Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 2/2022
Covid-19-Programm Newsletter – Nr. 2/2022
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Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheit
Bild von Fusion Medical Animation, Coronavirus-Darstellung
Geschätzte Damen und Herren
Sie erhalten hiermit eine weitere Ausgabe des Newsletters mit aktuellen Informationen des Aargauer Covid-19-Programms.

Barbara Hürlimann
Leiterin Abteilung Gesundheit

Andreas Obrecht
Leiter Covid-19-Programm
 
Inhaltsverzeichnis

 
Stand Covid-19-Programm

Sie finden hier eine Gesamtübersicht über den aktuellen Stand und die Zahlen des Covid-19-Programms.

 
Impfquote in einzelnen Bezirken
Derzeit zeigen sich folgende regionale Unterschiede bei der Impfung in den einzelnen Bezirken (die angegebene Quote entspricht jenen Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben und steht im Verhältnis zur Bevölkerung ab dem 12. Altersjahr).
Aarau: 78%
Baden: 74%
Bremgarten: 70%
Brugg: 78%
Kulm: 70%
Laufenburg: 77%
Lenzburg: 75%
Muri: 68%
Rheinfelden: 74%
Zofingen: 68%
Zurzach: 75%

 
Impfquote nach Alter
Über alle Altersgruppen hinweg haben durchschnittlich 68 Prozent mindestens eine Impfung erhalten. Dies entspricht folgendem Bild (die angegebene Quote entspricht jenen Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben und steht im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung):

80+ Jahre: 87%
70 – 79 Jahre: 90%
60 – 69 Jahre: 86%
50 – 59 Jahre: 81%
40 – 49 Jahre: 77%
30 – 39 Jahre: 71%
20 – 29 Jahre: 71%
16 – 19 Jahre: 76%
12 – 15 Jahre: 51%
05 – 11 Jahre: 4%

 
Auffrischimpfungsquote nach Alter
Bisher haben 230'322 Personen im Kanton Aargau eine Auffrischimpfung erhalten. Das entspricht 33 Prozent. Die Termine bei den Impfzentren und Apotheken werden laufend freigegeben. Auch verschiedene Arztpraxen führen Auffrischimpfungen durch. Folgendes Bild zeigt sich über die Altersgruppen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung.

80+ Jahre: 69%
70 – 79 Jahre: 73%
60 – 69 Jahre: 57%
50 – 59 Jahre: 41%
40 – 49 Jahre: 32%
30 – 39 Jahre: 23%
20 – 29 Jahre: 20%
16 – 19 Jahre: 17%
12 – 15 Jahre: 1%

 
Die Hausärztinnen und Hausärzte geniessen ein hohes Vertrauen seitens der Patientinnen und Patienten und stellen deshalb eine wichtige Anlaufstelle für Fragen zur Impfung dar. Aus diesem Grund setzt der Kanton Aargau neben Impfzentren und Apotheken auch auf die Hausärztinnen und Hausärzte. Einige Aargauer Hausarztpraxen führen zusätzliche Impftage durch. An diesen Tagen können sich alle Aargauerinnen und Aargauer direkt bei den beteiligten Arztpraxen impfen lassen, auch wenn sie nicht zu den Patientinnen und Patienten der betreffenden Praxen gehören. Das gilt auch für Auffrischimpfungen. Auf der kantonalen Webseite werden solche Angebote, die online gebucht werden können, aufgeführt.

 
Die Covid-19-Impfung ist für Kinder zwischen fünf und elf Jahren im Kanton Aargau seit dem 3. Januar 2022 möglich. Einige Kinderarztpraxen bieten neben den Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie dem Impfzentrum im Tivoli Spreitenbach zusätzliche Kapazitäten an. Die Kinderarztpraxis Drachenhügel in Rheinfelden beginnt bereits dieses Wochenende mit den Covid-19-Kinderimpfungen.
Zudem werden ab Ende Januar 2022 bis voraussichtlich Ende April 2022 in verschiedenen Regionen Kinderimpfungen durchgeführt. Termine für Erstimpfungen an den Daten 25. und 26. Januar 2022 nachmittags sowie ab 31. Januar 2022, jeweils Montag- bis Freitagnachmittag, sind ab sofort aufgeschaltet. Die Anmeldung erfolgt via kantonale Webseite.

 
Auffrischimpfung an Kantons- und Berufsfachschulen
In den kommenden Wochen wird an den Aargauer Schulen der Sekundarstufe II die Auffrischimpfung vor Ort angeboten. Das Angebot steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die bereits eine Grundimmunisierung haben. Die Kantons- und Berufsfachschulen informieren die Schülerinnen und Schüler über das Angebot.

 
Automatisierung des Contact Tracing
Die Omikron-Variante des Coronavirus führt im Kanton Aargau zu einem starken Anstieg der Corona-Neuansteckungen. Das Contact Tracing Center wird deshalb in den kommenden Tagen weiter automatisiert. Bereits heute können infizierte Personen selbstständig ihre Daten und die Angaben zu ihren Kontaktpersonen registrieren. Wichtig dabei ist, dass die Angaben vollständig und korrekt sind. Nur dann ist eine rasche Abwicklung des Falles möglich. Eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Contact Tracing findet nur noch in Ausnahmefällen statt. Der Kanton informiert nächste Woche über weitere Veränderungen im Contact Tracing.

 
Verkürzung der Isolation und Quarantäne auf fünf Tage
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 12. Januar 2022 wird die Dauer der Isolation ab heute, 13. Januar 2022 auf fünf Tage verkürzt. Sofern 48 Stunden vor dem Ende der Isolationsdauer noch relevante Symptome bestehen, wird die Isolation verlängert. Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten (zum Beispiel in einem Pflegeheim). Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor 120 Tagen oder weniger erhalten haben oder vor 120 Tagen oder weniger genesen sind (ab dem Erhalt des positiven Testresultats).
Diese Neuerung gilt auch für Personen, die bereits vor dem 13. Januar 2022 in Isolation oder Quarantäne waren. Wer also am 12. Januar 2022 den fünften Tag in Isolation oder Kontaktquarantäne war, der kann diese bereits heute, 13. Januar 2022 verlassen. Die entsprechenden Isolations- und Quarantäneverfügungen werden so rasch wie möglich angepasst beziehungsweise versendet.

 
Erleichterung der Quarantäne für Kontaktpersonen in systemrelevanten Betrieben
Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und anderer, systemrelevanter Betriebe zu gewährleisten, können die Kantone gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage bei ausgewiesenen personellen Engpässen Erleichterungen von der Quarantänepflicht gewähren. Im Kanton Aargau sind Erleichterungen den Mitarbeitenden von systemrelevanten Betrieben der Grundversorgung vorbehalten. Informationen für betroffene Betriebe sind unter
www.ag.ch/coronavirus-systemrelevant verfügbar.

 
Kontrollen zur Einhaltung von Schutzmassnahmen
Der Kanton Aargau führte in der letzten Woche (3. bis 9. Januar 2022) insgesamt acht Kontrollen zur Einhaltung von Schutzmassnahmen in öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen durch. Es wurde ein Mangel festgestellt, der rasch und ohne grossen Aufwand korrigiert werden konnte.
 
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www.ag.ch/coronavirus
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