Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 17/2021
Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 17/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters mit aktuellen Informationen des Aargauer Covid-19-Programms.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19-Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Stand Covid-19-Programm

Sie finden hier eine Gesamtübersicht über den aktuellen Stand und die Zahlen des Covid-19-Programms.

 
Impfquoten in den Bezirken und nach Alter
Im Kanton Aargau sind 66 Prozent der impfberechtigten Bevölkerung (12 Jahre und älter) vollständig geimpft und über 71 Prozent haben eine erste Impfung erhalten.
Impfquote in einzelnen Bezirken
Aarau: 73,3%
Baden: 69,3%
Bremgarten: 65%
Brugg: 72,2%
Kulm: 65,1%
Laufenburg: 71,1%
Lenzburg: 69,4%
Muri: 62,8%
Rheinfelden: 70,1%
Zofingen: 62,3%
Zurzach: 69,1%

Impfquote nach Alter
80+ Jahre: 80%
70 – 79 Jahre: 87%
60 – 69 Jahre: 81%
50 – 59 Jahre: 76%
40 – 49 Jahre: 71%
30 – 39 Jahre: 64%
20 – 29 Jahre: 63%
16 – 19 Jahre: 65%
12 – 15 Jahre: 39%

 
Impfungen in drei Pilotgemeinden
Um die Covid-19-Impfung weiterhin nah zu den Einwohnerinnen und Einwohnern zu tragen, führt der Kanton Aargau einen Pilotversuch in Zusammenarbeit mit drei Gemeinden durch. Ist der Pilotversuch erfolgreich, ist eine Ausweitung in weitere Gemeinden denkbar. Folgende Impftermine sind geplant:

Rudolfstetten-Friedlisberg:
29. Oktober 2021 von 15 bis 21 Uhr
30. Oktober 2021 von 9 bis 15 Uhr
26. November 2021 von 15 bis 21 Uhr
27. November 2021 von 9 bis 15 Uhr

Unterkulm:
5. November 2021 von 15 bis 21 Uhr
6. November 2021 von 9 bis 15 Uhr
3. Dezember 2021 von 15 bis 21 Uhr
4. Dezember 2021 von 9 bis 15 Uhr

Frick:
12 November 2021 von 15 bis 21 Uhr
13. November.2021 von 9 bis 15 Uhr
10. Dezember 2021 von 15 bis 21 Uhr
11. Dezember 2021 von 9 bis 15 Uhr

 
Impfungen mit Covid-19 Vaccine Janssen im Shoppi Tivoli
Seit Anfang Oktober 2021 kann man sich im Kanton Aargau mit dem Covid-19 Vaccine Janssen impfen lassen. Neu wird das Janssen Covid-19 Vaccine auch in Impfzentrum im Shoppi Tivoli angeboten. Termine können auf dem Internetportal www.ag.ch/coronavirus-janssen gebucht werden. Covid-19 Vaccine Janssen wird mit einer einzigen Impfdosis verimpft. Der Impfschutz baut sich über drei Wochen auf, weshalb das Covid-Zertifikat erst 22 Tage nach der Impfung gültig ist. Bisher wurden 2'088 Termine für die Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen vergeben.

 
Antikörper-Test berechtigt nicht zu einem "Genesen"-Zertifikat
Antikörper-Tests weisen darauf hin, ob jemand eine Corona-Infektion durchgemacht hat. Dieser Test berechtigt jedoch nur zu einem “Geimpft”-Zertifikat, sofern zusätzlich eine Impfdosis verabreicht wird. Für ein “Genesen”-Zertifikat wird nur ein positives PCR-Testresultat akzeptiert. Ein Antikörpertest sagt nichts darüber aus, wann die Infektion war. Zudem ist unsicher, was es letztendlich bedeutet, wenn Antikörper im Blut angezeigt werden. Im Falle einer Infektion produziert das Immunsystem eine Vielzahl verschiedener Antikörper. Wie gut diese aber bei der Abwehr tatsächlich funktionieren, ist derzeit noch unklar. Folglich kann nicht genau festgestellt werden, wie lange man geschützt ist. 14 Tage nach dem positiven Antikörpertest kann man sich impfen lassen und erhält ein "Geimpft"-Zertifikat.

 
Derzeit keine Zertifikate für repetitives Testen
Der Kanton Aargau vergibt für Personen, die am repetitiven Testen teilnehmen, derzeit keine Zertifikate. Das repetitive Testen hat nicht zum Zweck, Zertifikate zu vergeben, sondern Ausbrüche beispielsweise in Betrieben zu verhindern. Dafür ist das repetitive Testen sehr effektiv. Zertifikate können nur vergeben werden, wenn restlos klar ist, wessen Speichelprobe in einem Pooltest vorhanden ist. Das ist beim repetitiven Testen zwar vorgesehen, aber nicht klar nachvollziehbar und es gibt derzeit keine effiziente Methode, welche diese Information verlässlich zur Verfügung stellt. Das Missbrauchspotential ist hoch. Die Sachlage wird laufend neu beurteilt und Änderungen an der geltenden Regelung werden aktiv kommuniziert – jeweils auch in diesem Covid-19-Programm Newsletter.

 
Welche Covid-19-Tests werden weiterhin bezahlt?
Wer ein ärztliches Attest hat, wonach er oder sie sich nicht impfen lassen kann, erhält weiterhin Gratistests. Der Bund bezahlt für Jugendliche unter 16 Jahren weiterhin die Testkosten. Wer sich bis etwa Ende Oktober 2021 mindestens einmal impfen lässt, kann sich bis zur zweiten Impfung beziehungsweise bis zum Zeitpunkt des vollen Immunschutzes weiterhin gratis testen lassen. Bei den mRNA-Impfstoffen sind das in der Regel 28 Tage nach der ersten Impfung. Beim Covid-19 Vaccine Janssen tritt der volle Schutz 22 Tage nach der Impfdosis ein. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende November 2021.

 
Bewilligungspflicht für den Betrieb eines Testzentrums
Im Kanton Aargau bedarf es zur Durchführung von Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung ausserhalb von bewilligten Laboratorien oder Arztpraxen, Apotheken, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und sozialmedizinischen Institutionen sowie Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause einer Betriebsbewilligung. Das betrifft insbesondere auch Betreiber ohne Geschäftssitz im Kanton Aargau oder solche, die das Testzentrum ausserhalb ihrer Geschäftsräume betreiben. Für den Betrieb eines Testzentrums gelten gemäss der Covid-19-Verordnung 3 (Artikel 24) des Bundes klare Anforderungen. Diese sind auf www.ag.ch/coronavirus-testzentrum ersichtlich. Der Kanton Aargau erarbeitet derzeit ein Meldeformular, das die Meldung künftig vereinfachen soll.
Lizenzen zum Ausstellen von Covid-Zertifikaten erteilt nur das Bundesamt für Informatik (BIT). Beantragt werden diese Lizenzen ebenfalls beim Kanton, der prüft, ob es sich bei der beantragenden Stelle um eine berechtigte Institution handelt. Wer die so genannte "Superuser"-Lizenz bereits in einem anderen Kanton beantragt hat, muss dies im Kanton Aargau nicht erneut tun. Es gilt aber auch hier die oben erwähnte Meldepflicht: Wer im Kanton Aargau Testzertifikate ausstellen will, muss im Kanton Aargau als Testzentrum gemeldet sein. Informationen zum Vorgehen für Betreibende von Testzentren zeigt die Webseite www.ag.ch/coronavirus-testzentrum.

 
Kontrollen zur Einhaltung von Schutzmassnahmen
Der Kanton Aargau führte in der letzten Woche (4. bis 10. Oktober 2021) insgesamt 111 Kontrollen zur Einhaltung von Schutzmassnahmen in öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen durch. Elf Mängel wurden festgestellt, welche rasch und ohne grossen Aufwand korrigiert werden konnten.

 
Christoph Fux, Chefarzt Infektiologie und Infektionsprävention am Kantonsspital Aarau, beantwortete den Leserinnen und Lesern des Tages-Anzeigers in einem interaktiven Interview häufig gestellte Fragen rund ums Thema Covid-19-Impfungen.
 
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