Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 14/2021
Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 14/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters des Aargauer Covid-19-Programms zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Coronasituation informieren.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19-Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Stand Covid-19-Programm

Sie finden hier eine Gesamtübersicht über den aktuellen Stand und die Zahlen des Covid-19-Programms.

 
Weiterhin hohe Impfnachfrage
Im Kanton Aargau haben bis heute 61,4 Prozent der Bevölkerung eine erste Impfung erhalten. Die Aargauer Impfzentren sind sehr gut ausgelastet und diese Woche konnten wir in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Baden im Shoppi Tivoli Spreitenbach ein zusätzliches Impfzentrum eröffnen. Aktuell zeigt sich, bezogen auf die Bezirke und die Altersgruppen, die eine erste Impfdosis erhalten haben, folgendes Bild:
Impfquote in einzelnen Bezirken

Aarau: 63,5%
Baden: 59,3%
Bremgarten: 56%
Brugg: 62,6%
Kulm: 56,4%
Laufenburg: 61,3%
Lenzburg: 59,6%
Muri: 53,8%
Rheinfelden: 60,8%
Zofingen: 53,2%
Zurzach: 60,2%


Impfquote nach Alter

80+ Jahre: 85%
70 – 79 Jahre: 89%
60 – 69 Jahre: 82%
50 – 59 Jahre: 75%
40 – 49 Jahre: 69%
30 – 39 Jahre: 61%
20 – 29 Jahre: 58%
16 – 19 Jahre: 62%
12 – 15 Jahre: 36%

 
Impfangebot an Schulen
Als Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gehen mobile Impfteams des Kantons Aargau seit dem 16. August 2021 an ausgewählten Tagen zu verschiedenen Aargauer Kantons- und Berufsschulen. An diversen Schulstandorten profitierten 1'991 Personen von der Erstimpfung gegen Covid-19.

Ab Oktober 2021 wird das Angebot auf die Oberstufe der Volksschule (Sekundarstufe I) ausgedehnt. Dort finden Impfungen von Schülerinnen und Schülern jedoch nur statt, wenn eine elterliche Einwilligung vorliegt.

 
Meldung Testresultate nach Einreise in die Schweiz
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, unabhängig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Ausnahmen gibt es für Grenzgänger, bei Kurzaufenthalten im benachbarten Ausland und Kinder unter 16 Jahren. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden. Für den Kanton Aargau steht dazu ein Formular auf der kantonalen Webseite zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere in die Schweiz einreisende Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau. Für geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat gilt keine Testpflicht. Der Kanton kontrolliert, ob Einreisende die Testpflicht einhalten. Verstösse werden geahndet. Es empfiehlt sich also, sich bei Reisen ins Ausland vorgängig gut über die entsprechenden Pflichten bei der Rückkehr zu informieren. Weitere Informationen zum Einreiseformular finden Sie auf der Webseite des Bundes.

 
Vollständig geimpfte und vollständig immunisierte Aargauerinnen und Aargauer können ein Covid-Zertifikat beantragen. Das Zertifikat ist ein amtliches Dokument, das beispielsweise den Einlass in ein Restaurant ermöglicht. Dafür reicht der im Impfzentrum ausgehändigte Impfnachweis nicht aus. Das Zertifikat kann nach der Impfung beantragt werden. Genauso dürfen bereits Genesene ein Covid-Zertifikat bestellen, wenn sie einen positiven PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als sechs Monate ist. Das Covid-Zertifikat dokumentiert also eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat von getesteten Personen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite zum Covid-Zertifikat. Auf dieser Seite ist auch eine Kurzanleitung zum Bezug des Zertifikats aufgeschaltet in den Sprachen Deutsch, Englisch und Albanisch.

 
Ab dem 20. September 2021 können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff vollständig im Ausland geimpft sind und die den Wohnsitz in der Schweiz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Die Kantone stellen dieses Zertifikat aus. Der Antrag muss direkt beim Kanton eingereicht werden.

 
Unterschied zwischen "Genesen"-Zertifikat und "Geimpft"-Zertifikat
Seit Juni 2021, steht doppelt geimpften oder genesenen Aargauerinnen und Aargauern das Covid-Zertifikat und "Genesen"-Zertifikat zur Verfügung. Ein "Genesen"-Zertifikat bestätigt, dass die Personen von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Bundesamt für Gesundheit definiert die Voraussetzungen, um ein “Genesen”-Zertifikat zu erhalten. Dies sind ein positiver PCR-Test und dieses Testergebnis darf nicht mehr als 180 Tage zurückliegen. Das "Genesen"-Zertifikat ist ab dem elften Tag nach einem positiven Testresultat für 180 Tage gültig.
Falls eine Person nach der ersten Covid-19-Impfung an Covid-19 erkrankt, erhält diese Person ein "Genesen"-Zertifikat. Erst nach der zweiten Covid-19-Impfung erhält dann diese Person ein "Geimpft"-Zertifikat.

 
Anleitung für die Prüfung der Covid-Zertifikate
Alle Zertifikate lassen sich auf Gültigkeit und Echtheit prüfen. Dafür stellen wir auf unserer Webseite ein Merkblatt zur Verfügung mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung (Download startet automatisch) zur Verfügung. Diese kann beispielsweise von Restaurants, Unterhaltungseinrichtungen oder Sportstätten genutzt werden. Die Überprüfung der Zertifikate ist sehr einfach mit einer Handy-App möglich (siehe Anleitung).

 
Schutzkonzeptkontrollen vor Ort machen den Unterschied
Die Anordnung von Schutzmassnahmen bedingt die Kontrolle der Schutzkonzepte vor Ort, um das Entstehen von Covid-19-Infektionsherden und -ketten zu minimieren. Der Kanton Aargau kontrolliert die Umsetzung und Einhaltung der Schutzkonzepte aller bewilligungspflichtigen Veranstaltungen sowie stichprobenweise auch nicht-bewilligungspflichtiger Veranstaltungen. In den vergangenen zwei Wochen wurde bei sechs Grossveranstaltungen vor Ort die Einhaltung des Schutzkonzeptes kontrolliert. Davon waren bei zwei Veranstaltungen Mängel bei der Zertifikationskontrolle festzustellen, die angepasst werden mussten und eine Nachkontrolle mit sich zogen. Im Kanton Aargau werden nun im Zuge der seit 13. September 2021 geltenden erweiterten Zertifikatspflicht die Kontrollen ausgeweitet. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen kantonalen Stellen wird verstärkt, um koordiniert insbesondere Restaurations-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Fitnesscentern zu kontrollieren.

 
Repetitives Testen an Schulen geht weiter
Stark ansteigende Infektionszahlen allgemein und insbesondere an den Schulen sowie Schwachstellen bei veränderten Abläufen und Prozessen führten nach den Sommerferien zu Problemen beim repetitiven Testen an den Schulen. Die Departemente Gesundheit und Soziales (DGS) und Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben die Probleme analysiert und dabei auch Schulverbände und Organisationen sowie teilnehmende Schulen miteinbezogen. Der Regierungsrat hat unter Abwägung aller Aspekte entschieden, dass das repetitive Testen an Schulen mit organisatorischen und strukturellen Anpassungen und Optimierungen weitergeführt wird. Dabei können die Schulen – wie vor den Sommerferien – die Nachtestungen wieder selbstständig durchführen. Weitergeführt wird auch das repetitive Testen in den Betrieben, in Pflegeheimen und in sozialmedizinischen Institutionen; in diesen Bereichen gibt es keinen Anpassungsbedarf. Der Regierungsrat empfiehlt den Schulen die Teilnahme am repetitiven Testen. Diese bleibt aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation für die Schulen beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen weiterhin freiwillig.

 
Maskentragpflicht an Aargauer Schulen bis Ende Oktober
Der Regierungsrat hatte aufgrund der nach den Sommerferien in den Schulen stark ansteigenden Infektionszahlen sowie den Schwierigkeiten beim repetitiven Testen auf den 1. September 2021 als Sofortmassnahme eine Maskentragpflicht an Schulen beschlossen. Sie gilt in allen Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhaltenden Personen. Schülerinnen und Schüler bis und mit 4. Primarschulklasse sind davon ausgenommen. Im Verlauf der Coronavirus-Pandemie war mehrmals nach Ferienende ein starker Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen. Im Hinblick auf dieses Risiko hat der Regierungsrat festgelegt, dass nach den Herbstferien die Maskentragpflicht noch bis am Freitag, 29. Oktober 2021, gelten soll.
 
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