Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat die Kantonsregierungen eingeladen, zu verschiedenen Verordnungsentwürfen in Bezug auf die drohende Strommangellage Stellung zu nehmen: über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie, über die Sofortkontingentierung elektrischer Energie, über die Kontingentierung elektrischer Energie, über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung sowie über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes.
Der Kanton Aargau hat seine Stellungnahme am Freitag, 9. Dezember 2022, veröffentlicht.
Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat die Massnahmen zur Vermeidung von unkontrollierten Blackouts. Der Regierungsrat fordert aber unter anderem, dass bei Einschränkungen und Verboten der Verwendung von Strom im privaten Bereich keine Kontrollen durchgeführt werden, da diese nicht verhältnismässig wären. Er wiederholt zudem seine Haltung, dass auf die gemäss den aktuellen Konzepten nicht umsetzbaren zyklischen Netzabschaltungen zu verzichten ist. Stattdessen soll eine Strommangellage mit verstärkten, aber differenzierten Kontingentierungen bewältigt werden. Weiter soll die Kurzarbeitsentschädigung analog zur Lösung während der Coronavirus-Pandemie weitergeführt werden.
Weitere Informationen zur drohenden Strommangellage erhalten Sie auf der Webseite
www.ag.ch/mangellage.