Wenn das Gas und/oder der Strom knapp wird, sind Massnahmen zu ergreifen. Die Versorgung mit beiden Gütern ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Wenn diese jedoch nicht mehr in der Lage ist, der Mangellage mit eigenen Mitteln zu begegnen, muss der Bund lenkend eingreifen. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gas- sowie einer Strom-Mangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig. Für beide Fälle wurden Massnahmen zur Energieeinsparung erarbeitet. Diese sind jeweils in vier Stufen aufgeteilt.
Wenn das Gas knapp wird, werden in einem ersten Schritt alle Verbraucher zum freiwilligen Sparen aufgerufen. Grosses Sparpotenzial besteht insbesondere beim Heizen – die Haushalte in der Schweiz haben einen Anteil von 40 Prozent am Gasverbrauch. Bei anhaltender Mangellage wird zusätzlich den Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorgeschrieben (rasche Reduktion des Erdgasverbrauchs um 15 bis 20 Prozent). Zeichnet sich keine Besserung der Lage ab, können in einer dritten Stufe per Verordnung Verbrauchsbeschränkungen und Verbote für gewisse Anwendungen erlassen werden (Bereiche Freizeit und Wellness sowie nicht-betriebsrelevante Anwendungen betroffen). Falls alle vorangehenden Massnahmen nicht ausreichen, kann mit einer Kontingentierung der Verbrauch von Einstoffanlagen reduziert werden. Dies würde alle nicht-geschützen Verbraucher betreffen. Geschützt wären Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie beispielsweise Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Blaulichtorganisationen oder Energie- und Wasserversorgung. Erst in einem letzten Schritt wären auch die privaten Haushalte betroffen. Dann wären Heizungen und damit oft auch warmes Wasser nicht mehr rund um die Uhr verfügbar.
Weitere Informationen und Details erhalten Sie auf der Seite des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Lesen Sie im nächsten Newsletter, welche Massnahmen bei einer Strom-Mangellage ergriffen werden. |