Newsletter zur Strom- und Gas-Mangellage – Nr. 5/2022 – 15. Dezember 2022
Newsletter zur Strom- und Gas-Mangellage – Nr. 5/2022 – 15. Dezember 2022
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Logo Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Energie
Energiesparfuchs
Liebe Leserin, lieber Leser

In diesem Newsletter erhalten Sie regelmässig Informationen des Kantons Aargau zur drohenden Strom- und Gas-Mangellage: Aktuelles zur Energie-Versorgungssicherheit sowie zu den Vorbereitungen und Massnahmen des Kantons, Energiespartipps für Private, Gemeinden und die Wirtschaft, wichtige Termine und Veranstaltungen und so weiter. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und freuen uns auf Ihre Anregungen und Feedbacks!
 
Inhaltsverzeichnis

 
Aktuelles

Strommast
© AEW Energie AG
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat die Kantonsregierungen eingeladen, zu verschiedenen Verordnungsentwürfen in Bezug auf die drohende Strommangellage Stellung zu nehmen: über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie, über die Sofortkontingentierung elektrischer Energie, über die Kontingentierung elektrischer Energie, über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung sowie über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes.

Der Kanton Aargau hat seine Stellungnahme am Freitag, 9. Dezember 2022, veröffentlicht.

Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat die Massnahmen zur Vermeidung von unkontrollierten Blackouts. Der Regierungsrat fordert aber unter anderem, dass bei Einschränkungen und Verboten der Verwendung von Strom im privaten Bereich keine Kontrollen durchgeführt werden, da diese nicht verhältnismässig wären. Er wiederholt zudem seine Haltung, dass auf die gemäss den aktuellen Konzepten nicht umsetzbaren zyklischen Netzabschaltungen zu verzichten ist. Stattdessen soll eine Strommangellage mit verstärkten, aber differenzierten Kontingentierungen bewältigt werden. Weiter soll die Kurzarbeitsentschädigung analog zur Lösung während der Coronavirus-Pandemie weitergeführt werden.

Weitere Informationen zur drohenden Strommangellage erhalten Sie auf der Webseite www.ag.ch/mangellage.
 
Aktuelles

Illustration Reservekraftwerk Birr
© GE
Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen. Dazu gehört unter anderem der Bau eines Reservekraftwerks in Birr (AG). Mit diesem wurde bereits begonnen, bis Ende Februar 2023 ist das Reservekraftwerk fertiggestellt. Das Kraftwerk wird nur im Notfall betrieben und bis Ende des Jahres 2026 wieder abgebaut. Im besten Fall wird es – ausser für den Testbetrieb – gar nie laufen. Der Betrieb hängt von einer Vielzahl von nicht voraussehbaren Faktoren ab (tiefe Temperaturen im Winter, Verfügbarkeit von Importstrom insbesondere aus französischen Kernkraftwerken, Pegelstände in den Stauseen, Netzstabilität in der Schweiz und im europäischen Übertragungsnetz).

Der Kanton Aargau begrüsst aufgrund der drohenden Strom- und Gas-Mangellage den Bau des Reservekraftwerks, es braucht allerdings flankierende Massnahmen, um negative Auswirkungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Treibhauseffekte zu minimieren und eine Strategie, um den Standort Birr weiterzuentwickeln.

Auf der neuen Webseite zum Reservekraftwerk Birr auf der kantonalen Online-Plattform zur Strom- und Gas-Mangellage werden detailliert sämtliche Forderungen des Kantons Aargau, die Vernehmlassungsantworten sowie weitere aktuelle Informationen zum Projekt aufgeführt.
 
Energiespartipp

Infrarotaufnhame eines Kochtopfs auf dem Herd
© UVEK / WBF
Verschneite Landschaften soweit das Auge reicht und klirrende Kälte draussen. Da zieht man sich abends gerne in die eigenen vier Wände zurück bei einer heissen Tasse Punsch. Nur, wie kommen Sie möglichst schnell zu Ihrem Heissgetränk?

Mit einem Wasserkocher wird das Wasser nicht nur schneller, sondern auch energieeffizienter erwärmt. Der Wasserkocher benötigt dafür nur etwa die Hälfte der Energie, als wenn das Wasser in einer Pfanne auf dem Herd erwärmt wird. Der Wasserkocher ist auch effizienter als die Mikrowelle.

Wichtig ist, dass nur so viel Wasser erhitzt wird, wie gerade benötigt wird. Mittels regulierbarem Thermostat kann die Wassererwärmung bereits bei 70°, 80° oder 90° Celsius gestoppt werden. Dadurch wird zusätzlich Energie eingespart und der Punsch ist schneller trinkbar. Zum Wohl!

Auch der Kanton Aargau setzt verschiedene Massnahmen zur Einsparung von Energie um. Weitere Energiespartipps finden Sie auf der Webseite zur Mangellage.
 
Energie-Wissen

brennende Kerze
© Kanton Aargau
Die Begriffe werden oft als Synonyme verwendet, dabei bedeuten sie nicht das Gleiche.

Strommangellage
Bei einer Strommangellage übersteigt die nachgefragte Menge an Strom das Angebot. Sie zeichnet sich im Voraus ab und tritt national oder international auf, mit gravierenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Kombination von verschiedenen Faktoren kann eine Strommangellage herbeiführen; heisse, trockene Sommer, welche zu unzureichend gefüllten Stauseen führen, lange kalte Winter mit wenig Wind und Sonne, eingeschränkte Importmöglichkeiten sowie Cyberangriffe. Eine Strommangellage ist im Winter wahrscheinlicher als im Sommer; die Nachfrage nach Strom steigt im Winter deutlich an und die inländische Produktion reicht nicht mehr aus. Die Schweiz ist als Folge auf Importe aus dem Ausland angewiesen. Bei einer Strommangellage ist der Bund für deren Bewältigung zuständig. Dafür hat er die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ins Leben gerufen.

Blackout
Bei einem Blackout (Stromunterbruch/-ausfall) ist in der Regel genügend Strom zur Deckung der Nachfrage vorhanden. Die Stromversorgung ist jedoch aufgrund einer Verkettung mehrerer Faktoren kurzfristig unterbrochen; die Energie kann vom Kraftwerk nicht mehr zu den Konsumentinnen und Konsumenten transportiert werden. Ein Blackout kann lokal, regional, national oder international auftreten. Wenn zum Beispiel ein Naturereignis zum Ausfall von Netzelementen führt, kann dies eine Überlastung anderer Elemente zur Folge haben, die sich dann automatisch abschalten. Verantwortlich für die Behebung des Unterbruchs sind die betroffenen Elektrizitätsunternehmen.

Fazit: Bei einem Blackout gibt es grundsätzlich genügend Strom, um die Nachfrage zu decken. Die Versorgung ist aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände aber unterbrochen. Bei einer Strommangellage hingegen ist nicht genügend Strom vorhanden, um die gesamte Nachfrage zu decken.

Weitere Fragen und Antworten rund um die Strom- und Gas-Mangellage erhalten Sie auf unserer Webseite in der Rubrik "Häufige Fragen zur Strom- und Gas-Mangellage".
 
Wirtschaft

Gebäude der Eniwa
© Eniwa
Die Lage der Energieversorgung in der Schweiz und Europa ist nach wie vor angespannt. Sollte eine Versorgung mit Strom nicht mehr gewährleistet sein, kann der Bund als äusserste Massnahme rollierende Abschaltungen anordnen. Klar ist, dass dann der Strom für jeweils vier Stunden regional abgestellt wird. Aber welche Auswirkungen hat das auf andere Versorgungsthemen im Alltag wie Heizung und Wärme oder Trinkwasser und Toilette?

Die regionale Energieversorgerin Eniwa informiert über die Auswirkungen von rollierenden Abschaltungen auf unseren Alltag und liefert Tipps zur entsprechenden Vorbereitung.
 
Wirtschaft

Hochspannungsleitung
© Shutterstock
Der Massnahmenplan des Bundes bei einer Strommangellage sieht auf Stufe 4 als ultima ratio Netzabschaltungen für einige Stunden vor. Versorgungsrelevante Verbraucher werden bei diesen gezielten Abschaltungen jedoch ausgenommen. Gelten Lieferanten, die wichtige Medikamente an Apotheken und Spitäler liefern und somit bedeutend für die Aufrechterhaltung der Schweizer Infrastruktur sind, als versorgungsrelevant?

Der Bundesrat und die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat die Möglichkeit, Unterschiede zwischen den einzelnen Verbrauchern zu definieren. Zurzeit werden nur sogenannte versorgungsrelevante Verbraucher von einer Netzabschaltung ausgenommen. Diese Verbrauchergruppe ist sehr eng gefasst und umfasst beispielsweise Spitäler, Blaulichtorganisationen, Alters- und Pflegeheime und die Wasserversorgung. Logistikunternehmen gehören grundsätzlich nicht dazu.

Es gibt aber die Möglichkeit der Einsprache gegen eine allfällige Verfügung der WL. Das Augenmerk liegt auf der Erhaltung der lebenswichtigen Infrastrukturen.
 
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Energie
Task Force Versorgungssicherheit

mangellage@ag.ch
www.ag.ch/mangellage

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