Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hat die Norm SN 640 710 "Warnkleidung bei Arbeiten im öffentlichen Raum" ersatzlos zurückgezogen. Gültig bleibt die Norm SN EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen".
Für permanent auf der Kantonsstrasse arbeitende Personen ist die IMS-Norm 406.006 "Warnkleidung auf Aargauer Kantonsstrassen" gültig. Somit sind auf sämtlichen Kantonsstrassen die Anforderungen der Klasse 3 zu erfüllen und ein Oberteil und lange Hosen der Klasse 2 zu tragen. Für temporäre Aufenthalte (max. 1 Stunde pro Aufenthalt, zum Beispiel Baustellenkontrolle, Begehungen usw.) ist mindestens ein Kleidungsstück der Klasse 2, welches den Torso bedeckt, zu tragen.