davon 4'337 Erstimpfungen.

  • Von diesen Erstimpfungen fanden 1'281 in den Pflegeheimen und 3'056 in den Impfzentren statt.

  • Wir haben von 190 Arztpraxen die Rückmeldung erhalten, dass sie Impfungen durchführen möchten.

  • Geht man davon aus, dass etwa 75% der Personen im Aargau in den Impfzentren geimpft werden sollen, so wären also für die 190 Arztpraxen 25% der 3'056 Erstimpfungen zur Verfügung gestanden, also 764 Impfdosen. Dies entspricht 4 Impfdosen pro Arztpraxis.

  • Selbst wenn alle Impfzentren geschlossen würden, hätten wir pro Arztpraxis maximal 16 Impfdosen liefern können.

  • Dazu kommt die Problematik der Verpackung. Mit einem Vial können beim Impfstoff von Moderna jeweils 11 Impfdosen aufgezogen werden. Eine Lieferung von 16 ist also auch deshalb gar nicht möglich.

  • Zudem sind in den genannten Zahlen auch die Impfungen mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech, der sich aus logistischen Gründen nicht für Arztpraxen eignet.


Solange die Impfstoffmenge nicht wesentlich grösser ist, ist eine Verteilung über die Arztpraxen und Apotheken nicht sinnvoll. Dies zeigt das Zahlenbeispiel ganz deutlich. Wir gehen erst im Mai 2021 von einer wesentlichen Entspannung aus.

 
Wie läuft der Impfvorgang in den Impfzentren ab?
  • Der Impfvorgang in einem Impfzentrum dauert rund 20 Minuten (sehr kurz).


  • Jeder Impfstandort wird von spitaleigenem Gesundheitsfachpersonal betrieben.


  • Es ist immer ein Arzt vor Ort für medizinische Fragen.


  • Das ausgebildete Fachpersonal kann detailliert Auskunft über die Impfung und den Wirkstoff geben.


  • In den Impfzentren ist immer Personal zur Unterstützung und Begleitung von Personen vorhanden.


  • Alle Impfzentren verfügen über nahe Parkplätze und sind auch sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.


  • Alle Impfzentren sind behindertengerecht gebaut.


  • Die Impfzentren sind regional verankert und über den ganzen Kanton verteilt.

 
Versorgung von Pflegeinstitutionen durch Akutspitäler
Die Versorgung mit Impfstoff für notwendige Nachimpfungen bei Neueintritten von Bewohnenden der Pflegeinstitution wird derzeit geklärt. In den nächsten Wochen erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit der VAKA Sparte Pflege einen Prozess dafür, damit eine weitere Belieferung ab Mitte März 2021 mittels eines mobilen Teams erfolgen kann. Falls Einzelfälle vorliegen, welche eine Lösung vor Mitte März benötigen, ist eine Meldung an covid19-Impfteam@ag.ch erforderlich. Ab Mai ist eine Versorgung über die betreuenden Arztpraxen geplant. Neueintretendes Personal registriert sich unter www.ag.ch/covid-impfanmeldung und wird als Zielgruppe 2 aufgeboten, sobald die Zielgruppe 1 verimpft wurde.

 
Impfnachweis / Impfbüchlein / meineimpfungen.ch
In Impfzentren wird ein schriftlicher Impfnachweis ausgefüllt und den geimpften Personen ausgehändigt. Der Kanton empfiehlt den elektronischen Impfausweis über www.meineimpfungen.ch zu beziehen. Zeitnah wird dort ein WHO konformer elektronischer Impfpass unter
www.myCOVIDvac.ch verfügbar sein. Der Impfnachweis für die Bewohnenden und das Personal von stationären Pflegeinstitutionen, die durch ein mobiles Team mit Impfdosen versorgt wurden, wird nach dem zweiten Besuch des mobilen Teams ausgestellt. Die Aushändigung der Impfnachweise an die geimpften Personen ist dann Sache der Institutionsleitung. Bei Bedarf für eine sofortige Ausstellung eines Impfnachweises wegen Abreise oder Austritt, kann die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt im Einzelfall vor Ort eine handschriftliche Bestätigung ausstellen. Die entsprechenden Formulare wurden den Institutionen zugestellt.

 
Impfung bei an Covid-19-Erkrankten
Immer wieder stellt sich die Frage, wann Covid-19-Erkrankte geimpft werden sollen. Aktuell empfehlen sowohl die EKIF als auch das BAG frühestens drei Monate nach der Ansteckung mit Covid-19 zu impfen oder bei Symptomfreiheit. Aufgrund von neuen Daten kann bezüglich Gesundheitspersonal, welches an Covid-19 erkrankte, eine Immunität von bis zu sechs Monaten nachgewiesen werden. Deshalb ist es bei impfwilligen Gesundheitsfachpersonen möglich, auch bis zu sechs Monate nach einer Covid-19-Erkrankung für eine Erstimpfung zu warten.

 
Eröffnung Impfstandort Rheinfelden und weitere Impfzentren
Am 15. Februar 2021 hat der Kanton Aargau den fünften Impfstandort am Spital Zofingen eröffnet. Am ersten Tag haben etwa 120 Personen die Covid-19-Impfung erhalten. Im Impfzentrum in Zofingen können im voll ausgebauten Betrieb bis zu 2'000 Personen pro Woche geimpft werden. In der laufenden Woche steht aber nur für knapp 600 Personen Impfstoff zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer
Medienmitteilung.

Am kommenden Montag, 22. Februar 2021, werden drei weitere Impfstandorte eröffnet:

  • Gesundheitszentrum Fricktal, Standort Laufenburg


  • Asana Spital Leuggern (mit Medienanlass um 08:15 Uhr)


  • Asana Spital Menziken


Im März 2021 ist ausserdem die Eröffnung des Impfzentrums an der Klinik Hirslanden Aarau vorgesehen. Voraussetzung dafür ist, dass genügend Impfstoff zur Verfügung steht.

 
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covid-19-impfung@ag.ch
www.ag.ch/coronavirus-impfung
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