Für die Durchführung von Tests vor und während Lagern (beispielsweise Klassenlagern) müssen sich die Organisatoren direkt an anerkannte Testanbieter (Arzt, Apotheker, Spitäler, Testzentren und so weiter) wenden. Diese veranlassen das Logistische und tragen die Verantwortung. Der Bund übernimmt die Kosten bis zu den Maximalbeträgen gemäss den jeweils gültigen Tarifen pro Leistungskategorie gemäss
Ziffer 2 im Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3. Dies gilt für Organisationen, die bereits am repetitiven Testen teilnehmen, also insbesondere für Schulen. Die Abrechnung der Testkosten erfolgt quartalsweise direkt durch den Erbringer der Test-Leistung an den Kanton, in welchem die Probenentnahme stattfindet. Im Kanton Aargau kann das Abrechnungsformular mit den jeweils gültigen Tarifen gegen Quartalsende unter rete-controlling@ag.ch bezogen werden. Weitere Informationen liefert das
Merkblatt zur Testung von Lagerorganisatoren des Bundesamts für Gesundheit (BAG).