Ausserordentliche Teuerung
Seit Anfang März 2022 sind die Märkte ausserordentlichen Preisausschlägen ausgesetzt. Wir von der Abteilung Tiefbau (ATB) sind insbesondere bei den bituminösen Baustoffen, bei den Betriebsstoffen (Benzin, Diesel) und beim Armierungsstahl stark betroffen. Die in unserem Auftrag arbeitenden Unternehmen zeigen uns zunehmend "Ausserordentliche Umstände" gemäss Art. 59 SIA 118 an und stellen in Aussicht, die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
Regelung zwischen der Abteilung Tiefbau und dem Baumeisterverband
Damit wir der ausserordentlichen Situation gerecht werden, ohne den administrativen Aufwand aller Beteiligten zu erhöhen, haben die ATB und der baumeister verband aargau folgende Regelung vereinbart:
Bei Werkverträgen mit der Teuerungsregelung nach Produktionskostenindex (PKI) wird die Teuerung anstelle von 80 Prozent neu mit 100 Prozent entschädigt. Diese Massnahme gilt vorerst für 6 Monate, von März bis August 2022, anschliessend wird die Situation neu beurteilt. Die Auftragnehmenden sollen für jeden Auftrag der ATB die "Ausserordentliche Umstände" gemäss Art. 59 SIA 118 schriftlich oder via Bausitzungsprotokoll anzeigen, damit wir die jeweilige Forderung dokumentiert haben.
Sollten Sie Fragen zur ausserordentlichen Teuerung haben, können Sie sich an Matthias Adelsbach, Stv. Kantonsingenieur, Telefon 062 835 35 62, matthias.adelsbach@ag.ch, wenden.