Die Schweiz gewährt in Ausnahmefällen die Einreise von Heimtieren (Hunde und Katzen), welche nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllen. Diese Möglichkeit besteht jedoch ausschliesslich für Hunde und Katzen, die ihre aus der Ukraine geflüchteten Besitzer begleiten.
Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz bitten wir die Besitzer, das untenstehende Formular auszufüllen und den Veterinärbehörden via
petsukraine@blv.admin.ch zukommen zu lassen: