Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 13/2021
Aktuelles zur Covid-19-Impfung im Kanton Aargau – Nr. 13/2021
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Departement Gesundheit und Soziales
Impfkampagne Kanton Aargau
Bild von Hakan Nural, Covid-Impf Flasche
Geschätzte Damen und Herren,
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe unseres Newsletters. Wir möchten Sie regelmässig über den aktuellen Stand der Impfkampagne und die nächsten Schritte informieren.
An dieser Stelle danken wir allen in diesem anspruchsvollen Projekt involvierten Personen herzlich für die gute Zusammenarbeit und den offenen und lösungsorientierten Austausch.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Impfkampagne
 
Inhaltsverzeichnis

 
Informationen zur Impfung

Bisher wurden im Kanton Aargau total 108’034 Covid-19-Impfungen durchgeführt, davon 69'704 Erstimpfungen und 38'330 Zweitimpfungen. Der Kanton Aargau hat bisher insgesamt 138'450 Impfdosen erhalten.
Im Wochenbulletin finden Sie jeweils aktualisierte Zahlen zur Impfkampagne.

 
Die kantonale Impfkampagne ruft die gesamte Aargauer Bevölkerung auf, sich jetzt unter www.ag.ch/covid-impfanmeldung für die Covid-19-Impfung zu registrieren. Die Registrierung steht allen impfwilligen Aargauerinnen und Aargauern offen. Registrieren sollen sich alle Personen ab 16, unabhängig von Alter und allfälligen Vorerkrankungen. Die bisherige Priorisierung bleibt bestehen. Wer älter ist als 75 oder an einer Vorerkrankung mit höchstem Risiko leidet, erhält immer prioritär einen Impftermin, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt. Personen, die bisher nur auf Listen von Arztpraxen sind, erhalten frühestens ab Mai 2021 eine Impfung durch ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt.
Die Plakate (7 Sprachen), welche beispielsweise in Warteräumen aufgehängt oder als Flyer abgegeben werden können, wurden aktualisiert und richten sich nun an die gesamte Bevölkerung. Zudem plant das Departement Gesundheit und Soziales derzeit eine flächendeckende Kampagne mit neuen Sujets in den Aargauer Medien sowie im öffentlichen Verkehr und an öV-Haltestellen, um die Bevölkerung zur Registrierung aufzurufen.

 
Pilotbetrieb für Impfung in Arztpraxen
Anfang April 2021 startet der Kanton Aargau einen Pilotversuch mit Impfungen in acht Hausarztpraxen. Ziel des Versuchs ist es, Erkenntnisse unter anderem in den Bereichen Logistik, Tarifierung und Anbindung von IT-Systemen zu gewinnen, damit ein Betrieb ab Mai 2021 nachhaltig erfolgreich sein kann. So wird zum Beispiel erstmals die Lieferung von tiefgefrorenem Impfstoff an 20 ausgewählte Apotheken erprobt. Diese Apotheken dienen nicht als Impfstandorte, sondern als Stützpunkte für die Impftstoffverteilung. Der Aargauische Apothekerverband, der Aargauische Ärzteverband, Argomed sowie MFE Aargau unterstützen den Kanton beim Pilotbetrieb. Ab Anfang Mai soll dann der Vollbetrieb mit rund 190 Arztpraxen anlaufen. Die Aargauer Hausärztinnen und Hausärzte müssen sich an die kantonale Impfstrategie halten. Informationen dazu erhalten Sie direkt vom kantonalen Impfteam, sobald diese verfügbar sind. Eine Ausbreitung des Impfangebotes mit rund 70 Apotheken ist auf später geplant.

 
Wer wird im Kanton Aargau (aktuell) geimpft?
Der Kanton Aargau folgt bei der Covid-19-Impfung den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf www.ag.ch/coronavirus-impfung. Zurzeit werden im Kanton Aargau folgende Personengruppen aus der ersten Zielgruppe (besonders gefährdete Personen) geimpft:

  • Personen ab 65 Jahren (relevant ist das Geburtsdatum, nicht der Jahrgang)

  • Personen mit chronischen Vorerkrankungen mit höchstem Risiko, unabhängig vom Alter

  • Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim wohnen. Auch das Personal, das mit Bewohnern in den Alters- und Pflegeheimen in Kontakt steht, hat die Möglichkeit, sich gleichzeitig impfen zu lassen.

  • Spitalpersonal: Mitarbeitende von Intensiv- und Covid-19-Stationen, Mitarbeitende der Notfallaufnahme, Rettungs- und Transportsanitäter und -sanitäterinnen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegende sowie weiteres Spital- und Klinikpersonal mit hoher Exposition gegenüber Covid-19-Patientinnen und -Patienten.

Nach Ostern werden Impftermine für verschiedene weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen und im sozialmedizinischen Bereich vergeben. Es gilt auch hierbei die bisherige Priorisierung. Eine Person über 75 oder eine Person mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko erhält immer vor allen anderen Gruppen eine Impfung – unabhängig vom Zeitpunkt der Registrierung.

 
Können ausserkantonal wohnhafte Personen im Kanton Aargau eine Impfung erhalten?
Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau erhalten im Aargau keine Covid-19-Impfung. Falls diese Personen dennoch einen Impftermin erhalten haben sollten, werden sie in den Impfzentren abgewiesen. Ausgenommen von der Regelung ist ausserkantonal wohnhaftes Gesundheitspersonal mit Arbeitsort im Kanton Aargau sowie gewisse Patientinnen und Patienten in den Aargauer Spitälern.

 
Bei welchem Impfzentrum können sich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren für die Covid-19-Impfung anmelden?
Der Impfstoff von Pfizer/BioNTech ist momentan der einzige eingesetzte Covid-19-Impfstoff, der für Personen ab 16 Jahren zugelassen ist. Der Impfstoff von Moderna darf nur bei Personen ab 18 Jahren eingesetzt werden. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sollten sich deshalb bei den Impfzentren der beiden Kantonsspitäler Aarau (KSA) und Baden (KSB) (nicht Königsfelden) registrieren, da nur bei diesen beiden Impfzentren der Pfizer/BioNTech-Impfstoff eingesetzt wird. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Covid-19-Impfung derzeit nicht vorgesehen. Es werden weltweit Studien durchgeführt, die eine Zulassung dieser Altersgruppe zur Impfung testen.
 
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