Aufgrund der limitierten Versorgung mit Impfstoff – vor allem Pfizer/BioNTech – muss dieser strikt rationiert werden. Die Impfzentren wurden deshalb angewiesen, Patienten unter 75 Jahre und ohne Attest bezüglich Hochrisikoerkrankungen bis auf weiteres abzuweisen.
Personen, die zur höchsten Risikogruppe gehören, erhalten absolute Priorität im Zugang zur Impfung und werden in den Impfzentren geimpft. Dazu registrieren sie sich ordentlich über
www.ag.ch/covid-impfanmeldung und geben dort an, dass die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt sie als Hochrisikopatienten gemäss den vom BAG definierten Kriterien einstuft und deshalb eine Impfung dringend empfiehlt. Beim Impftermin müssen diese Personen ein ärztliches Attest vorweisen, das sie zu den chronischen Kranken gehören mit den höchsten Risiken. Wir haben auf unserer Webseite unsere Vorgaben angepasst. Wir empfehlen, dass Patientinnen und Patienten, unbedingt vorgängig abklären, ob sie zu den genau definierten Hochrisikogruppen gehören oder nicht, und sich erst dann registrieren. Der Aargauische Ärzteverband hat eine Lösung vorgeschlagen, die wir unterstützen: Für die Hochrisikopatienten wird weiterhin
dieses Formular verwendet. Patienten mit einer chronischen Erkrankung, die aber stabil eingestellt ist und somit kein Kriterium für ein Hochrisiko darstellt, können Ärztinnen und Ärzte eine Bestätigung ausstellen, dass der Patientin oder dem Patienten empfohlen wurde, sich impfen zu lassen. Dies hat während der Rationierung nicht den Stellenwert eines Attests bezüglich des Risikos einer tödlich verlaufenden Covid-19-Erkrankung. Wir sind uns bewusst, dass dieses Regime für Betroffene unbefriedigend ist. Dennoch bitten wir die Bevölkerung sich zu gedulden und den gerechten Zugang zu den knappen Impfdosen für die gefährdetsten Mitmenschen als Bürgerpflicht zu verstehen.