Eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Grundimmunisierung hat das Ziel den Schutz vor schwerem Verlauf nach einer Covid-Infektion. Dieses Ziel wird aktuell durch die Grundimmunisierung erreicht. Dieser Schutz wird insbesondere durch die zelluläre Immunantwort erreicht und nicht durch einen hohen Antikörpertiter.
Zudem gibt es keine Zulassung weder von swissmedic noch von der European Medicines Agency (EMA). Für die Durchführung einer Auffrischimpfung oder Booster braucht es eine spezifische Zulassung des Impfstoffes der Arzneimittelbehörde swissmedic (Prüfung auf Wirksamkeit und Sicherheit). Diese liegt derzeit noch nicht vor. Deshalb ist es bis auf weiteres nicht möglich, im Kanton Aargau Auffrischimpfungen zu erhalten – auch nicht auf eigene Kosten. Wann dies möglich sein wird, steht noch nicht fest. Bis zum 12. September 2021 haben im Kanton Aargau 307 Personen eine dritte Impfung erhalten. Dabei handelt es sich aber um schwer immunsupprimierte Personen. Bei diesen Personen gilt die dritte Impfung als Teil der Grundimmunisierung und nicht als Auffrischimpfung. Weitere Informationen sind auf der
Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verfügbar.