Für die Menschen im Aargau – Ausgabe Nr. 5
Für die Menschen im Aargau – Ausgabe Nr. 5
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Regierungsrat
Regierungsratsfoto 2018 mit "Für die Menschen im Aargau"-Banner
Liebe Leserin, lieber Leser
Bequem von Zuhause aus einen neuen Pass beantragen, mit dem Smartphone rasch eine Autonummer abfragen, als Arbeitgeber unkompliziert eine freie Lehrstelle melden oder am Bildschirm effizient eine Bewerbung für ein Job-Angebot beim Kanton ausfüllen – die Webseite www.ag.ch und die Social-Media-Plattformen des Kantons bieten den Menschen im Aargau eine Fülle von Informationen und Dienstleistungen in digitaler Form.

In den letzten fünf Jahren haben sich rund 20'000 Personen beim Online-Kantonsangebot "Mein Konto" registriert, um zum Beispiel eine Fristerstreckung für Steuererklärungen, ein Lotteriegesuch oder ein Fischereipatent zu beantragen.

Angebot und Möglichkeiten solcher digitalen Services werden in den nächsten Jahren markant zunehmen - im Zuge der rasch fortschreitenden Digitalisierung. In dieser Ausgabe des Regierungsrat-Newsletters "Für die Menschen im Aargau" ist der digitalen Transformation, ihrer Bedeutung für die Menschen im Aargau und ihren Auswirkungen auf kantonale Aufgaben und Leistungen ein thematischer Schwerpunkt gewidmet.

Lesen Sie das ausführliche Editorial
 
Inhaltsverzeichnis

 
Aktuell

Portraitaufnahme von Regierungsrat Dr. Urs Hofmann
Digitale Transformation als Chance nutzen
Volkswirtschaftsdirektor Dr. Urs Hofmann äussert sich im Interview zur Bedeutung der Digitalisierung für Kanton und Bevölkerung und plädiert dafür, die Chancen zu ergreifen, die sich aufgrund des Fortschritts bieten. Investitionen seien zudem gerade dann wichtig, wenn es wirtschaftlich nicht so gut läuft.

Was hat die Bevölkerung, was hat die Wirtschaft davon, wenn der Aargau digitaler wird?

Urs Hofmann: Dass sich unsere Lebenswelt aufgrund zunehmender digitaler Möglichkeiten laufend verändert, wissen wir alle. Selbstverständlich macht dieser Trend auch vor der kantonalen Verwaltung nicht halt. Viele Abläufe und Prozesse im Verwaltungsalltag ändern sich: Anstelle eines Briefs, der selbst formuliert, von Hand zugeklebt und irgendwo aufgeben werden muss, können heute etwa Fristerstreckungen bei Steuererklärungen einfach per Mausklick erledigt werden. Von solchen Vereinfachungen profitieren nicht nur die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, sondern auch die Wirtschaft und die ganze Bevölkerung des Kantons.

Zum Interview mit Landstatthalter Urs Hofmann (Text und Video)

 
Hintergrund

Screenshot der Applikation "Mein Konto" mit E-Government-Dienstleistungen
SmartAargau – der Name ist Programm
Die digitale Transformation hat für den Regierungsrat einen hohen Stellenwert, weil diese Entwicklung tiefgreifende technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen hat. Dabei sieht er die Chancen der Digitalisierung für den Kanton und die Verwaltung, insbesondere bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben und der Erbringung von kantonalen Dienstleistungen, indem diese vereinfacht werden. Schwerpunkte setzt der Regierungsrat mit der Strategie Digitale Transformation (SDT) und dem Umsetzungsprogramm SmartAargau.

Das Entwicklungsleitbild 2017–2026 enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für die Digitalisierung. Die kantonale Verwaltung soll mit der rasch fortschreitenden Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft Schritt halten. Mit der SDT werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die im Entwicklungsleitbild angekündigte digitale Transformation umgesetzt werden kann.

Weitere Informationen zur Digitalen Transformation

 
Hintergrund

Dominoeffekt
Finanzpolitisches ABC
Sch wie Schuldenbremse

Der Kantonshaushalt muss gemäss Kantonsverfassung auf die Dauer ausgeglichen sein. Das Hauptinstrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Schuldenbremse.

Massgeblich für die Schuldenbremse ist die Finanzierungsrechnung. Ergibt sich mit dem Abschluss der Jahresrechnung ein Fehlbetrag in der Finanzierungsrechnung, sind das Budget und die Planjahre ab dem übernächsten Jahr so auszugestalten, dass der Fehlbetrag in Raten von mindestens 20 Prozent vom ursprünglichen Betrag abgetragen wird. Die Abtragung der Fehlbeträge kann auch schneller vorgenommen werden, das heisst durch grössere Abtragungsraten in weniger Jahren.

Mehr zur Schuldenbremse

 
Hintergrund

Portraitaufnahme von Regierungsrat Dr. Markus Dieth
Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Aargau: Das Mögliche mit dem Machbaren vereinen.
Mitte Oktober hat der Regierungsrat zwei gewichtige Steuervorlagen in die Anhörung geschickt: Die eine betrifft die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ins kantonale Recht, die andere betrifft diverse notwendige Anpassungen an neueres zwingendes Bundesrecht. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth spricht im Interview über die SV17 (STAF), eine der schweizweit grössten Steuerrevisionen.

Im Aargau gibt es nicht viele ausländische Statusgesellschaften, die von der Abschaffung der Steuerprivilegien betroffen sind. Welches Interesse hat der Kanton an der Umsetzung der Steuervorlage 17?

Markus Dieth: Das stimmt. 620 der knapp 25'000 juristischen Personen im Aargau sind Statusgesellschaften. Der Kanton Aargau hat aber trotzdem ein vitales Interesse am Gelingen der SV17. Denn die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Gesellschaften für die Schweiz ist gross. Sie bezahlen rund 3,3 Milliarden Franken an Bundessteuern und rund 2,1 Milliarden Franken an kantonalen Steuern. Und sie beschäftigen rund 150'000 Arbeitnehmende.

Zum Interview mit Regierungsrat Markus Dieth (Text und Video)

 
Hintergrund

Spital-Wegweiser
Gesundheitspolitische Schwerpunkte
Wie viele Spitäler braucht der Kanton Aargau? Mit welchem Auftrag? Wer kann und soll mit wem auf welche Weise zusammenarbeiten? Wie kriegt man die rasant steigenden Gesundheitskosten in den Griff?

Diese und weitere gesundheitspolitisch wichtige Fragen stehen im Zentrum der "Totalrevision Spitalgesetz". Seit dem 25. Oktober läuft die Anhörung zum Gesetzesentwurf. Der Regierungsrat hat im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung ein Reformvorhaben "Finanzierbare Spitalversorgung" lanciert. Die Totralrevision des Spitalgesetzes ist eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung dieser Pläne.

Die Ausgaben im Aufgabenbereich Gesundheit sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Zurückzuführen ist dies auf mehrere Faktoren. Erstens musste der Kanton Aargau mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung seinen Finanzierungsanteil der stationären Spitalversorgung von 2012–2017 schrittweise von 47 bis auf 55 Prozent erhöhen. Zweitens nahmen die Fallzahlen stark zu. Drittens ist der Case Mix Index leicht angestiegen. Mit dem Reformmodul "Finanzierbare Spitalversorgung" soll die Kostensteigerung gedämpft und ab dem Jahr 2020 jährlich 20–30 Millionen Franken eingespart werden.

Zum Video zur Medienkonferenz "Start Anhörung Totalrevision Spitalgesetz"

 
Hintergrund

Portraitaufnahme von Regierungsrätin Franziska Roth
Wichtige Weichenstellungen für die Aargauer Gesundheitspolitik
Wo und wie setzt der Aargauer Regierungsrat seine gesundheitspolitischen Schwerpunkte? Gesundheitsdirektorin Franziska Roth, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales nimmt zu dieser und weiteren gesundheitspolitischen Fragen Stellung.

Was erhoffen Sie sich als Gesundheitsdirektorin von der Totalrevision Spitalgesetz?

Franziska Roth: Mir war es wichtig, der Kantonsbevölkerung eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu gewährleisten und zwar unter vernünftigem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Ich glaube, dies ist uns gelungen. Die Wirtschaftlichkeit der Spitalleistungen wird auch nach der Totalrevision weiter optimiert. Durch verstärkte Kooperation und Koordination unter den Gesundheitspartnern entsteht ein Versorgungssystem, das vorhandene Ressourcen und Synergien verstärkt nutzt.

Zum Interview mit Regierungsrätin Franziska Roth (Text und Video)

 
Für die Menschen im Aargau

Auflistung der wichtigsten Ausgaben für Aufgaben des Kantons
Wofür der Kanton Aargau 100 Franken seiner Erträge verwendet
Der Aargauer Staatshaushalt weist ein jährliches Volumen von rund 5,4 Milliarden Franken auf. In der Rubrik "Ausgaben für Aufgaben" wird aufgezeigt, wofür der Kanton 100 Franken seiner Erträge (Kantonssteuern, Abgaben, Gebühren usw.) verwendet. Die Aufteilung auf die Aufgabenbereiche basiert auf dem in der Jahresrechnung 2017 ausgewiesenen Gesamtaufwand.

Zu den Beispielen

 
Kontakt

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