Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 21. Juli 2022
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 21. Juli 2022
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Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 21. Juli 2022
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Bei weiteren Fragen ist die Hotline für Sie da: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
 
Inhaltsverzeichnis

 
Arbeit

Bild: Hermann & Eyer
Personen mit Schutzstatus S dürfen grundsätzlich eine vorübergehende Erwerbstätigkeit ausüben. Sie benötigen jedoch dazu eine Bewilligung, die die Arbeitgeberin einholen muss. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Bewilligung besteht dabei nicht. Schutzbedürftige können mit der Stellensuche beginnen und sich auf offene Stellen bewerben. Die Arbeit darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die schriftliche Arbeitsbewilligung vorliegt. Die Bewilligung muss vom Arbeitgeber beim Amt für Migration und Integration (MIKA) beantragt werden. Dazu ist das Formular A1270 auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten Arbeitsvertrags dem MIKA einzureichen.
Das Gesuch kann vom MIKA geprüft werden, sobald der Schutzstatus S erteilt wurde. Geprüft wird, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
 
Bildung

Bild: Adobe Stock
Für das Schuljahr 2022/23 können Schulen/Gemeinden mit einer überproportional hohen Anzahl an zu beschulenden schutzbedürftigen Schülerinnen und Schülern zusätzliche Schulleitungsressourcen sowie Pauschalbeiträge für zusätzliche schulische Infrastruktur beantragen. Informationen zu den Rahmenvorgaben und dem Vorgehen zur Beantragung dieser zusätzlichen Ressourcen stehen den zuständigen Schulbehörden im Schulportal zur Verfügung.

 
Bild: parentu
Aktuell halten sich rund 56'000 aus der Ukraine vertriebene Menschen in der Schweiz auf. Die Mehrheit davon sind Frauen mit Kindern. Der Verein parentu hat daher die gesamten Inhalte der App "parentu" auf Ukrainisch und Russisch übersetzen lassen. Die App informiert Eltern neu auch in diesen Sprachen über Aufwachsen, Bildung und Erziehung der Kinder. Zudem finden sich Links zu Fachorganisationen und Angeboten, und viele Gemeinden versenden Informationen zu lokalen News und Events. "parentu" bietet neu angekommenen Familien somit eine praktische Unterstützung, um sich in der Schweiz zu orientieren.
 
Unterbringung

 
Bild: Das Personalhaus des Spitals Muri 

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) schafft in Menziken, Muri und Unterentfelden weitere Unterkunftsplätze für bis zu 265 Personen aus dem Flüchtlingswesen. Bei den Unterkünften handelt es sich um das Personalhaus des Spitals Muri, das ehemalige Hotel Sternen in Menziken und das ehemalige Restaurant Bären in Unterentfelden. Das Personalhaus in Muri ist bereits belegt. Die Eröffnung der Unterkünfte in Unterentfelden und Menziken ist abhängig von der Anzahl an Zuweisungen von Geflüchteten in den Kanton Aargau.

 
Informationen für Gemeinden

Am Dienstag, 12. Juli 2022, hat der Kanton eine Informationsveranstaltung für die Gemeinden durchgeführt und eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Entwicklung der Zuweisungen geboten. Weitere Themen der Veranstaltung waren unter anderem die Kapazitätsplanung, die Berechnung der Sozialhilfe für Geflüchtete oder die Umsetzung des Bundesprogramms "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status S" (Programm S). Im Anschluss haben Fachleute des Kantons Fragen und Anliegen der Gemeinden beantwortet sowie entgegengenommen.
Wenn Sie die Informationsveranstaltung verpasst haben, können Sie diese auf der kantonalen Webseite anschauen.
 
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Departement Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
www.ag.ch/dgs
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