Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 14. April 2022
Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen (Ukraine) – 14. April 2022
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Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen – 14. April 2022
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter erhalten Sie wichtige Informationen und Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine. Der Infobrief ergänzt das bestehende Informationsangebot unter www.ag.ch/ukraine. Sollte Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, können Sie diese auch an die Hotline stellen: Telefon 062 835 11 33, E-Mail ukraine@ag.ch.
 
Inhaltsverzeichnis

 
Hallo-Aargau

Die Website hallo-aargau.ch mit Informationen für Geflüchtete
Ab sofort ist die Webseite hallo-aargau.ch auch in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar. Die Webseite behandelt in 16 Sprachen Alltagsthemen wie Arbeit, Schule, Gesundheit oder Wohnen. Sie beantwortet Fragen wie "Wie suche ich eine Arbeitsstelle?", "Wird mein ausländisches Diplom anerkannt?" oder "Wo bekomme ich Hilfe, wenn es mir psychisch nicht gut geht?". Einfach formulierte, erste Informationen werden ergänzt durch Links zu Broschüren, Merkblättern oder Internetseiten mit ausführlicheren Informationen und Adressen von Auskunftsstellen.
Der Zugriff auf hallo-aargau.ch ist über Computer, Tablet oder Smartphone möglich. Die Inhalte können auch als PDF-Datei gespeichert und beispielsweise von Gemeindemitarbeitenden für die Zielgruppe in der gewünschten Sprache ausgedruckt werden.
 
Bildung

Adobe Stock
Das offizielle schweizerische Informationsportal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung berufsberatung.ch informiert über alle Fragen rund um Lehrstellen, Berufe, Aus- und Weiterbildungen. Speziell für Migrantinnen und Migranten bietet es Informationen, Links und Merkblätter zu wichtigen Fragen der beruflichen und schulischen Bildung in ihrer Muttersprache. Die Merkblätter eignen sich auch für Beratungsgespräche.
 
Arbeit

Arbeitsbewilligungen für Geflüchtete mit Schutzstatus S können seit dem 8. April 2022 ohne Kosten beantragt werden. Foto: Hermann & Eyer
Wer Geflüchtete mit Schutzstatus S in seinem Unternehmen anstellt, muss künftig keine Gebühren mehr bezahlen. Damit der Zugang zum Arbeitsmarkt möglichst schnell und barrierefrei stattfinden kann, hat der Aargauer Regierungsrat beschlossen, auf die Gebühren für die arbeitsmarktliche Prüfung und die Arbeitsbewilligung für Schutzbedürftige aus der Ukraine zu verzichten. Die Bestimmung ist am 8. April 2022 im Rahmen der kantonalen Verordnung betreffend schutzbedürftige Personen aus der Ukraine (Schutzbedürftigen-Verordnung, SbV) in Kraft getreten.

 
 

Letzte Woche wurde an dieser Stelle leider ein falscher Text publiziert. Selbstverständlich liefern wir hier den korrekten Text nach:

Auf der Webseite job-room.ch von arbeit.swiss können offene Stellen nach Fähigkeiten, zum Beispiel "ukrainisch", durchsucht werden. Auch Stellen, die sich an Personen aus der Ukraine oder mit Ukrainisch-Kenntnissen richten, können dort ausgeschrieben werden

 
Unterstützungsmassnahmen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 für Unterstützungsmassnahmen von Geflüchteten mit Schutzstatus S einen finanziellen Beitrag an die Kantone von 3'000 Franken pro Person beschlossen. Die Kantone wurden gleichzeitig eingeladen, zur Teilnahme am Programm bis Ende April beim SEM ein Gesuch einzureichen. Aufgrund der vorläufigen Befristung des Programms auf ein Jahr und des rückkehrorientierten Charakters des Schutzstatus S liegt die bereits schrittweise gestartete Planung der kantonalen Unterstützungsmassnahmen schwerpunktmässig in den Bereichen Erstinformation und Sprachförderung (inkl. Kinderbetreuung bzw. Frühförderung) mit entlastenden Massnahmen für die Gemeinden. Über die genauere Ausgestaltung des Programms und die kantonale Umsetzung wird der Kanton Ende April Interessierte und Öffentlichkeit informieren.
 
Informationen für Gemeinden

Sonderverordnung für Schutzbedürftige im Kanton Aargau
Um die Zuständigkeitsfrage auf kantonaler Ebene zu regeln, hat der Regierungsrat eine Sonderverordnung für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine (Schutzbedürftigen-Verordnung; SbV) erlassen.
Die Zuständigkeiten und Abläufe in Bezug auf die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Personen mit Schutzstatus S ohne Aufenthaltsbewilligung sind damit im Kanton Aargau analog denjenigen von vorläufig aufgenommenen Ausländern ausgestaltet. Somit sind in der Regel die Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Personen mit Schutzstatus S zuständig. Die Aufnahmepflicht der Gemeinden gemäss § 18a SPG gilt auch für schutzbedürftige Personen. Schutzbedürftige werden entsprechend auch an die Aufnahmequote der Gemeinden angerechnet.
Die Gemeinden werden vom Kantonalen Sozialdienst für die von ihnen betreuten Personen entschädigt. Die SbV legt weiter fest, dass die Gemeinden die Gastgeber bei einer privaten Unterbringung auf Gesuch hin entschädigt.

 
Schulen, die geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aufnehmen, werden vom Kanton bis Ende Schuljahr 2022/23 unterjährig mit zusätzlichen Unterrichtslektionen ausgestattet. Die Kosten für den zusätzlichen Personalaufwand übernimmt der Kanton zu 100 Prozent.

 
 

Am Freitag, 8. April 2022, hat der Kanton eine Informationsveranstaltung für die Gemeinden durchgeführt und eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Entwicklung der Zuweisungen geboten. Weitere Themen der Veranstaltung waren unter anderem die Abwicklung bei Privatunterbringungen und die Ausrichtung der Sozialhilfe. Im Anschluss haben Fachleute des Kantons Fragen und Anliegen der Gemeinden beantwortet respektive entgegengenommen.

Wenn Sie die Informationsveranstaltung verpasst haben, können Sie diese auf unserer Webseite anschauen.

 
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Departement Gesundheit und Soziales
Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
 
Rohrerstrasse 7
5000 Aarau
 
062 835 11 33
ukraine@ag.ch
www.ag.ch/dgs
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