Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, unabhängig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Ausnahmen gibt es für Grenzgänger, bei Kurzaufenthalten im benachbarten Ausland und Kinder unter 16 Jahren. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden. Für den Kanton Aargau steht dazu
ein Formular auf der kantonalen Webseite zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere in die Schweiz einreisende Personen mit Wohnsitz im Kanton Aargau. Für geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat gilt keine Testpflicht. Der Kanton kontrolliert, ob Einreisende die Testpflicht einhalten. Verstösse werden geahndet. Es empfiehlt sich also, sich bei Reisen ins Ausland vorgängig gut über die entsprechenden Pflichten bei der Rückkehr zu informieren. Weitere Informationen zum Einreiseformular finden Sie auf der
Webseite des Bundes.