Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 12. Mai 2022
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 12. Mai 2022
Probleme bei der Anzeige? Zur Webansicht
Logo Kanton Aargau
Online-Plattform Asyl- und Flüchtlingswesen
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 12. Mai 2022
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Bei weiteren Fragen ist die Hotline für Sie da: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen für Gemeinden

Der Kantonale Sozialdienst hat in Zusammenarbeit mit weiteren Abteilungen der kantonalen Verwaltung eine Informationsseite für Gemeinden erstellt. Auf der Ukraine-Webseite des Kantons finden die Gemeinden neu die Antworten auf relevante Fragen konsolidiert und thematisch gegliedert. Ein Blick in dieses Nachschlagewerk lohnt sich auch für NGO und Privatpersonen.
 
Informationen für Geflüchtete

Wo kann ein Kantonswechsel beantragt werden?
Um den Aufenthalt in der Schweiz zu regeln, müssen sich die Personen aus der Ukraine in einem Bundesasylzentrum (BAZ) registrieren lassen und ein Gesuch um Schutzgewährung stellen (Status S). Im Rahmen dieses Verfahrens weist das Staatssekretariat für Migration SEM die Geflüchteten einem der 26 Schweizer Kantone zu. Ab diesem Zeitpunkt ist dieser Kanton für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Dazu gehört im Bedarfsfall auch die Ausrichtung der Sozialhilfe, die den Grundbedarf des täglichen Lebens in der Schweiz deckt. Wenn Personen in einem anderen als dem ihnen zugewiesenen Kanton wohnen wollen, müssen sie beim SEM einen Antrag um Kantonswechsel stellen. Das Merkblatt "FAQ Kantonszuweisung Ukraine" des SEM klärt die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang.
 
Informationen für Arbeitgeber

 

Arbeitgebende, die Geflüchteten oder vorläufig Aufgenommenen eine Stelle anbieten möchten, können sich an die Kontaktstelle Integration Arbeitsmarkt wenden. Dies gilt auch für Stellenmeldungen für Ukraine-Geflüchtete. Cäcilia Willi leitet die Kontaktstelle Integration Arbeitsmarkt. Sie vermittelt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, koordiniert die entsprechenden Fachstellen und unterstützt Unternehmen in administrativen Belangen. Die Kontaktstelle Integration Arbeitsmarkt arbeitet eng mit dem Amt für Migration und Integration, dem Kantonalen Sozialdienst, dem Departement Gesundheit und Soziales, den Sozialunternehmen und den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV zusammen.

 
Statistik

 

Der Kanton informiert auf seiner Webseite darüber, wie viele Personen mit Schutzstatus S sich im Kanton Aargau befinden. Ebenso finden Sie dort weitere Informationen über die Verteilung dieser Personen nach Unterkünften oder Altersgruppen Die Webseite wird wöchentlich mit den Daten der Vorwoche aktualisiert.

 
Logo Kanton Aargau
Departement Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
www.ag.ch/dgs
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich mit der E-Mail-Adresse maria.magnin@ag.ch auf unserer Webseite eingetragen haben.
© Kanton Aargau