Neulich bei der Kontaktstelle Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung Wieviel Verpflegungsgeld erhalten Personen, die in Asylstrukturen leben?
| Bild: Kanton Aargau |
Neulich bei der Kontaktstelle Häufige Fragen aus den Gemeinden und der Bevölkerung Wieviel Verpflegungsgeld erhalten Personen, die in Asylstrukturen leben?
Asylsuchende (Ausweis N) und vorläufig Aufgenommene ohne Flüchtlingseigenschaft (Ausweis F) erhalten ab vollendetem 16. Altersjahr für die Verpflegung Fr. 8.– pro Anwesenheitstag in der Unterkunft. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren haben Fr. 7.– pro Tag zur Verfügung. Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr erhalten Fr 5.– pro Tag. Das Verpflegungsgeld dient dem Kauf von Nahrungsmitteln. Zudem erhalten in Asylstrukturen wohnhafte Personen pro Tag Fr. 1.– Taschengeld sowie monatlich Fr. 20.– für Kleider. Diverse Sachleistungen wie WC-Papier, diverse Reinigungsmittel, Windeln und Waschmittel werden in den kantonalen Unterkünften zur Verfügung gestellt. Asylbewerbende im Kanton Aargau sind kollektiv krankenversichert. Der Kanton trägt die Prämienkosten, die Franchise und die Selbstbehalte.
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