Abteilung Energie - Newsletter 19/2017 – März 2017
Guten Tag

Wir freuen uns, Sie mit dem vorliegenden Newsletter über aktuelle Themen zu informieren und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
 
Abteilung Energie

Inhalt
Minergie setzt den Standard der Zukunft
Akzeptanz Erneuerbarer Energieträger in der Schweiz
Infrastrukturen Elektromobilität - Die Rolle des Kantons Aargau
Optimierung der Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten
Auch Gewusst - Filterleistung neu nach Feinstaubfraktion

NEWS
Minergie setzt den Standard der Zukunft
Minergie bleibt Wegbereiter für Innovationen und nachhaltige Entwicklungen
Fast eine halbe Million Personen leben bereits in Minergie-Häusern. Per 2017 wurden die Standards weiter optimiert und die neuen Produkte „MQS Bau“ und „MQS Betrieb“ lanciert. Das Erfolgsrezept bleibt: Minergie ist Vorreiter in Sachen Energieeffizienz. Minergie-Gebäude stehen für Werterhaltung, Komfort und tiefen Energieverbrauch. Neu werden sie sogar zu Energieproduzenten. An den Minergie Updatekursen lernen Sie die neuen Anforderungen kennen.

Weitere Informationen


NEWS
Akzeptanz Erneuerbarer Energieträger in der Schweiz
Auswertung einer Bevölkerungsumfrage
Eine Umfrage im Rahmen des Forschungsprogramms "NFP 71" zeigt, dass bezüglich des künftigen Strommixes Solarenergie die höchste Zustimmung erhält, gefolgt von Grosswasserkraft und Biomasse.

Weitere Informationen


INFORMATION
Infrastrukturen Elektromobilität - Die Rolle des Kantons Aargau
Handlungs- und Tätigkeitsfelder des Kantons Aargau im Bereich der Elektromobilität
Mit rund einem Drittel am Endenergieverbrauch ist der Verkehrssektor die grösste Verbrauchergruppe. Um die Ziele der kantonalen Energiestrategie sowie der Energiestrategie 2050 zu erreichen, muss die Mobilität effizienter und der CO2-Ausstoss massiv reduziert werden. Die Elektromobilität kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten.

Weitere Informationen

NEWS
Optimierung der Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten
Förderung beim Ersatz bestehender Beleuchtungsanlagen
Seit dem 1. Januar 2017 wird der Ersatz bestehender Beleuchtungsanlagen in Nicht-Wohnbauten wie zum Beispiel Büro- und Gewerbebauten, Produktions- und Sporthallen oder Parkhäuser bis zu einer maximalen Nettogeschossfläche von 2'000 m2 gefördert.

Weitere Informationen



AUCH GEWUSST
Beurteilung der Filterleistung neu nach Feinstaubfraktion
Umdenken angesagt!
Die neue Prüfnorm ISO 16890 «Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik» zur Filterprüfung und -bewertung ersetzt die EN 779 auf Ende 2016 mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten. Mit der in der ISO-Norm beschriebenen Methode zur Bewertung von Luftfilterelementen werden die Filterabscheidegrade anhand der Feinstaubklassen PM1, PM2.5 und PM10 bestimmt. Die gleichen Feinstaubklassen werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und auch von Umweltbehörden zur Bewertung der Aussenluftbelastung herangezogen. Die bisherigen Filterklassen G1 bis F9 werden verschwinden.

Weitere Informationen