Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 23. Juni 2022
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Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 23. Juni 2022
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Bei weiteren Fragen ist die Hotline für Sie da: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
Der nächste Newsletter erscheint am Donnerstag, 21. Juli 2022.
 
Inhaltsverzeichnis

 
Programm S

Bild: Kanton Aargau / hallo-aargau.ch
Im Rahmen des Programms "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" (Programm S) will der Bund insbesondere den Spracherwerb von Personen mit Schutzstatus S fördern.
Das seit dem 6. Mai 2022 gültige kantonale Umsetzungskonzept zum Programm S sieht vor, dass der Kanton die Kosten für Deutschkurse für Personen mit Schutzstatus S bis Niveau GER A2 in gewissen Fällen übernimmt. Das trifft zu, wenn vorgängig eine Einstufung und ein Triagegespräch beim Case Management Integration stattgefunden hat.
Bei Anmeldungen für Deutschkurse, die vor dem 6. Mai 2022 von Gastfamilien oder Gemeinden veranlasst wurden, kann eine Rückerstattung der Kurskosten beantragt werden. Weitere Informationen zum Rückerstattungsprozess und den Bedingungen sowie das entsprechende Formular finden Sie auf der kantonalen Webseite.
 
Gastfamilien

Caritas Aargau übernimmt die Begleitung der Gastfamilien von Ukrainerinnen und Ukrainern, die über die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) im Kanton Aargau platziert wurden. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat mit Caritas Aargau eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Caritas unterstützt bei Schwierigkeiten im Zusammenleben und trägt so zu einer möglichst stabilen Unterbringungssituation bei. Die Begleitung der Gastfamilien durch Caritas ist auf sechs Monate befristet und begrenzt auf von der SFH oder vom KSD vermittelte private Unterbringungen. Bei selbstorganisierter privater Unterbringung bleibt die Gemeinde Ansprechpartner.
 
Arbeit

 

Mit dem abgebildeten QR-Code können sich Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung des Kantons Aargau registrieren und Unterstützung bei der Stellensuche erhalten.

Voraussetzung für eine Anmeldung ist, dass die arbeitssuchenden Personen gewillt und in der Lage sind, zu arbeiten. Weiter wird ein Ausweis mit Status S oder eine Verfügung mit einem positiven Entscheid für die vorübergehende Schutzgewährung oder eine Bestätigung "Ausstellung Ausweis S-Status ist im Gange" benötigt. Adressen für Dolmetscherdienste werden am Empfang der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) abgegeben. Auf Voranmeldung können Anmeldung und Beratung auf Englisch durchgeführt werden.

Die Beratenden in den RAV unterstützen bei der Suchstrategie für eine Arbeitsstelle, bei der Optimierung des Lebenslaufs und bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Zudem werden Hilfsmittel für die Stellensuche zur Verfügung gestellt. Das Dienstleistungsangebot der RAV enthält keine finanzielle Unterstützung und keine Garantie für eine Arbeitsstelle.

 
Informationsveranstaltung

Am Donnerstag, 9. Juni 2022, hat der Kanton eine Informationsveranstaltung für die Gemeinden durchgeführt und eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Entwicklung der Zuweisungen geboten. Weitere Themen der Veranstaltung waren unter anderem die Kapazitätsplanung und die Herausforderungen für Gemeinden. Im Anschluss haben Fachleute des Kantons Fragen und Anliegen der Gemeinden beantwortet sowie entgegengenommen.
Wenn Sie die Informationsveranstaltung verpasst haben, können Sie diese auf der kantonalen Webseite anschauen.
 
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Departement Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
www.ag.ch/dgs
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