Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 11/2021
Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 11/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters des Aargauer Covid-19-Programms zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Coronasituation informieren.


Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19-Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Stand Covid-19-Programm

Sie finden hier eine Gesamtübersicht über den aktuellen Stand und die Zahlen des Covid-19-Programms.

 
Zunahme der Impfungen im Kanton Aargau
Seit dem Ende der Sommerferien ist im Kanton Aargau eine Zunahme der Erstimpfungen zu verzeichnen. Vom 9. bis zum 15. August 2021 waren es 4'925, die Woche darauf 6'713 und in der vergangenen Woche bereits 9'212 Erstimpfungen. Auch in der laufenden Woche zeigt sich eine Fortsetzung dieses Trends. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung und führt dazu, dass einzelne Impfstandorte ihre Öffnungszeiten wieder anpassen. Eine Übersicht bietet die Internetseite
www.ag.ch/covid-impfanmeldung.

 
Impfquoten in den Bezirken und nach Alter
Derzeit hat rund 57 Prozent der Aargauer Bevölkerung eine erste Impfung erhalten. Die Impfquoten in den einzelnen Bezirken und Alterskategorien entnehmen Sie den folgenden Tabellen.
Impfquote in einzelnen Bezirken

Aarau: 59%
Baden: 55,5%
Bremgarten: 52%
Brugg: 58,5%
Kulm: 51,5%
Laufenburg: 57,3%
Lenzburg: 54,9%
Muri: 49,4%
Rheinfelden: 57,5%
Zofingen: 48,9%
Zurzach: 56,4%


Impfquote nach Alter

80+ Jahre: 84%
70 – 79 Jahre: 87%
60 – 69 Jahre: 80%
50 – 59 Jahre: 71%
40 – 49 Jahre: 64%
30 – 39 Jahre: 54%
20 – 29 Jahre: 50%
16 – 19 Jahre: 50%
12 – 15 Jahre: 28%

 
Intervall zwischen Infektion und Impfung reduziert
Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion wird gemäss der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) eine einzige Impfdosis von der Covid-19-Impfung nach vier Wochen (Minimalintervall) und innerhalb drei Monate nach Infektion empfohlen. Falls die Infektion vor mehr als drei Monaten nachgewiesen worden ist, dann so bald wie möglich. Das Intervall für nicht besonders gefährdete Personen (Nicht-BGP) wurde von sechs auf drei Monate reduziert, da die Impfung nach einer Infektion den Schutz vor Infektionen mit neuen Varianten (wie Delta) erhöhen kann und daher eine zeitnahe Impfung nach Infektion in der aktuellen epidemiologischen Lage wichtig ist.

 
Bereits über 500 Impfungen an Aargauer Schulen
Seit dem 16. August 2021 finden an Aargauer Kantons- und Berufsschulen an ausgewählten Tagen Covid-19-Impfungen statt. Bisher haben 558 Personen an sieben Standorten eine erste Impfung erhalten, die überwiegende Mehrheit davon waren Schülerinnen und Schüler. Die meisten Impfungen (121) fanden bisher an der Kantonsschule Wohlen statt. Das Covid-19-Programm der Abteilung Gesundheit plant, das Angebot ab Oktober 2021 auf die Oberstufe der Volksschule auszudehnen. Dort finden Impfungen von Schülerinnen und Schülern jedoch nur statt, wenn eine elterliche Einwilligung vorliegt.

 
Abschluss der Impfaktionen bei Einkaufsläden
Seit anfangs Juli 2021 haben an 24 Tagen bei ausgewählten Einkaufsläden und Shopping-Zentren Impfungen stattgefunden. Insgesamt konnte das kantonale Impfteam 1'249 Erstimpfungen und 644 Zweitimpfungen durchführen. Allein 710 Impfungen waren es am Shoppi Tivoli in Spreitenbach, davon 452 zwischen dem 19. und dem 21. August 2021. Das Covid-19-Prgramm der Abteilung Gesundheit prüft deshalb, ob beim Shoppi Tivoli allenfalls eine permanente Impfmöglichkeit eingerichtet werden kann. Die mobilen Impfteams sind aktuell in Schulen unterwegs. Weitere Einsätze bei Einkaufsläden sind nicht vorgesehen.

 
Zulassung von Moderna für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
Der Impfstoff Spikevax (Moderna) ist seit August 2021 auch für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren von swissmedic zugelassen. Mittlerweile liegen auch die zur Anwendung notwendigen Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen vor. In allen Aargauer Impfzentren können sich ab sofort Jugendliche ab 12 Jahren impfen lassen. Dasselbe ist auch in Arztpraxen möglich. In Apotheken werden Personen ab 16 Jahren geimpft.

 
Vorgehen bei Covid-19-Tests vor Lagern
Für die Durchführung von Tests vor und während Lagern (beispielsweise Klassenlagern) müssen sich die Organisatoren direkt an anerkannte Testanbieter (Arzt, Apotheker, Spitäler, Testzentren und so weiter) wenden. Diese veranlassen das Logistische und tragen die Verantwortung. Der Bund übernimmt die Kosten bis zu den Maximalbeträgen gemäss den jeweils gültigen Tarifen pro Leistungskategorie gemäss Ziffer 2 im Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3. Dies gilt für Organisationen, die bereits am repetitiven Testen teilnehmen, also insbesondere für Schulen. Die Abrechnung der Testkosten erfolgt quartalsweise direkt durch den Erbringer der Test-Leistung an den Kanton, in welchem die Probenentnahme stattfindet. Im Kanton Aargau kann das Abrechnungsformular mit den jeweils gültigen Tarifen gegen Quartalsende unter rete-controlling@ag.ch bezogen werden. Weitere Informationen liefert das Merkblatt zur Testung von Lagerorganisatoren des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

 
Rückstände beim repetitiven Testen in Schulen behoben
Nach den Sommerferien wurden beim repetitiven Testen in Schulen dreissig Mal mehr positive Mischproben registriert als vor den Sommerferien. Das hat die Kapazitäten des Covid-19-Programms für die Nachuntersuchungen überlastet. Teilweise mussten sich Schulklassen bei Testzentren testen lassen, um die infizierten Personen zu identifizieren. Die Engpässe konnten jedoch rasch behoben werden und mittlerweile erhalten betroffene Schulklassen wieder umgehend Informationen und Termine für Nachuntersuchungen. Fallen bei den Nachuntersuchungen zwei oder mehr Proben positiv aus, wird die gesamte Schulklasse getestet.

 
Alle Grossveranstaltungen kontrolliert – Sanktionen bei Verstössen
Im August fanden acht bewilligungspflichtige Grossveranstaltungen auf dem Kantonsgebiet statt. Bei allen acht wurde die lückenlose Zutrittskontrolle sowie die Umsetzung der Hygienemassnahmen durch kantonale Spezialistinnen und Spezialisten kontrolliert. Es mussten keine bedeutenden Beanstandungen gemacht werden. Bagatellmängel wurden durch die Veranstalter jeweils umgehend behoben. Die Zusammenarbeit mit den Veranstaltern zur Einhaltung der Schutzmassnahmen verläuft reibungslos.

 
Konsequentes Vorgehen bei Nicht-Einhaltung von Schutzmassnahmen
Bei einer Veranstaltung mit etwa 300 Teilnehmenden Ende Juli 2021 wurden verschiedene Verstösse gegen die Auflagen der Covid-19 Verordnung besondere Lage polizeilich festgestellt. Im Nachgang zur Verzeigung wurde der Betreiber der Lokalität aufgefordert, die erforderlichen Schutzkonzepte dem Kantonsärztlichen Dienst (KAD) vorzulegen. Den Anordnungen der Behörde wurde jedoch mehrfach keine Folge geleistet. Letztlich wurde dem Betreiber ein sofortiges Verbot von Veranstaltungen in der Lokalität und an weiteren Veranstaltungsorten im Kanton Aargau auferlegt. Das Verbot wird erst aufgehoben, wenn die erforderlichen Dokumente vorliegen und vom KAD gutgeheissen werden.

 
Viele Ausbruchsuntersuchungen in Betrieben
Im August 2021 wurden sieben Mal mehr Ausbruchsuntersuchungen bei Betrieben durchgeführt als im Vormonat. Wir gehen davon aus, dass der steigende Trend im September 2021 weiterbestehen, jedoch weniger steil verlaufen wird.
 
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