Newsmail Handbuch Soziales – 02/2019
Newsmail Handbuch Soziales – 02/2019
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Kantonaler Sozialdienst
Sehr geehrte Damen und Herren
Dies ist das letzte Newsmail, welches durch Jelena Samardzic mitgestaltet wurde. Die Fachbereichsleiterin verlässt den Kantonalen Sozialdienst zu unserem grossen Bedauern, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen. Jelena Samardzic hat die Tätigkeiten der öffentlichen Sozialhilfe im Kanton Aargau in den letzten Jahren intensiv mitgeprägt. Ich danke ihr für das langjährige und grosse Engagement für den Kantonalen Sozialdienst und wünsche ihr für ihre berufliche und private Zukunft viel Erfolg und Zufriedenheit.

Im vorliegenden Newsmail finden Sie Informationen zum Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Bevorschussung des Betreuungsunterhalts sowie zum entsprechenden Handlungsbedarf. Unvollständige Angaben der behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte an die beratenden Zahnärzte und Zahnärztinnen führen öfters zu Ineffizienzen. Wir erklären kurz, worauf Sie bei der Prüfung der Formulare achten sollten. Sie finden zudem Informationen zu den Bundesfinanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen sowie zur Erhöhung der Pflegetaxen.

Und noch eine Information in eigener Sache: der "Fachbereich Beratung und Sachbearbeitung SPG" heisst ab Juli 2019 neu "Fachbereich Sozialhilfe".

Nun wünsche ich Ihnen eine schöne und hoffentlich erholsame Sommer- und Ferienzeit.

Freundliche Grüsse

Loranne Mérillat
Leiterin Sektion Öffentliche Sozialhilfe
Kantonaler Sozialdienst
 
News

1. Betreuungsunterhalt - Alimentenbevorschussung
Am 1. Januar 2017 sind die neuen Regelungen zum Kindesunterhalt auf Stufe Bund in Kraft getreten. Seither ist mit den Alimenten zusätzlich ein Beitrag an die Betreuung zu leisten (Betreuungsunterhalt). Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hatte sich Anfang dieses Jahres mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Betreuungsunterhalt aufgrund der Regelungen im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) zu bevorschussen sei. Mit Urteil vom 19. Februar 2019 kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass die Sozialhilfebehörden aufgrund der geltenden Bestimmungen im SPG nicht verpflichtet sind, den Betreuungsunterhalt zu bevorschussen. Gleichzeitig wurde der kantonale Gesetzgeber aufgefordert, dass Sozialhilfe- und Präventionsgesetz zu revidieren und gesetzliche festzulegen in welchem Umfang Kindesunterhaltsbeiträge nach neuem Unterhaltsrecht zu bevorschussen sind. Das Urteil ist im Handbuch Soziales, Kapitel 22.4 aufgeschaltet.

 
2. Überarbeitung Kapitel Handbuch Soziales
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass die Kapitel 4.2. Notfallhilfe und 19.5 Resettlement weiterentwickelt wurden. Im Kapitel Notfallhilfe werden neu die wichtigsten Anwendungsfälle detailliert aufgezeigt. Im Kapitel Resettlement wird die neue Handhabung von Resettlement-Flüchtlingen ab Inkrafttreten der Integrationsagenda Schweiz aufgezeigt.

 
3. Kantonszahnarzt (Prüfung Vollständigkeit der Formulare)
Die medizinische Grundversorgung umfasst auch zahnärztliche Behandlungen. Zahnbehandlungskosten werden im Rahmen der Sozialhilfe nur soweit übernommen, als sie einer einfachen, wirtschaftlichen sowie zweckmässigen Behandlung entsprechen (Kapitel 7.3.4). Im Kanton Aargau stehen für die Beurteilung von sozialzahnmedizinischen Behandlungen sogenannte "Beratende Zahnärztinnen und Zahnärzte" zur Verfügung. Diese beraten die Sozialhilfebehörden (Gemeinden) betreffend Angemessenheit von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen von behandelnden Zahnärztinnen beziehungsweise Zahnärzten.
Die behandelnde Zahnärztin oder der behandelnde Zahnarzt füllt das Formular Sozialzahnmedizin aus und lässt dieses von der Patientin oder dem Patienten unterschreiben. Dem Formular müssen alle nötigen Unterlagen beigelegt werden. Dieses gesamte Dossier leiten die Sozialhilfebehörden der beratenden Zahnärztin beziehungsweise dem beratenden Zahnarzt zur Prüfung weiter. Unvollständige Angaben geben immer wieder Anlass zu Rückfragen der beratenden Zahnärztinnen und Zahnärzte und führen zu einer Verzögerung des Verfahrens. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass vor der Weiterleitung an die beratende Zahnärztin oder den beratenden Zahnarzt durch den Sozialdienst geprüft wird, ob das Formular vollständig ausgefüllt ist und die notwendigen Unterlagen beiliegen.

 
4. Personelles
Wir informieren Sie darüber, dass unsere langjährige Mitarbeiterin Frau Jelena Samardzic den Kantonalen Sozialdienst per 14. Juni 2019 verlassen wird, um eine neue berufliche Herausforderung wahrzunehmen. Die Nachfolge von Jelena Samardzic ist noch nicht geklärt. Bettina Suppiger übernimmt bis zur Wiederbesetzung der Fachbereichsleitung die Beratung des Bezirks Aarau. Der Bezirk Baden wird durch Martina Bauder beraten. Bitte beachten Sie die neuen Zuständigkeiten auf unserer Homepage unter Beratung für Sozialdienste.

 
Der Bund richtet Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung aus, damit Eltern Familie und Arbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können. Zurzeit gibt es im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung drei verschiedene Arten von Bundesfinanzhilfen: Die seit 16 Jahren bestehenden Finanzhilfen zur Schaffung von Betreuungsplätzen, die seit Juli 2018 bestehenden Finanzhilfen für Projekte zur Optimierung des Betreuungsangebots sowie die Finanzhilfen für die Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden. Das Impulsprogramm betreffend Schaffung von Betreuungsplätzen wurde erneut verlängert, weiterführende Informationen dazu finden Sie im Informationsschreiben.
 
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