Newsletter zur Strom- und Gas-Mangellage – Nr. 8/2023 – 23. März 2023
Newsletter zur Strom- und Gas-Mangellage – Nr. 8/2023 – 23. März 2023
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Logo Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Energie
Energiesparfuchs
Liebe Leserin, lieber Leser

In diesem Newsletter erhalten Sie regelmässig Informationen des Kantons Aargau zur drohenden Strom- und Gas-Mangellage: Aktuelles zur Energie-Versorgungssicherheit sowie zu den Vorbereitungen und Massnahmen des Kantons, Energiespartipps für Private, Gemeinden und die Wirtschaft, wichtige Termine und Veranstaltungen und so weiter. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und freuen uns auf Ihre Anregungen und Feedbacks!
 
Inhaltsverzeichnis

 
Aktuelles

Referierende an der Medienkonferenz
© Kanton Aargau
An seiner Medienkonferenz vom Donnerstag, 23. März 2023, informierte der Regierungsrat über den aktuellen Stand in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit und gab einen Ausblick auf die nächsten Schritte. Der Kanton Aargau bleibt in diesem Winter dank des milden Wetters und dank der Unterstützung von Bevölkerung und Wirtschaft von einer Strom- und Gas-Mangellage verschont. Deshalb werden – wie vom Bund empfohlen – auf den 15. April 2023 gewisse vom Regierungsrat im letzten Herbst für kantonale Liegenschaften erlassene Massnahmen (Einschränkungen bei den Raumtemperaturen in allen Verwaltungsgebäuden, Senkung der Raum- und Wassertemperatur im Hallenbad Telli) aufgehoben. Zudem sollen die Beleuchtungen von Schlössern und Kulturbauten ab dem 15. April 2023 wieder eingeschaltet werden können.

Der Regierungsrat wies gleichzeitig darauf hin, dass im Hinblick auf den Winter 2023/24 und die Folgewinter sowie die Klimaveränderungen ein schonender Umgang mit Energie-Ressourcen dringend notwendig bleibt. Deshalb werden nicht alle vom Regierungsrat im September 2022 beschlossenen Massnahmen aufgehoben. Dazu gehören unter anderem die Stilllegung komfortorientierter Raumklimatisierungsanlagen, die reduzierte Warmwasseraufbereitung oder das Verbot von steckerfertigen Elektrogeräten zum Heizen oder zur Komfortkühlung von Räumen der kantonalen Verwaltung.

Der Regierungsrat rief Wirtschaft und Bevölkerung ausserdem dazu auf, die wärmere Jahreszeit zu nutzen, um sich auf mögliche Engpässe in der Energieversorgung im Winter 2023/24 und den Folgewintern vorzubereiten beziehungsweise entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Auch der Kanton Aargau wird sich weiter mit der Thematik auseinandersetzen. Zu guter Letzt dankte der Regierungsrat der Bevölkerung, den Gemeinden, der Wirtschaft und allen weiteren Beteiligten für ihr (freiwilliges) Engagement und ihren Einsatz.

Die ganze Medienkonferenz können Sie via www.youtube.com/kantonaargau oder auf unserer Webseite unter www.ag.ch/live > Archiv nachschauen. Weitere Informationen erhalten Sie zudem in der Medienmitteilung vom 23. März 2023.
 
Aktuelles

Ausschnitt Grafik Strommangellage
© WBF, Wirtschaftliche Landesversorgung WL
Mit Schreiben vom 23. November 2022 hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Kantonsregierungen eingeladen, zu verschiedenen Verordnungsentwürfen in Bezug auf die drohenden Strommangellage Stellung zu nehmen. In seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat das Resultat des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis genommen. Dabei konnten verschiedene Vorschläge aufgenommen werden.

Die Grundprinzipien des Bewirtschaftungskonzepts stiessen in der Vernehmlassung auf Zustimmung. Es wurden auch einige Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge bei der Überarbeitung der Verordnungsentwürfe aufgenommen. So wurden beispielsweise die Temperaturvorschriften für Wohn- und Büroräume vereinfacht (neu 20 Grad Celsius). Zudem wird beim Strassenverkehr auf eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 100 km/h gegenwärtig verzichtet. Anpassungen in den Eskalationsschritten werden aus den Vorschlägen der Vernehmlassung übernommen.

Bei einer Strommangellage sind Netzabschaltungen oder sogar ein flächendeckender Netzzusammenbruch zu verhindern. Dazu braucht es den Beitrag aller Grossverbraucher (ab 100 MWh Jahresverbrauch), die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen. Auch deshalb wird im nächsten Winter die enge Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden, den Verteilnetzbetreibern, der Wirtschaft und den Anbietern von Plattformen für den Kontingentenhandel fortgeführt.

Die Massnahmen werden stetig weiterentwickelt. Zum Zeitpunkt einer Mangellage werden sie der Situation angepasst und vom Bundesrat in Form von Verordnungen in Kraft gesetzt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes. Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Aargau finden Sie in der Medienmitteilung vom 9. Dezember 2022.
 
Aktuelles

Logo Messe Bauen und Wohnen
© bautrends.ch
Vom 20.–23. April 2023 findet in Wettingen die Messe Bauen + Wohnen statt. Die energieberatungAARGAU ist mit einem eigenen Stand vor Ort (Stand 322, Halle 3) und informiert Sie, wie Sie die nächste Erneuerung planen oder den Heizungsersatz in Angriff nehmen können.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten lassen. Nehmen Sie Ihre Unterlagen mit und stellen Sie Ihre Fragen zur Gebäudemodernisierung, zum Heizungsersatz oder zu Förderbeiträgen. Diese Erstberatung ist kostenlos. Reservieren Sie dafür vorab einen Termin.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Stand 322 der energieberatungAARGAU in der Halle 3. Für den Besuch schenken wir Ihnen einen Eintrittsgutschein.
 
Aktuelles

Die acht Gasturbinen des Reservekraftwerks in Birr.
© Kanton Aargau
In unserem letzten Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass das Reservekraftwerk in Birr nicht wie geplant fertiggestellt werden kann und die Arbeiten bis Ende März 2023 andauern. Grund dafür waren die umfangreichen Arbeiten zur Bereitstellung des Anschlusses an das Stromnetz. Diese Arbeiten konnten nun vorzeitig erledigt werden: Seit dem 24. Februar 2023 stehen alle acht Turbinen und der neue Netzanschluss bereit. Zudem wurde der Testbetrieb per Ende Februar 2023 eingestellt. Das Kraftwerk wird nur im Notfall betrieben und bis Ende des Jahres 2026 wieder abgebaut.

Der Bund hat zwei weitere Verträge für ein Reservekraftwerk unterzeichnet, beide stehen bereits bereit. Es handelt sich um das bestehende thermische Kraftwerk von Groupe E in Cornaux (NE) mit einer Leistung von bis zu 36 Megawatt sowie um das bestehende thermische Kraftwerk Thermatel der CIMO Compagnie industrielle de Monthey SA in Montey (VS) mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt. Damit stand in diesem Winter eine Kraftwerkreserve von insgesamt rund 336 Megawatt zur Verfügung.
 
Aktuelles

Duschbrause Prosecco
© Sinum
Wussten Sie, dass...
  • ...einmal duschen bis zu 100 Liter Wasser verbraucht?
  • ...der grösste Teil Warmwasser in Privathaushalten beim Duschen verbraucht wird?
  • ...dieses Wasser mehr Energie verbraucht, als alle Lampen und elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt zusammen?
  • ...Sie ohne Komfortverlust Wasser sparen können?
Der Kanton Aargau unterstützt das Projekt "Schlauer Shower – Duschen für das Klima" und lädt Sie herzlich ein, mitzumachen!
Eine Win-win-Situation, denn neben der Einsparung von kostbarem Trinkwasser wird auch die Energie zum Erhitzen von Warmwasser eingespart. Dies drosselt die CO₂-Emissionen und reduziert gleichzeitig die Energiekosten. Pro Haushalt können somit bis zu 300 Franken gespart werden – bei gleichem Komfort.

Bestellen Sie eine Duschbrause im Wert von 37 Franken für nur 10 Franken, wenn Sie Ihr Warmwasser mit Heizöl oder Gas erwärmen beziehungsweise für 24 Franken bei nicht-fossiler Warmwasseraufbereitung. Die Kosten sind inklusive Mehrwertsteuer und Versand.

Die Aktion gilt noch bis am 31. März 2023 und ist für alle Haushalte in der Schweiz gültig.
 
Energiespartipp

Mann der sein Velo ins Auto einlädt
© energieschweiz
Fast 37 Kilometer legen Schweizerinnen und Schweizer täglich im Inland zurück. Für die Mobilität werden über 37 Prozent des gesamten schweizerischen Energieverbrauchs aufgewendet. Dabei ist Energiesparen bei der Mobilität gar nicht so schwierig und bringt sehr viel. Tipp: Richtige Verkehrsmittel wählen und kombinieren. Nicht jedes Verkehrsmittel ist für jeden Einsatzzweck geeignet. Für kurze Strecken eignet sich oft das Velo am besten. Oder kombinieren Sie mehrere Verkehrsmittel: Zum Beispiel mit dem Velo zum Bahnhof, mit dem Zug an den Zielort und das letzte Stück mit dem Sharingvelo. Brauchen Sie trotzdem hie und da ein Auto? Wie wäre es mit Carsharing?

Weitere Energiespartipps finden Sie auf der Webseite zur Mangellage.
 
Energie-Wissen

Illustration eines Wasserkochers, einer Glühlampe und eines Magneten.
© Kanton Aargau
Wie wirkt Strom?
Strom kann in unterschiedlicher Form genutzt werden. Er wärmt, er leuchtet oder er erzeugt eine magnetische Wirkung.

Wärmewirkung: Geräte, beispielsweise ein Handy, erzeugen bei langer Betriebsdauer Wärme. Der Grund dafür sind Elektronen, welche beim Stromfluss im elektrischen Leiter mit anderen Atomen zusammenstossen. Die Atome beginnen dadurch zu schwingen. Durch diese Schwingungen erhöht sich die Geschwindigkeit der Teilchen und führt zu einer Temperaturerhöhung des Leiters. Ein Wasserkocher oder ein Herd nutzen diese Wärmewirkung des Stroms.

Leuchtwirkung: Neben der Wärmewirkung besitzt der Strom auch eine Leuchtwirkung. Beispiel dafür ist ein Blitz. Die Ursache für einen Blitz ist ein hoher Ladungsunterschied in einer Gewitterwolke. Dort sind die Regentropfen im oberen Teil der Wolke positiv geladen und im unteren Bereich negativ. Die Folge davon ist, dass sich die Luft auf bis zu 30'000 Grad Celsius erhitzt und als Blitzschlag entladen kann. Der Strom wird durch die hohen Temperaturen sichtbar. Die Leuchtwirkung ist damit ein Nebeneffekt der Wärmewirkung. Das Phänomen der Leuchtwirkung beruht also auf dem Prinzip der Erhitzung. Im Alltag bemerkt man die Leuchtwirkung an vielen Stellen in Form von Lampen wie zum Beispiel Glüh- oder Halogenlampen.

Magnetische Wirkung: Wird ein Magnet in die Nähe einer Glühlampe gehalten, wird nach einiger Zeit der Glühdraht zu schwingen beginnen. Das liegt daran, dass der elektrische Strom im Draht durch den Einfluss eines Magneten ein schwaches Magnetfeld um den elektrischen Leiter (den Glühdraht) ausbildet. Ein Beispiel aus dem Alltag ist die elektromechanische Klingel. Sobald Strom fliesst (drücken der Klingel), ziehen die Elektromagnete den Klöppel zur Glocke. Wird der Strom in den Elektromagneten zu gering, kann der Klöppel nicht mehr in der angezogenen Position gehalten werden und er schwingt zurück in die Ruhelage. Der grosse Vorteil des Elektromagneten ist, dass die magnetische Wirkung beim Abschalten des Stroms fast vollständig verschwindet.
 
Termine

 
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Energie
Task Force Versorgungssicherheit

mangellage@ag.ch
www.ag.ch/mangellage

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