Newsmail Handbuch Soziales – 03/2022
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Kantonaler Sozialdienst
Newsmail Handbuch Soziales - 03/2022
 
Inhaltsverzeichnis

 

1. Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zu den Mietnebenkosten
Die SKOS empfiehlt den Kantonen auf ihrer Website, im Rahmen der materiellen Hilfe aktuell die effektiven Mietnebenkosten zu übernehmen, auch wenn dadurch die Limiten für Nebenkosten überschritten werden. Diese Empfehlung stützt die SKOS auf den derzeit erhöhten Landesindex für Konsumentenpreise (LIK).

 
2. Anpassung der Kapitel "Mietzinsrichtlinien" und "Überhöhte Wohnkosten" im Handbuch Soziales
Aufgrund der Empfehlungen der SKOS in Bezug auf die aktuelle Teuerung (Website SKOS) sowie vermehrter Anfragen von Gemeinden zum Thema Mietzinsrichtlinien und erhöhte Nebenkosten hat der Kantonale Sozialdienst (KSD) die Kapitel 7.2.2 Mietzinsrichtlinien und 7.2.3 Überhöhte Wohnkosten im Handbuch Soziales präzisiert. Neu wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es Sache der zuständigen Gemeinde ist, ob nebst dem Nettomietzins auch die Nebenkosten von den kommunalen Mietzinsrichtlinien erfasst werden. Weiter führt das Handbuch Soziales neu aus, wie mit Schlussabrechnungen von Nebenkosten umzugehen ist.

Die aktuelle Teuerung ändert aus Sicht des KSD nichts an der geltenden Rechtslage: Nebenkosten aus laufenden Mietverhältnissen sind in jedem Fall zu übernehmen, sofern diese mietrechtlich zulässig sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nebenkosten von den kommunalen Mietzinsrichtlinien erfasst werden oder nicht. Nachträgliche Schlussabrechnungen der Nebenkosten sind im Rahmen der materiellen Hilfe grundsätzlich zu übernehmen, sofern das Fälligkeitsdatum der betreffenden Rechnung in den Zeitraum fällt, in dem die betroffene Person mit materieller Hilfe unterstützt wird. Es wird empfohlen, hohe Nebenkostenabrechnungen auf ihre mietrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Diese nachträglichen Nebenkosten können dazu führen, dass die Wohnkosten über den Mietzinsrichtlinien (sofern diese inkl. Nebenkosten sind) liegen. Ist dies wiederholt der Fall, kann die Sozialbehörde die sozialhilfebeziehende Person mittels Auflagen und Weisungen dazu auffordern, sich um eine günstigere Wohnung zu bemühen (vgl. Kapitel 7.2.3 Überhöhte Wohnungskosten).

Werden die Nebenkosten in den Mietzinsrichtlinien berücksichtigt, kann eine allgemeine Preissteigerung eine Überprüfung der Mietzinsrichtlinien auf die Einhaltung des ortsüblichen Mietzinses erforderlich machen.

 
3. Änderung Passwort für geschützten Bereich Handbuch Soziales
Aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen des Kantonalen Sozialdienstes wird das Passwort für den Zugang zum geschützten Bereich im Handbuch Soziales per 1. November 2022 erneuert. Die neuen Benutzerdaten werden den Gemeinden und Sozialdiensten nächstens mitgeteilt.

 
4. Personelles
  • Eveline Keller, Case Managerin Integration, hat den Fachbereich Integration per 30. September 2022 verlassen.
  • Maria Steiner, bisher Case Management Integration S (für Personen mit Schutzstatus S), wird die Stelle von Eveline Keller per 1. Oktober 2022 übernehmen.
  • Mariama Seck verstärkt das Team Case Management S ab dem 1. Oktober 2022 als Nachfolgerin von Maria Steiner.
 
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