Newsletter Asyl- und Flüchtlingswesen – Nr.8/März 2017
Liebe Leserin, lieber Leser

Die zweite Runde für Beiträge aus dem Swisslos-Fonds hat begonnen. Ab sofort bis zum 15. Mai 2017 können Gesuche zur Unterstützung von Projekten im Bereich Flüchtlingswesen eingereicht werden. Der Regierungsrat wird bis Mitte September 2017 darüber entscheiden.
 
Ein Merkblatt zur Bewilligungspraxis für die Erwerbstätigkeit von Personen im Asylbereich soll Klarheit darüber schaffen, in welchen Fällen eine Bewilligung des Amts für Migration und Integration notwendig ist. Ebenfalls erfahren Sie im aktuellen Newsletter, in welchen Fällen es keine Bewilligung braucht.
 
Migration ist auch in Aargauer Schulen ein Thema. Eine Sekundarklasse aus Aarau wollte Migration erleben und besser verstehen. Sie haben im Rahmen des Projekts "Migrationsspuren vor Ort" in Zusammenarbeit mit jungen Asylsuchenden einen Stadtplan "Aarau for Free" kreiert.
Für interessierte Fachpersonen findet am 17. Mai 2017 das
10. Fachseminar Sozialhilfe des Kantonalen Sozialdiensts in Aarau statt. In diesem Jahr stehen ausgewählte Themen im Bereich Migration und Integration im Fokus.
 
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.

Regierungsrat Kanton Aargau
Inhalt
Unterstützungsbeiträge aus dem Swisslos-Fonds jetzt beantragen
Bewilligungspraxis für die Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asylbereich
10. Fachseminar Sozialhilfe
Migration erleben und besser verstehen
Neulich bei der Kontaktstelle
Rückmeldungen

Spätimmigrierte Jugendliche
Aktuell
Unterstützungsbeiträge aus dem Swisslos-Fonds jetzt beantragen
Die zweite Runde für Beiträge aus dem Swisslos-Fonds hat begonnen. Ab sofort können Gesuche zur Unterstützung von Projekten im Bereich Flüchtlingswesen eingereicht werden. Die Eingabefrist läuft bis zum 15. Mai 2017.
Im Rahmen einer zweiten Eingaberunde werden Gemeinden und interessierte Trägerschaften eingeladen, ihre Unterstützungsgesuche für Projekte im Bereich Flüchtlingswesen bis spätestens am 15. Mai 2017 einzureichen. Der Regierungsrat wird bis Mitte September 2017 darüber entscheiden, welche Projekte unterstützt werden.
Die bewilligten Mittel sind begrenzt. Der Regierungsrat hat im vergangenen Jahr einen Kredit von insgesamt 1,6 Millionen Franken gesprochen, davon stehen noch rund 750'000 Franken zur Verfügung. Die maximale Unterstützung pro Vorhaben ist auf 100'000 Franken limitiert.
Die erste Eingaberunde hat gezeigt, dass in den Gemeinden viele interessante Angebote entstanden sind. Der Regierungsrat hat im Jahr 2016 Unterstützungsbeiträge für 24 Projekte im Umfang von 731'600 Franken bewilligt.

Das Gesuchsformular für die zweite Eingaberunde kann hier heruntergeladen werden:


Erwerbstätiger Asylbewerber
Bild: Hermann & Eyer
Hintergrund
Bewilligungspraxis für die Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asylbereich
Nicht jede Tätigkeit von Personen aus dem Asylbereich ist bewilligungspflichtig. Ein neues Merkblatt schafft Klarheit.
Unter welchen Bedingungen Asylsuchende oder Flüchtlinge eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, zeigt ein neues Merkblatt des Amts für Migration und Integration (MIKA) und des Kantonalen Sozialdiensts (KSD). Das Merkblatt soll Arbeitgebenden sowie Personen, die im Asylbereich tätig sind, einen Überblick darüber verschaffen, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen bewilligungspflichtig oder bewilligungsfrei sind.


Angebote
10. Fachseminar Sozialhilfe
Am 17. Mai 2017 findet das 10. Fachseminar Sozialhilfe statt. Ausgewählte Themen zur Migration und Integration stehen dieses Mal im Zentrum.
Dieses Jahr blickt der Kantonale Sozialdienst über die Kernaufgaben der Sozialhilfe hinaus. Mit der Migration von Menschen verschiedener Kulturen werden die Fachpersonen in der sozialen Arbeit mit neuen Themen konfrontiert. Am diesjährigen Fachseminar stehen deshalb zum einen die Sensibilisierung und Früherkennung von Radikalisierung und Terrorgefahr im Fokus. Zum anderen wird über erfolgreiche Integrationsmassnahmen aus Sicht von Fachspezialisten im Migrationsbereich gesprochen. Ein weiterer Themenschwerpunkt bildet die sexuelle Gesundheit von Migrantinnen und Migranten.

Weitere Informationen zum Fachseminar und zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite. Anmeldeschluss ist Freitag, 5. Mai 2017.


Junge Asylsuchende diskutieren
Junge Asylsuchende und Sekundarschülerinnen diskutieren zusammen über ihre Lieblingsorte in Aarau. Foto: Werner Bertschi
Aus den Gemeinden
Migration erleben und besser verstehen
Was passiert, wenn eine Schulklasse sich vornimmt, die Migrationsspuren in der eigenen Stadt zu erforschen? Die Sekundarklasse 4a aus dem Oberstufenschulhaus Schachen in Aarau machte ein Jahr lang beim Pilotprojekt "Migrationsspuren vor Ort" mit. Nun steht ihr Produkt "Aarau for Free" − und die Schülerinnen und Schüler sind um wertvolle Erfahrungen reicher.


Two Smileys
Bild: Kanton Aargau
Neulich bei der Kontaktstelle
Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung
Wie lange werden Personen mit dem Ausweis B und F finanziell unterstützt?
Vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) erhalten Sozialhilfe nach Asylansätzen (SPV § 17e und g), wobei der Kostenersatz durch den Kanton zeitlich unbeschränkt ist. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) erhalten hingegen Sozialhilfe nach den SKOS-Ansätzen. Der Kostenersatz durch den Kanton dauert bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen sieben Jahre ab Einreise in die Schweiz. Bei anerkannten Flüchtlingen sind es fünf Jahre ab Einreichung des Asylgesuchs.


Korrektur zum letzten Beitrag (Newsletter Nr.7/ 02.2017)
Anders als im letzten Newsletter kommuniziert, werden vorläufig aufgenommene Ausländer auch bei wirtschaftlicher Selbstständigkeit weiterhin an die Aufnahmepflicht der Gemeinden angerechnet.

Anmerkungen und Rückmeldungen
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