Teilrevision der Mehrwertabgabeverordnung in Kraft |
Der Regierungsrat hat die folgenden Änderungen der Mehrwertabgabeverordnung (MWAV) beschlossen: |
- Der Gemeinderat sieht von der Verfügung einer Mehrwertabgabe ab, wenn die neu zonierte Grundstücksfläche nicht grösser ist als 80 m² oder die Mehrwertabgabe weniger als 5'000 Franken beträgt.
Bisher war allein der Frankenbetrag ausschlaggebend, weshalb auch kleinflächige Parzellen vom Steueramt geschätzt werden mussten. - Erfolgen Aus- und Einzonungen auf demselben Grundstück und im Rahmen derselben Änderung der Nutzungsplanung, wird eine Mehrwertabgabe nur erhoben, soweit sich die der Bauzone zugewiesene Grundstücksfläche gesamthaft vergrössert hat.
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Diese Änderungen traten am 1. September 2018 in Kraft und gelten für Verfahren, bei denen die Mehrwertabgabe noch nicht rechtskräftig verfügt wurde. Das "Handbuch Mehrwertabgabe" im Werkzeugkasten 6 des Planungswegweisers "Hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen" wurde entsprechend angepasst. |
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