Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und anderer, systemrelevanter Betriebe zu gewährleisten, können die Kantone gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage bei ausgewiesenen personellen Engpässen Erleichterungen von der Quarantänepflicht gewähren. Im Kanton Aargau sind Erleichterungen den Mitarbeitenden von systemrelevanten Betrieben der Grundversorgung vorbehalten. Informationen für betroffene Betriebe sind unter
www.ag.ch/coronavirus-systemrelevant verfügbar.